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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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hervorgegangen ist, und ich kann versichern , daß Namen von Leuten darunter stehen „ die sich früherer nicht für diese Ange legenheit so haben electrisiren taffen, und jetzt erst einer ganz an» dern Meinung geworden sind. Präsident v. Gersdorf: Die Petition würde also andre dritte Deputation gelangen. 4. (Nr. 216.) Bericht der vierten Deputation über die Beschwerde Hanels von Cronenthall. Präsident v. Gersdorf: Der umfängliche Bericht dieser Petition unterliegt schon dem Drucke, wich aber, da einige drin gende Gegenstände gleichzeitig zu drucken sind, wahrscheinlich erst nächsten Dienstag ausgegcben werden können. Jndeß liegt uns auch'.jchon-etwas Anderes vor, was auf die Tagesord nung gebracht werden kann, wenn der jetzt vorliegende Gegen stand vollendet ist. 5. (Nr. 217.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 15. März 1843, die Petitionen der Gemeinden und arbeits losen Weber zu Spremberg, BeyersdorffFriedersdorf undStoll- berg betreffend. Präsident v. Gersdorf: Diese an die Ständevcrsamm- lung gerichtete Petition kam von der zweiten Kammer an uns, nachdem man dort über dieselbe den Beschluß gefaßt hatte, sie an die hohe Staatsregierung abzugeben. Ich glaube, meine Herren, mir den Vorschlag erlauben zu dürfen, daß von Ihnen derselbe Brschluß,- ohne erst die Sache an eine Deputation zu geben, hier sogleich gefaßt werden könne. Die vierte Deputa tion wird doch nicht etwa glauben, daß ich ihr dadurch Etwas entziehen wollte? Bürgermeister Wehner: Nein, wird sind vollkommen damit zufrieden. - Präsident v. Gersdorf: Es würde daher bei meinem Vorschläge sein Bewenden haben. 6. (Nr. 218.) Petition der Stadträthe und Stadtverord neten zu Marienberg und Wolkenstein, die erzgebirgische Eisen bahn betreffend. Präsident v. Gersdorf: Der Antrag dieser Petition ist folgender: daß der Tract der Straße von Riesa nach Chemnitz vorzugsweise der hohen Staatsregierung empfohlen werde. Cs würde wohl diese Petition an die zweite Kammer, welcher der Gegenstand dermalen vorliegt, abgegeben werden mögen, und wenn die geehrten Herren damit einverstanden sind, so wird dies erfolgen. Staatsminister v. Wietersheim: Der Herr Präsident wird erlauben, daß ich einen Gegenstand kurz zur Sprache bringe. Es ist nämlich dem Ministerium bei Erlassung eines Gesetzes, welches von der Ständevcrfammlung genehmigt wor den ist, nämlich hinsichtlich der Berathung des Gesetzes über die Parochiallasten ein Zweifel beigegangen, welcher durch eine kurze Bemerkung Erledigung finden wird. Es hatte bei der Z. 4 des Gesetzentwurfs, der von der Befreiung der Geistlichen und Schul lehrer von den Parochiallasten handelt, die verehrte Kammer folgende Fassung vorgeschlagen: „Die Worte der §. 26 des Gesetzes vom 8. Marz 1838 ,-den Grundstücken — Confes- sionen" werden folgendermaßen näher bestimmt und erläutert. Eine Realbefreiung von Kirchen - und, Schulanlagen steht zu:" Das ist der Anfang, und nun heißt.es unter e.: „allen sonsti gen Grundstücken der Kirchen, Schulen, Kirchen- und Schul ämter und milden Stiftungen rc." In der zweiten Kammer war man zwar materiell mit dieser Fassung einverstanden; es wurde aber von der Deputation bemerkt, daß statt: „Aemter" lieber der Ausdruck: „Lehne" beibehalten werden möge, und ich bemerkte mündlich, daß es dann heißen müßte: „Pfarr-und Schullehne." - Allein hei dem Drucke des Deputationsberichts wurde nicht der ganze Satz wieder abgedruckt, sondern es wurde ein Strich gemacht, und es heißt nur: „Schullehne." Nun ist aber die Schrift so gefaßt: „allen sonstigen Grundstücken ,der Kirchen, Schulen, Kirchen- und Schullehne und milden Stiftungen, welche der Gemeinde, in der die Anlage "erhoben wird, selbst angehören oder speciell gewidmet sind." Das Kirchcnlehn enthalt nichts Anderes, als die Grundstücke der Kirchen; es würde also eine Tautologie sein. Dagegen würden die Grundstücke der Pfarrlehne nicht darunter begriffen sein; denn Kirchcnlehne sind von Pfarrlehnen unterschieden. Es unterliegt also keinem Zweifel, daß es statt: „Kirchenlehne" heißen muß: „Pfarrlehne." Es hat sich auch der erlauchte Herr Referent der diesseitigen Kammer, wie der Herr Referent der jenseitigen damit einverstanden erklärt. Prinz Johann: Ich muß zu meiner Rechtfertigung be merken, daß allerdings nach den Worten des Berichts: „Kirchen- und Schullehne" zu lesen war, und ich also an der Schrift- welche von der jenseitigen Kammer herüberkam, Nichts verändern konnte; aber die Bemerkung ist ganz richtig, daß es heißen muß: Pfarr- und Schullehne. Präsident v. Gersdorf: Es würde dies also zu Protokoll zu bemerken sein. Secretair Bürgermeister N itterstad t verliest hierauf die Fassung, wie sie in das Protokoll ausgenommen werden soll. Bürgermeister Gottschald: Ich bitte im Namen der vierten Deputation um die Erlaubniß, eine Anzeige bewirken zu dürfen. — Es hat bereits in der Sitzung am 6. Marz dieses Jah res der Vorstand der vierten Deputation angezeigt, daß die Be schwerde von einem gewissen Wünsche in Kottmarsdorf, die unter Nr. 166 der Negkstrande eingegangen ist, aus „einem doppelten Grunde hat zurückgewiescn werden müssen-, 1) weil der Inhalt der Beschwerde nicht klar dargethan war, und 2) der Nachweis mangelte, daß der Beschwerdeführer erfolglos seine Beschwerde bei dem betreffenden Ministerialdepartement angebracht habe. In Folge Anrathens der Deputation ist dio Beschwerde sodann noch an die andere Kammer gelangt. Jetzt kommt der Be schwerdeführer mit einer anderweiten Schrift ein, welche unmittel bar an die vierte Deputation gerichtet ist, und sucht darin dem ersten Mangel abzuh'elfen. Inwieweit ihm gelungen ist, den In halt klar darzustellen, mag dahingestellt bleiben. Was aber den' zweiten Grund betrifft, so hat er auch jetzt jenen Nachweis nicht geliefert; er gesteht im Gegcntheil zu, daß-seine Beschwerdeschrift allerdings noch nicht an das hohe Ministerium gelangt sei, fügt
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