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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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den Staat zurückgegeben werde, so habe ich darunter die unent geltliche Zurückgabe, nicht eine solche verstanden, welche gegen einen Canon zu bewirken sei. Und so erlaube ich mir nochmals den Antrag zu verlesen und zur Erwägung zu stellen: „Es möge der hohen Kammer gefallen, die hohe Staatsre gierung zu ersuchen: Dieselbe wolle, unter einstweiliger Aussetzung der Debatte über den Gesetzentwurf, den Kammern einen Plan zu einer neuen Organisation der Criminalgerichte vorlegen und denselben I. im Allgemeinen so einrichten: daß die Criminalgerichte auch in der ersten Instanz wirkliche Richtercollegien bilden, welche die vor sie gehörigen Sachen nicht nur zu untersuchen, sondern auch, unter Wegfall der Ac- tenversendung, selbst zu entscheiden befähigt und ermächtigt werden; L. daß jedoch nur die großem und wichtigem Verbrechen dort hin gewiesen, die Untersuchung und Bestrafung der geringem aber auch noch ferner den bisherigen Gerichten belassen werden. ' H. Es wülle die hohe Staatsregierung hierbei von der An sicht ausgehen, daß die Criminalgerichtsbarkeit, so weit es zum Behufs der unter I. ä.. beantragten Einrichtung nöthig ist, von den Patrimonialgerichtsherren und andern Privatpersonen, in deren Händen sie sich dermalen befindet, an den Staat werde abgegeben werden." Diesen Antrag empfehle ich Ihnen zu geneigter Erwägung und Unterstützung. Präsident v. Gersdorf: Ich würde zunächst die Unter- stützungsfrage an die Kammer zu richten haben. Unterstützt sie den Antrag?— Wird sehr zahlreich unterstützt. Bürgermeister Wehner: Was den Antrag des Herrn v. Günther anlangt, so finde ich allerdings solchen sehr annehmlich, namentlich da durch seine Auseinandersetzung Manches erläutert worden ist, wie er zu verstehen sei. Allein das scheint mir doch nicht zweifelhaft zu sein, daß wir durch diesen Antrag auf ein ganz anderes Feld versetzt werden. Nämlich es müßte die Verhandlung über die Hauptsache selbst ausgesetzt, und zunächst über die Gerichtsverfassung deliberirt und discutirt werden, die wir für die Zukunft feststellen wollen. Nun kann ich mich nicht ganz einverstanden erklären, daß, wenn der Antrag unter I An nahme fände, schon für Alles gesorgt wäre, es möge das Prin- cip des Jnquisitionsverfahrens oder das der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit angenommen werden. Der Antrag könnte daher wohl präjudicirlich sein, und deshalb kann ich damit zur Zeit noch nicht einverstanden sein. Ich glaube, wenn die Gerichtsverfas sung hergestellt werden soll, so wird auch Manches in dieser Beziehung sich ändern, was man jetzt nicht voraussehen kann. Die Abänderung der Gerichtsverfassung hängt ganz allein da von ab, wie wir das Gerichtsverfahren einrichten; das Gerichts verfahren scheint mir die Ursache, und die Gerichtsverfassung die Wirkung zu sein. Es ist mir nicht ganz einleuchtend, wie man sich auf eine Discussion einlassen kann, die von der Ursache ab geht und über die Wirkung sich verbreitet. Uebrigens liegt in diesem Anträge auch manches Bedenkliche für diejenigen, die, wie ich, mit dem jetzigen Verfahren nicht übereinstimmen, son dern wünschen, daß Oeffentlichkeit und Mündlichkeit wie in den Rheinlanden stattsinde. Ich glaube, es sei auf den Antrag vor jetzt nicht einzugehen, und erlaube mir einen zweiten Antrag, der auf diesen Antrag sich bezieht, nämlich den: daß man über den Antrag des Herrn Domherrn v. Günther zuletzt, nachdem das Princip berathen ist, erst abstimme, oder wenn die Kam mer wünscht, daß über den Antrag zuerst abgestimmt werde, wie der Herr D. Günther beantragt hat, so würde ich wünschen, daß die Discussion heute ausgesetzt, der Antrag erst gedruckt und als Handschrift an die Mitglieder der Kammer vertheilt würde. Der Antrag kommt mir zu geschwind und zu überraschend, als daß ich für meine Person mich gleich darüber fassen könnte. Ich wünschte, daß man einem solchen Anträge zuerst recht in das Auge sehen und dann erst sich darüber erklären könnte. Mein Antrag ist also doppelter Art: entweder den Antrag aufzube wahren, bis wir über das Princip abgestimmt haben, oder, wenn das nicht gewünscht wird und er sogleich in Discussion genommen werden soll, daß man den Antrag zum Druck bringe, ihn an die Mitglieder vertheile, und die Verhandlung bis auf eine nächste Sitzung aussetze. Präsident v. Gersdorf: Zuerst erlaube ich mir, dem geehrten letzten Sprecher zu erwiedern, daß ich mir.den Gang so gedacht habe, daß ungeachtet des zahlreich unterstützten Antrags erst das eintrete, was geschehen müßte, wenn der Antrag gar nicht gekommen. Ich glaube, daß wir zuerst zu hören haben, was die Herren sprechen wollen, die sich als Redner anmelde ten. Dadurch wird erlangt, was der geehrte Sprecher wünscht, es wird der Antrag des Herrn Domherrn v. Günther dermalen nicht zur Discussion gelangen. Es sind noch neun Sprecher angemeldet, und ich nehme als gewiß an, daß es heute nichtdazu kommen könne, eine Frage auf Annahme des Antrags zu stellen, und so würde indirect dasselbe erreicht. Wenn es gefällig sein sollte, diesen Gang eintreten zu lassen, so wird nicht nothwen- dig sein, eine Unterstützungsfrage auf den letzten Antrag zu rich ten. Ich muß mir freilich die Ansicht des letzten Sprechers darüber erbitten, weil ich nicht etwas thun möchte, was sei ner Ansicht widerspricht. Bürgermeister Wehner: Wenn über das Princip jetzt gesprochen wird, ehe noch über den Antrag zu discutiren ist, so bin ich ganz damit einverstanden. Graf Hohenthal -Püchau: Ich habe mich auch als Sprecher angemeldet, aber nicht blos, um über das Princip der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit zu sprechen, sondern haupt sächlich auch, um den Antrag des Domherrn v. Günther zu unterstützen, von dem ich gestern Kenntniß erhielt. Also glaube ich, daß es eine große Benachtheiligung für alle diejenigen wäre, welche für diesen Antrag stimmen wollen, wenn er der Discus sion entzogen würde.
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