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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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steht, fie sich dennoch, jetzt zu denselben Grundsätzen bekenne. Was nun aber die jetzt vorliegende Petition anlangt, so steht ei gentlich jener Grundsatz damit nicht in Verbindung, scheint man dies auch in der zweiten Kammer angenommen zu haben. Ich gestehe vielmehr, daß es mir völlig unerklärbar geblieben ist, wie die zweite Kammer diese Petition noch nachträglich an die erste Kammer habe verweisen können. Es ist nämlich diese Petition nicht an beide Kammern gerichtet, sondern nur an die zweite Kammer, was die Sachlage wesentlich ändert und womit der zu fällige Umstand gar nichts gemein hat, daß sie von einem Stän- demitgliede zu der seinigen gemacht wurde. Gleichwohl ist aber die Petition noch an die erste Kammer gelangt und zwar auf den Antrag der jenseitigen Deputation. Diese sagt im Schlußan trage : „da ein Mitglied der Kammer sie zu der seinigen gemacht habe, so möge sie noch an die erste Kammer gelangen." Das aber widerstreitet dem in Folge jenes Decrets adoptirten Grund- fatze, und in dieser Hinsicht hat dasjenige Mitglied der zweiten Kammer Recht, welches in der jenseitigen Kammer sich gegen die Verweisung aussprach. Nun heißt es aber, es sei hier ein Druck fehler, es müsse statt „da" heißen: „obgleich". Mein dies ändert das Verhältnis! nur in einer Beziehung, und würde die Verweisung an die erste Kammer wohl dann rechtfertigen, wenn die Petition an beide Kammern gerichtet gewesen wäre, nicht aber in dem concreten Falle, wo die Petition nur an die zweite Kammer gerichtet war. Inzwischen da sie bei uns ein mal auf der Registrande erschienen ist, und ein Mitglied der ersten Kammer sie bereits zu der seinigen gemacht hat, so kann jetzt kein Zweifel darüber obwalten, daß sie an die dritte Deputation zu verweisen sei. Wäre das aber nicht der Fall, so würde ich aller dings darauf angetragen haben, daß man diese Petition ganz beilege. Präsident v. Gersdorf: Ich bin vollkommen mit dem, was vom Herrn Vicepräsidenten soeben ausgesprochen worden ist, übereinstimmend, daß die Petition eigentlich zurückzulegen, oder höchstens auszulegen gewesen sei. Sie ist nur an die zweite Kammer der Landtagsabgeordneten zu Dresden gerichtet. Nach dem Beschluß der zweiten Kammer ist sie dort an die dritte Deputation verwiesen und dann noch an uns gebracht worden. Man veränderte zwar den Ausdruck „da" in „obschon," indeß hierin kann ein Unterschied kaum liegen, und es ist gewiß sehr anzuerkennen, daß der Herr Vicepräsident das auseinandergesetzt hat, weil es erwünscht ist, daß die eine Kammer weiß, was die andere für eine Praxis angenommen habe, da doch beide Kam mern Hand in Hand gehen müssen. Da nun aber ein Mit glied unserer Kammer die Petition zu der seinigen gemacht hat, würde ich Vorschlägen, wie es auch der Wunsch gewesen, sie an die dritte Deputation abzugeben. v. Lhielau: Ich bin mit dem, was über diesen Gegen stand gesprochen worden, ganz einverstanden. Ferner steht auf der Regi strande: 3. (Nr. 196.) Gesuch des emeritirten Pastors von Groß- milkau, Friedrich Purchard Hofmann, um Verwendung bei der hohen Staatsregicrung wegen Gewährung aus Staatskassen der den emeritirten Predigern zukommenden Provisionen. Präsident v. Gersdorf: Die Petition ist an die Stände versammlung gerichtet, und würde auszulegen sein, um zu er warten , ob ein Mitglied der Kammer sie zu der seinigen macht. v. Großmann: Diese Petition ist an ein geehrtes Mit glied der zweiten Kammer abgeschickt worden; da aber selbiges Bedenken trug, wegen der Ueberschrift: „An die Ständever sammlung," dieselbe bei der zweiten Kammer zur Registrande zu geben, so hat man sie mir übergeben, und ich halte den Gegen stand für geeignet, daß er der hohen Staatsregicrung zur Erwä gung anheim gegeben werde. Denn er bezieht sich nicht auf ein individuelles Interesse des Antragstellers, wiewohl er Ursache gehabt hätte, gerade in dieser Beziehung zu petiren. Mein er hat es vorgezogen, den Gegenstand rein und ohne Sonderinteresse im Allgemeinen zu fassen, und trage ich daher kein Bedenken, die Sache zu der meinigen zu machen, besonders da sie nicht lange aufhalten wird. Präsident v. Gersdorf: Demnach würde auch diese Pe tition an die dritte Deputation abgegeben werden mögen. 4. (Nr. 197.) Petition des dresdner pädagogischen Ver eins durch dessen Vorstände, Herren Schuldirectoren Manitius und Baumfelder, um Abhülfe gegen den herrschenden Nothzu- stand der sächsischen Volksschullehrer durch Verbesserung ihrer äußerlichen Lage. Präsident v. Gersdorf: Sie erlauben mir, vorzuschla gen, daß diese Petition an die zweite Kammer abgegeben werde, da in diesem Augenblicke dort ein dahin eknschlagender Gegenstand sich befindet. 0. v. Am m o n: Diese Petition ist mir von dem Vorstande des pädagogischen Vereins überreicht worden. Ich hatte an fangs dabei das Bedenken, daß es eigentlich zuvörderst dem ho hen Ministerio des Cultus hätte vorgelegt werden müssen. Der Vorstand des pädagogischen Vereins versicherte indessen, daß das bereits geschehen sei, und ich hatte auch Gelegenheit, mich davon zu überzeugen. Demnach trug ich kein Bedenken, die Petition zur Registrande zu präsentiren und nun zu erwähnen, daß ich die Sache für wichtig halte und mich dafür persönlich in- teressiren werde. Präsident v. Gersdorf: Es würde das Nichts an dem frühem Vorschläge ändern. Ich hatte nämlich derKammervor zuschlagen, diese Petition an die zweite Kammer abzugeben, da sich jetzt dort ein dahin einschlagender Gegenstand befindet, um das Weitere darüber zu verfügen und zu sehen, ob alle Erfor dernisse beigebracht worden sind. Ist die Kammer damit einver standen? — Einstimmig Ja. 5. (Nr. 198.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 11. März 1843, die Genehmigung der ständischen Schrift über das Münzausgleichungsgesetz betreffend. Präsident v. Gersdorf: Die Schrift ist bereits abge- gangm. 6. (Nr. 199.) Petition des Stadtraths und der Stadt-
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