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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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darüber zu wachen, daß den Kaufsverträgen die auf dem Grundstücke haftenden Leistungen jeder Art vollständig eingeschaltet werden." Eine solche Hin weisung auf die dem Richter obliegende causse cogoitlo halte ich meinerseits nicht für unwichtig. Präsident v. Gersdorf: Es lautet dieser Antrag so: „Nichtsdestoweniger haben die, Gerichtsbehörden darüber zu wachen, daß den Kaufsvertragen die auf dem Grundstücke haf tenden Leistungen jeder Art vollständig eingeschaltet werden." Ich frage daher die verehrte Kammer: ob sie den Antrag unter stützt?— Wird hinlänglich unterstützt. v. Großmann: Im Interesse der Geistlichen und Schul lehrer möchte ich diesen Antrag auch unterstützen. Wie oft kommt eS vor, daß das, was nicht im Kauf steht, von den Debenten verweigert wird! Nun bescheide ich mich zwar, daß hier in dieser §. zunächst von gewissen Elasten, von Grundstücksabgaben und Leistungen an Kirchen und Schulen die Rede ist, und daß die Forderungen der Kirchen- und Schuldiener in allen den Fällen, wo sie im Hypothekenbuche eingetragen sind, gesichert genug sind. Allein wenn cs in den Käufen noch besonders stünde, so würde dadurch auch jeder möglichen Gefahr einer versäumten Eintragung in die Hypothekenbücher vorgebeugt werden. Prinz Johann: Ich muß abermals wie Cato sagen: ego vero ceuseo OartUsginem esse llelerräaua. Denn ich werde mich gegen jedes Amendement erklären, was nicht in das Gesetz gehört. Von der Abfassung von Kaufbriefen handel' das Gesetz nicht, und es wird darin Nichts geändert. Es ist jetzt leichter als vorher, daß bei dem geordneten Cataster Jeder mann erfährt, was an Schulden vorhanden ist, und ich muß mich daher gegen den Herrn Bürgermeister Starke erklären. Referent Bürgermeister v. Gross: Der Herr Bürger meister Starke scheint mehr die Abgaben, welche nicht zu den all gemeinen gehören, im Auge zu haben, und diese sind aller dings, inwieweit sie auf privatrechtlichen Titeln beruhen, nach §. 14 unter 5 in das Grundbuch einzutragen. Oeffentliche allge meine Abgaben, die aus dem öffentlichen Recht herrühren, und an die in der H. benannten Institute zu entrichten sind, bedürfen der-Eintragung nicht, da sie allgemein.bekannt sind. Bürgermeister Starke: Meine Besorgniß wird gehoben, wenn in der Ausführungsverordnung auf den angeregten Um stand Rücksicht genommen wird. Domherr 0. Günther: In Bezug auf den Starke'schen Antrag muß ich als zweiter Cato wenigstens sagen: I-onge ulllü klüa mens ost, patres couseripti. Entweder soll der Richter ver bunden sein, für die gemachten Angaben zu stehen, oder nicht. Ist er dazu nicht verbunden, so Hilst die Angabe nichts. Soll er aber zur Gewährung der Richtigkeit verbunden sein, sb werden die Vertretungsfälle nicht aufhören, — sie werden sich ins Un geheure vermehren. Bürgermeister Schill:' Die Abgaben, welche der Herr Bürgermeister Starke meinen kann, können nur solche sein, wel che auf Privatrechtstiteln beruhen, und dieser ist in §. 14gedacht. Diese hier genannten Abgaben lassen sich sehr selten quantisicircn, die Abgaben an den Staat hängen von jedesmaliger Bewilligung am Landtage ab und die Abgaben an Kirchen und Schulen rich ten sich ebenfalls nach dem B.dürfniß. Ucbrigens ist mir auch zur Zeit keine Verbindlichkeit einer Behörde bekannt, nach wel cher sie diese hätte aufnehmen müssen. Bürgermeister Wehner: Auch ich will als Vierter auftre ten und mich ebenfalls gegen den Antrag erklären, aus den Grün den , die die drei Sprecher vor mir ausgestellt haben. Ich muß aber auch bekennen, daß der Antrag nicht ausführbar ist, weil cs darin heißt, daß diese Abgaben vollständig in die Käufe gebracht werden sollen. Es ist hier wie bei den Grundsteuern; wie kann man vollständig eine Abgabe eintragen, wenn man noch nicht weiß, worin die Abgaben bestehen, und so lange man ungewiß ist, ob wirklich eine Abgabe von der oder jener Höhe besteht und in der und der Maße zu entrichten ist; das wird schwer dahin zu zu bringen sein, denn wie es jetzt ist, müßte ein ganz neues Ver fahren angestellt werden, um zu erfahren, sind für die Geistlichen oder die Kirchen auch Abgaben vorhanden oder nicht? Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun die Annahme frage auf den vom Herrn Bürgermeister Starke vorhin gestellten Antrag richten, und ich frage die verehrte Kammer: ob sie diesen Antrag annimmt? — Er wird von 26 gegen 13 Stimmen ab gelehnt.— Präsident v. Gersdorf: Nun dürfte ich wohl die Frage auf Annahme der §.16 selbst zu richten haben. Nimmt dieKam- mcrdiesetz.an?—Einstimmig Ja.— Präsident v. Gersdorf: Es ist hier in der Materie ein Ab schnitt, bis zu welchem ich gewünscht hätte, zu gelangen; da in dessen die Zeit so weit vorgeschritten ist, so wird dies nicht mög lich sein, und ich ersuche daher die verehrten Kammermitglieder, sich morgen früh um 10 Uhr recht pünktlich zur Fortsetzung un seres heutigen Geschäfts einsinden zu wollen. Schluß der Sitzung 3 Uhr. Druck und Papier v^n B. T. Keubner in Dresden. Mit der Redaction beauftragt: v. Ercricyci.
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