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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Steuerfreiheit zu gewährende Entschädigung be treffend, vorzutragen. Referent v. Friesen: Der anderwekte Bericht über den Gesetzentwurf, die wegen Aufhebung der Steuerfreiheit zu ge währende Entschädigung betreffend, lautet: Die Differcnzpunkte zwischen beiden Kammern hinsichtlich deS genannten Gesetzentwurfs bestehen in Folgendem: Zu tz. 1. hatte die zweite Kammer beschlossen, am Schluffe des ersten Satzes folgenden Zusatz zu beantragen: Bei Ermittelung der Entschädigungsbeträge (Landtags abschied vom Jahre 1834, H. 20. 4.) ist diejenige Zahl von Steuereinheiten in runder Summe zum Grunde zu legen, die sich nach der ersten Aufstellung der Steuercataster herausstellt. Die erste Kammer dagegen nahm einen Zusatz in folgender Fassung an: Bei Ermittelung der Entschadigungsbetrage (Landtags abschied vom 30. October 1834, unter L. §. 20.4.) ist diejenige Zahl von Steuereinheiten in runder Summe zum Grunde zu legen, die sich nach vollendeter erster de finitiver Zusammenstellung der Resultate der sammtli- chen Ortssteuercataster im Finanzministerio herausstellt. Die zweite Kammer ist aber auf Anrathen ihrer ersten und zweiten Deputation bei dem früheren Beschlüsse stehen geblieben und es beantragt die unterzeichnete Deputation, da die fraglich^ Differenz nicht von besonderer Erheblichkeit zu sein scheint, den Zusatz so anzunehmen, wie ihn die zweite Kammer beantragt hat. Referent v. Friesen: Die zweite Kammer fügte als Gründe ihrer Fassung nachmals folgende hinzu:, „Wahrend also die zweite Kammer einen Zeitpunkt festsetzt und genau bestimmt, wo der Abschluß der Cataster zum Behufe der frag lichen Berechnung gemacht werden soll, gibt die erste Kammer dies lediglich in die Hand der Regierung und will nur soviel fest gehalten wissen, daß, wenn dieRegierung den ersten definitiven Abschluß machen lasse, dieser auch zur Norm genommen werden solle.— Die Deputation halt jedoch, wie gesagt, dafür, daß der ersten Kammer hierin nicht beizutreten sei, und zwar beson ders aus dem Grunde, weil der Beschluß der ersten Kammer das Rechnungswesen erschweren, den Zeitpunkt der völligen Ab rechnung und Entschädigung verzögern und hinausschieben, endlich auch die Wahl des Zeitpunktes zum Beginn der Berech nung und folglich auch die Wahl der Höhe der steigenden und fallenden Steuereinheiten lediglich in die Hand der Regierung legen-würde. — Zu gleicher Zeit würde aber auch der einzige von der'ersten Kammer hierbei zu erkennen gegebene Wunsch, nämlich der, daß diejenigen Ortssummen ausgenommen und be rechnet werden sollen, welche zur Zeit des Abschlusses für die richtigen zu halten seien, durch den Beschluß der ersten Kam mer gar nicht erreicht; denn die Aufstellung des Hauptcatasters für das ganze Land möchte eine so aufhältliche und zeitraubende Arbeit sein, daß während dieser Zusammenstellung doch immer wieder Veränderungen vorkommen und daherder Abschluß in dem Augenblicke, in welchem er fettig wird, schon nicht mehr der richtige ist. — Endlich spricht auch noch für Aufrechthaltung des I. 31. . Beschlusses der zweiten Kammer, daß der von ihr gewählte Zeitpunkt sich möglichst demjenigen nähert, an welchem das Auf hören der Steuerbefreiung und die Entschädigung, um die es sich jetzt eben handelt, beschlossen worden ist. — Mit diesen Ansich ten ist auch die zweite Deputation, mit der dis erste dieserhalb in Communication getreten ist, vollkommen einverstanden, und man rarl-et daher der Kammer an: diesfalls bei ihrem früheren Beschlüsse zu beharren." Die Deputation theilte die hier aus gesprochenen Ansichten nicht; sie glaubte im Gegentheil, daß es nothwendiger sei, den definitiven Abschluß der Summe der Steuereinheiten demjenigen Zeitpunkte zu nähern, an welchem das neue Grundstcuersystem ins Leben ekngeführt wird, als demjenigen, an welchem die Steuerentschädigung beschlossen worden war. Indessen ist die Differenz nicht von hinlänglicher Erheblichkeit, um deshalb bei dem Beschlüsse zu beharren, und es trägt die Deputation daher darauf an, dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten. .Präsident v. Gersdorf: Ich habe die Frage an die Kam mer zu richten: ob sie nach dem Bekrathe der Deputation, da diese Differenz nicht von besonderer Erheblichkeit sei, den Zusatz, so wie ihn die Kammer beantragt hat, zu §. 1 anzunehmen ge meint sei? — Einstimmig Ja. Referent v. Friesen: Es heißt weiter im Bericht: Zu §. 5 beschloß die erste Kammer, zwei Anträge in die Schrift aufzunehmcn, deren erster dahin geht: daß das Finanzministerium, sobald es die Entschädi- gungsbctrage an die Lehns- und Hypothekenbehörden aus geantwortet hat, die erfolgte Berabfolgung gleichzeitig in öffentlichen Blättern bekannt machen wolle. Die zweite Kammer hat beiden Anträgen ihre Zustimmung ertheilt, und schlägt nur bei dem ersten vor, die Worte „die erfolgte Berabfolgung" mit „dies" zu vertauschen, welcher Weränderung die unterzeichnete Deputa tion beizustimmen anratyet. Präsident v. Gersdorf: Ich frage die geehrte Kammer: ob sie nach dem Beirache unserer Deputation und nach dem Wunsche der zweiten Kammer die Worte: „die erfolgte Verab folgung" mit dem Worte: „dies" zu vertauschen gemeint sei? — Einstimmig Ja. Referent v. Friesen: Ferner heißt es: Endlich hat zu ß. 6. die erste Kammer einen Antrag in die ständische Schrift des In halts beschlossen: daß die Lehns- und Hypothekenbehörden angewiesen wer den möchten, schon auf Antrag des Betheiligten und auf Production der ihm zugefertigren Entschädigungsberech nung das zur Wahrnehmung der Rechte dritter Inter essenten nöthige Verfahren zu beginnen und einzuleiten. Auch'diesen. Antrag hat die zweite Kammer angenommen, jedoch unter Wegfall der als überflüssig bezeichneten Worte: „zu beginnen und" ' 1*
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