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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Zweideutig; denn es kann von einen: bösen Gewissen herrühren, das sich gegen die höchste Behörde einer Schuld durch falsche An klage theilhastig gemacht hat, es kann aber auch von dem terrori stischen Systeme subalterner Diener herrührcn, und dann ist-die Sache jedenfalls von Wichtigkeit. Staatsminister v. Lin den au: Das Verfahren der geehr ten Deputation in dieser Sache scheint mir ebenso, wie deren An trag, die Beschwerde theils an die andere Kammer, theils an die Regierung zu bringen, vollständig gerechtfertigt zu sein; weniger allerdings aus dem vom letzten Redner geltend gemachten Grunde, daß die fragliche Eingabe, als von einer Corporation herrührend, auch ohne persönliche Unterschriften nicht als eine anonyme be handelt werden dürfe, sondern Berücksichtigung finden müsse, da diese Ansicht zu weit führen dürfte. Allein andere kürzlich zu berührende Umstände bestimmen mein Einverständm'ß mit dem von der Deputation befolgten Verfahren. Uebcr die bei der ersten Kammer eingegangene Beschwerde wurde von dem Hu bertusburger Beamten Vortrag erfordert,, und hierauf ein von sämmtlichen Hospitanten eigenhändig unterschriebenes Protokoll eingesandt, nach welchem keiner die Schrift abgefaßt und eingereicht haben wollte; wäre cs dabei verblieben, so hätte allerdings nach derAeußerung des Herrn Bürgermeister Hüb- lerverfahren und die Beschwerde abgewiesen werden müssen. Allein da sich auf weitere Nachfrage ergab, daß die Hospitaliten Bär und Baschäng die Beschwerde geschrieben und eingereicht hatten, also nicht mehr Anonymität, wohl aber ein LIsum insofern dabei vorlag, als die Unterschrift „die sämmtlichen Brüder zu Huber tusburg" fälschlich gebraucht worden war, so konnte von deren so fortiger Zurückweisung nicht füglich die Rede sein. Die Be schwerde selbst anlangend, so hat mich solche sowohl der Form, als der Sache nach überrascht. Der Form nach, weil neuerdings keine solche Beschwerde bei der vorgesetzten obersten Behörde, der Commission für Straf- und Bersorganstalten, angebracht worden war, wozu im Laufe des vergangenen Jahres es bei einer fünf maligen persönlichen Anwesenheit von Commisflonsmitgliedern in Hubertusburg an Gelegenheit nicht fehlte: indem dann jeder Hvspitalit und Detinirte das Recht und die Füglichkeit hat, uns mündlich sprechen und seine Beschwerden anbringcn zu können. Dann mußte mich aber auch die Beschwerde darum überraschen, weil frühere ähnliche Anbringen erörtert und erledigt worden sind, und die dermalige Lage der Hospitaliten in Hubertusburg in Be ziehung auf Wohnung, Kost, Kleidung, Wäsche und ärztliche Behandlung, offenbar günstiger als die frühere ist. Ich muß einen großen Beweis von Undankbarkeit darin finden, wenn diese Ho spitaliten über eine Stiftung, dieihnen für die geringe Aversional zahlung von 15V Lhlr. auf Lebenszeit eine ruhige, bequeme, sorgenfreie Existenz gewährt, Unzufriedenheit äußern. Auch wird das Wohlthätige dieser Anstalt von den meisten Hospitaliten an erkannt und nur bei den von hier nach Hubertusburg versetzten Hospitaliten herrscht Unzufriedenheit aus dem doppelten Grunde vor: einmal, weil sich selbige von ihren hiesigen Bekannten und lang gewohnten Vergnügungen ungern trennten, und dann auch darum, weil die durch die Hyspitalordmmg vorgeschnebene Disciplin in Hubertusburg strenger gehandhabt wird, als dies hier geschah. Der Beschwerdeführer Bär gehört nicht zu den alten Hospitaliten, indem derselbe erst vor 1H Jahren nach län- germ Verhandeln ausgenommen wurde, indem derselbe an einem langjährigen Fußübel litt und die vorschriftsmäßigen Bedin gungen der Aufnahme nicht vollständig zu erfüllen vermochte. Wenn übrigens in der zuletzt eingegangenen Schrift der Wunsch geäußert worden ist, daß die Sache zur amtlichen Untersuchung gebracht werden möchte, so soll dieser Wunsch nicht unerfüllt bleiben, da mir selbst sowohl wegen der oben bemerkten Fälschung, als wegen der gegen die Hubertusburger Beamten ausgesprochenen Verleumdungen an einer nähern Erörterung dieser Angelegenheit gelegen sein muß. v. Crusius: Wenn ich auch anerkennen muß, daß es dem Herrn Staatsminister und namentlich der Administration dieser Anstalt nur erwünscht sein konnte, wenn über den vorliegenden Gegenstand Nachforschungen ««gestellt wurden, obwohl es bei der allgemein anerkannten Vortrefflichkeit dieser Verwaltung ei ner öffentlichen Rechtfertigung nicht bedurfte, so kann ich dadurch doch das Verfahren der Deputation nicht gerechtfertigt finden. Einmal sagt tz. 118 der Landtagsordnung, daß anonyme Be schwerden zurückgewiesen oder vernichtet werden sollen, und eine anonyme Beschwerde ist die gegenwärtige ursprünglich gewesen. — Andernseits sagt dieselbe §., daß Beschwerden unzulässig seien, bei denen Zweifel darüber erhoben werden kann, ob die darunter befindlichen Namen nicht falsch seien, und das ist hier auch der Fall; denn es hatten nur zwei unterschrieben, und diese nannten sich die sämmtliche Brüderschaft der Hospitaliten. Fer ner sagt auch §. 118: „unzulässig ist eine Beschwerde, wenn sie im Namen oder in derSachc eines Dritten angebracht und dessen legale Vollmacht nicht beigefügt ist." Aus allen diesen Grün den ist die Deputation nicht für gerechtfertigt zu halten, daß sie sich in extonso auf die Beschwerde eingelassen hat. Ich glaube aber auch, aus politischen Gründen darf niemals einer so nichti gen Beschwerde und einem deshalb so unbedeutenden Gegenstand dadurch erst ein größeres Gewicht beigelegt oder verschafft wer den, daß man sie für werth erachtet, im Einzelnen begutachtet zu werden; denn solchergestalt gewährt man den Wünschen der Petenten nur Nahrung und provocirt neue Petitionen und Be schwerdeschriften zu unangenehmer und störender Behelligung der Kammern. v. Zcdtwitz: Ich verzichte auf das Wort, da schon Herr v. Crusius das größtenteils vorgebracht hat, was ich erwähnen wollte. Nur das muß ich erwähnen. Die Deputation hat an die Spitze ihres Berichts selbst den Satz gestellt, wie nicht nach gewiesen worden sei, daß diese Beschwerde an das betreffende Ministerialdepartement gelangt sei. Beschwerden dieser Art wur den an frühem Landtagen unbedingt zurückgewiesen, und das mit allem Rechte. Nun ist zwar von dem Herrn Vorstande der Deputation der Beschluß der letztem zu rechtfertigen gesucht wor den ; allein daß das diesmal beobachtete Verfahren ferner nicht beibehalten werden möge, dafür hat Herr v. Crusius sehr triftige Gründe angeführt, denen auch ich vollkommen bcistimme.
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