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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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503 dem Anstaltsbeamten verweigert worden. Der unan gemeldete Zuttitt zu Kranken könne aber theils aus ärztlichen, theils aus polizeilichen Rücksichten weder Fremden noch Hospitaliten gestattet werden, denn früher em, wo den letztem der freie Zutritt zu den kranken Brüdern nachgelassen gewesen Ware, hätten dieselben den Patienten die Heilung verhindernde Genüsse, zu gesteckt. Alt 6. Das Vorgehen, daß die Hospitaliten nicht erführen, wenn einer der Brüder im Krankenhause verstorben, sei unwahr, denn den nächstfolgenden Sonntag nach einem in der Anstalt vorgekommenen Sterbefalle, sei es ein Versorgter oder Detinirter oder Angehöriger eines Be amten, werde derselbe mit Angabe des Namens, Alters und der Krankheit des Verstorbenen durch den Anstalts geistlichen von der Kanzel verkündigt. — Ueber den in der Beschwerde als verdächtig bezeichneten Todesfall ist Folgendes eröffnet worden: Der 69jährige Hospitalit Johann August Mauksch sei in Folge heftigerBrustleidenam24. November 1841 an das Krankenhaus abgegeben und in der Krankenstube Num. 9. eingebettet worden. In derselben Stube habe sich der Hospitalit Bär an Fußleiden in ärztlicher Be handlung befunden. Dieser letztere, ein furchtsamer, abergläubischer und halbblödsinniger Mensch, sei am 1. December 1841, als an welchem Tage die Symptome zu Maukschens nahemEnde eingetreten wären, auf ärzt liche Anordnung in die daran stoßende Krankenstube Num. 10. verlegt worden, eine Rücksicht, die selbst den kranken Sträflingen zu Theil werde, um ihre körperlichen und geistigen Leiden durch dm Hinblick auf einen im Todes kampfe begriffenen Leidensgefährten nicht noch mehr zu erschweren. Solle nun auch wirklich, wie dieBeschwerde besage, der alte Mauksch kurz vor seinem Dahinscheiden noch einen Moment von scheinbarer Besserung ge zeigt haben (was indeß der Krankenhausaufseher Jung und der Krankenwärter Michael nicht zügeben), so dürfe diese Erscheinung nur als ein Zeichen völliger Erschöpfung und mehr noch als derjenige träumende Zustand zu be trachten sein, welcher sehr häufig, so auch hier dem letz ten Todeskampfe kurz vorangehe. Wenn nun aber der an Brustleiden Sterbende bei diesen letzten gewöhnlichen Erstickungszufällen schreie, soweit es seine Kräfte Me ßen, oder um Hülfe rufe, so sei ein solches Ende für den schon Leidenden etwas sehr Beängstigendes, dürfte und würde den Vernünftigen jedoch nicht so auffallend wun derbar erscheinen. Der Wahrheit gemäß könne demnach versichert wer den , daß besagter Mauksch, wie jeder andere in der An stalt Verstorbene, keineswegs auf eine verdächtige oderhülslose Weise, sondern derAussagedesKrapken- wärters Michael zufolge in dessen Armen verschieden sei. Die an dem Körper des vorgedachren Verstorbenen wahr genommenen Spuren von Mißhandlungen, wie in der Beschwerde angeführt worden, seien der Versicherung des Arztes zufolge nichts weiter, wie sogenannte Todten- siecks gewesen. Bll 7. Was nun endlich die in der Beschwerde angedeuteten Drohungen der Vorgesetzten betreffe, „daß es künftig noch schlimmer werden sollte" und der deshalb erfolgte Austritt von 3 Hospitaliten aus der Anstatt, so sei auf Versicherung des geleisteten Diensteides Seiten der An staltsbeamten dies ebenfalls als die frechste Unwahrheit zu bezeichnen. Der