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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident v. Gersdorf: Wird jedenfalls an unsere erste Deputation abzugeben sein. Sind Sie damit einverstanden? — Einstimmig Ja. GrafHohenthal (Königsbrück): Es ist unter Nr. 190 unserer Hauptregistrande mittelst Protokollextracts der zweiten Kammer eine Petition von den Gemeinden Laufa u. f. w. (vgl. Nr. 27 S. 485) um Erholung von Streu aus Staatswaldungen ringegangen und an unsere vierte Deputation übergeben worden. Da in dieser Eingabe keine Beschwerde gefunden wurde, bean tragte die vierte Deputation ihre Auslegung, um abzuwarten, ob ein Mitglied der Kammer sie bevorworten wolle, was auch von der Kammer genehmigt wurde. Wenn ich auch' nicht ver mag, dieselbe ihrem ganzen Umfange nach zu der meinigen zu machen, so möchte ich ihr dennoch gern mein ständisches Fürwort zuwenden, unter der Beschränkung, daß zwar nicht, wie die Pe tenten bitten, ihnen für alle Zeiten künftig die Streu umsonst oder gegen einen billigen Zins aus Staatswaldungen überlassen werden möge, da ich die Ueberzeugung hege, daß die Streuerho lung den Waldungen schädlich ist; aber bei dem großen Noth- stande dieses Jahres würde ich doch wünschen, daß sich die hohe Kammer bei der verehrten Staatsregierung dafür interessire, daß den Petenten auf ein oder einige Jahre gegen billigen Zins die Streu aus Staatswaldungen überlassen werde, und zwar da, wo sie bisher die Streu zu erholen hatten. Es ist dies Befug- niß zwar abgelöst worden, aber es ist den Gemeinden nicht mög lich gewesen, in so kurzer Zeit ihre ganze Wirthschast danach zu ändern, um die Streu ganz entbehren zu können. Da nun der Nothstand so groß ist, und ich mich heute im Borbeifahren durch den Augenschein überzeugt habe, daß die ungünstige Einwirkung des jetzigen Wetters auf die Wintersaaten auch in den Fluren dieser Dörfer einen so traurigen Einfluß gehabt hat, 'daß sie fast ganz vergehen, und wir keiner günstigen Ernte entgegensehen, so hoffe ich, daß die verehrte Kammer auf die Petition in dieser Beschränkung eingehen könne, und bitte daher, daß sie an die dritte Deputation zur Begutachtung abgegeben werde. Staatsminister v. Könneritz: Nach den schon früher öf ters gefaßten Ansichten scheint sich ein Gesuch der Art nicht füglich zur Verwendung geeignet. In forstwissenschaftlicher Hinsicht kann Streuerholung nur für unzulässig erachtet werden, und nachdem die Staatskassen so bedeutende Capitalien zu Ablösung solcher Befugnisse aufgewendet, kann man sie auch im Einzelnen nicht wieder einführen wollen. Nun hat zwar auch das geehrte Mitglied diese Sache nicht in der Allgemeinheit bevorwortet, sondern nur wegen des obwaltenden Nothstandes und aufl—2 Jahre. Daß das Finanzministerium im vorigen Jahre wegen der ganz außerordentlichen Trockenheit und Futtermangels aus nahmsweise die Verabfolgung von Streu hier und 'da gestattet hat, wird mehren Mitgliedern bekannt sein, und es ist abzu warten, ob die Verwaltungsbehörde dieses Bedürfm'ß wieder für gleich dringend hält. Es nimmt aber sonach die Gestattung in derLhat den Charakter einer Unterstützung an, die lediglich der Verwaltungsbehörde zu überlassen sein wird. Eine ständi sche Verwendung für solche Petitionen würde eine unendliche Menge ähnlicher Petitionen veranlassen, und wer will dann er messen , ob alle einkommenden Communen auch gerade die be dürftigsten sind oder nicht? Graf Hohenthal (Königsbrück): Nach dieser Eröff nung des Herrn Staatsministers darf ich mir wohl die Frage an denselben erlauben: ob er wohl gestatten würde, daß diese Peti tion Seiten unserer Kammer an die hohe Staatsregierung abge geben würde, ohne eine besondere Erklärung deshalb zu verlan gen und nur in der Absicht, daß die Regierung Kenntniß von dem Inhalte dieser Petition erhalte. Ich glaube gern, daß sie auch den Nothstand des platten Landes und der ackerbautreiben den Gegenden ins Auge fassen werde, wo sie die große Noth der Fabrikdistricte mit ausgezeichneter Fürsorge behandelt. Auch erkenne ich an, daß im vorliegenden Falle nur eine Unterstützung der betreffenden Gemeinden in Frage kommen würde. Da also unsere hohe und wohlmeinende Staatsregierung Kenntniß von dieser Petition erhalten, so will ich mich damit beruhigen, die Sache in Anregung gebracht zu haben. Staatsminister v. Könneritz: Eine Erklärung hierüber vermag ich nicht zu ertheilen, da diese Petition nicht in das De partement gehört, dem ich vorstehe, und ich für dieses Nichts ver sprechen kann. Jedenfalls dürste, es der Ordnung gemäßer sein, dergleichen Unterstützungsgesuche hier zurückzuweisen und hierdurch die Gemeinden auf den verfaffungs- und ordnungs mäßigen Gang zu leiten, mit dergleichen Gesuchen sich an die Regierung selbst zu wenden. Präsident v. Gersdorf: Wenn der geehrte Sprecher diese Petition zu der seinigen machte, so würde sie zur Begutachtung an die dritte Deputation zu verweisen sein; wenn er sie aber blos bevorwortet, an die vierte Deputation. Wenn es aber blos um eine Unterstützung auf ein oder ein paar Jahre sich han delt, so dürste doch wohl der geeignete Weg dadurch gefunden werden, wenn diese Leute sich an die betreffende Behörde, bei der sie noch nicht gewesen sind, wenden. Ich bin fest überzeugt, daß die hohe Staatsregierung auch hier thun werde, was geeig net und möglich ist, bin aber ebenfalls davon überzeugt, daß die Leute es in diesem Jahre mehr als früher bedürfen. Indessen dürste nach der letzten Aeußerung des geehrten Sprechers die Sache sich wohl erledigen. v. Heynitz: Meines Wissens haben die betreffenden Ge meinden den gesetzmäßigen Weg schon betreten. Graf Hohenthal (Königsbrück): Aus ihrer Eingabe er sieht man dies allerdings nicht. Präsidentv. Gersdorf: Wir werden nunmehr zur Ta gesordnung übergehen, und ich ersuche den Herrn Neferen- trn, die Nednerbühne zu betreten, um uns den Vortrag über §. 203, die erste des 4ten Abschnitts des vorliegenden Gesetzent wurfs, zu geben. ' Referent Bürgermeister v. Gross: Ehe wir zu dem 4ten Abschnitt des Gesetzentwurfs, das Verfahren bei Anlegung der Grund-und Hypothekenbüchcr betreffend, übergehen, habe ich zuvörderst der Kammer das Resultat der bei K. 79 beschlossenen (vergl, Nr. 31 der Mittheilungen S. 597 fl.) anderweiten Be-
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