619 Präsident v. Gersdorf: Will die Kammer §. 123 des Gesetzentwurfs annehmen? — Wird einstimmig ange nommen. Referent Bürgermeister v. Gross: §. 124 lautet: Ist die Löschung einer Forderung im Grund- und Hypo thekenbuch erfolgt, so rücken die nachfolgenden Gläubiger nach Ordnung des Eintrags ihrer Forderungen auf. Präsident v. Gersdorf: Nimmt die Kammer auch tz. 124 des Gesetzentwurfs an? — Wird allgemein angenom men. Präsident v. Gersdorf: Meine Herren! Die Zeit ist ver-. laufen. Hier ist der Abschnitt, zu dem ich zu gelangen wünschte, und ich ersuche Sie, sich morgen um 1V Uhr hier wieder einzu finden. Schluß der Sitzung H3 Uhr. Druckfehler. Rr. 30, erste Kammer, Seite 582, Sp. I, Zeile 13 von unten, muß es heißen statt hypothekarischen: chirogra pharischen. Dem» und Papier von B. G. Teudner Dresden. MÜ der Redaktion beauftragt, D. Gretsch«!.