Austritt der erwähnten 3 Hospitali ten aus der Anstalt wäre aber keineswegs einer derarti gen Aeußerung wegen erfolgt, sondern deshalb, weil der erste, ein gewisser Partzsch, sich noch habe verheirathen wollen. Derzweite, Namens Küchenmeister, sei der jenige gewesen, welcher vorzugsweise die Jacobshospi- taliten zur Weigerung in ihre Versetzung von Dresden nach Hubertusubrg aufgewiegelt habe; er gehöre zu den Trinkern und gefährlichsten Raisonneurs und würde, wenn er nicht selbst um seine Entlassung eingekommen, über kurz oder lang wegen wiederholten ungebührlichen Benehmens von der Anstaltsdirection zur Entlassung in Vortrag gebracht worden sein. — Der dritte, der vor malige, jetzt pensionirte Güterbeschauer Heinze, sei ab gegangen , weil er seinen an die Anstalt abzuentrichten den jährlichen, freiwillig offerirten Verpflegbeitrag spä terhin zu hoch gefunden, und weil er wegen seines fast erblindeten Augenlichts die Hülfe des v. Becker in Chem nitz in Anspruch genommen habe. Geht nun ferner noch aus den der Deputation zur Einsicht vorgelegenen vergleichenden Gutachten von einem Bauverstän digen und dem Hausarzte 0. Carl Jakob Weigel über die Qua- lification des Hubertusburger Absteigeflügels und des St. Jacobs- hospitalgebäudes in Dresden zu einer Hospitalanstalt zur Gnüge hervor, daß die Localitäten und Umgebungen in Hubertüsburg vor denen des St. Jacobshospitqls zu Dresden wegen ihrer länd lichem und gesündern Lage und ihrer umfänglichem und zweck mäßiger eingerichteten Räumlichkeiten den unbedingten Vorzug verdienen und daß der Gesundheitszustand der Hospitaliten m Hubertusburg im Vergleich mit dem der frühem Jocobshospi- taliten in Dresden ein weit günstigerer zu nennen ist, so mußte die Deputation, abgesehen davon, daß die Beschwerdeschrift überhaupt den Charakter der Anonymität an sich trägt, die von den Beschwerdeführern oben gerügten Mängel, Beschuldigungen und ausgesprochenen Wünsche um so mehr als völlig unbegrün det und zur Berücksichtigung ungeeignet erkennen, als von den übrigen Hospitaliten, wie man aus einem, der Deputation mit- getheilten, an Se. Excellenz den Herrn Staatsminister v. Lin- denau gerichteten später» Schreiben des Hospitaliten Ferdinand Vogel zu ersehen Gelegenheit hatte, die von den Beschwerdefüh rern gethanen Schritte nur Mißbilligung gefunden haben. Es glaubt daher bei so bewandten Umständen die Deputa tion ihrer geehrten Kammer anrathen zu müssen: die eingereichte Beschwerde der Hospitaliten zu Hubertus burg auf sich beruhen zu lassen, da sie aber an die Stände versammlung im Allgemeinen gerichtet, selbige annoch an die zweite Kammer abzugeben. Referent v. Metzsch: Zu dem soeben gehaltenen Vortrage habe ich nun im Auftrage der vierten Deputation Folgendes mündlich noch hinzuzufügen: Nachdem nämlich der vorliegende Bericht bereits gedruckt und vertheilt war, ist ein anderweiter Nachtrag von Bar und Baschang, vom 25. Februar datirt und am 5. März eingegangen, an die Deputation mit der Resolu tion des Directorii gelangt, diese Eingabe bei dem Vortrage zu berücksichtigen. Es wird darin die traurige Lage der Hospitali ten wiederholt geschildert und gesagt, nur ein kleiner Theil, und zwar sechs (mit Namen ausgeführr) sei mit der Behandlung der Anstattsbeamtm Zufrieden, 16 Hospitaliten, welche ebenfalls mit Namen genannt sind, wünschten fthnlichst sich in das alte
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