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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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in die Hande gegeben worden, darum ist es auch auf ihre Ko sten ausgeführt worden. Die Einführung hat allerdings eine Summe von 750,000 Gulden verursacht. v. Welck: Obgleich ich Mitglied der zweiten Deputation bin. so muß ich doch versichern, daß mich der Antrag vom Bür germeister Wehner mit großer Freude erfüllt hat, und ich ihm je denfalls beitreten werde; denn ich glaube, daß er aus einem voll kommen gerechtfertigten Billrgkeitsgefühl hervorgegangen ist. Ich würde von Haus aus der Ansicht gewesen sein, daßNiemand anders die Kosten bei Einführung der Hypothekenbücher zu tra gen verbunden wäre, als diejenigen, in deren unmittelbarem Interesse die ganze Einrichtung geschieht, und ich beziehe mich in dieser Hinsicht wieder auf den Inhalt der §. 1 des Gesetzent wurfs, aus welcher deutlich hervorgeht, daß die Einrichtung im wesentlichen Interesse der Grundstücksbesitzer und der Realbe- rechtigtcn an diesen Grundstücken getroffen wird. Wird es, wie von Seiten des Herrn Ministers erwähnt wurde, durchaus nicht für ausführbar und zweckmäßig gehalten, den einzelnen Inter essenten diese Kosten aufzubürden, so scheint mir dann nur der Staat dazu verbunden zu sein, indem von dem Gesichtspunkte des allgemeinen Interesses betrachtet die Einrichtung getroffen werden soll. Aber daß einzelnen Gerichtsinhabem' die Verbind lichkeit, die betreffenden Kosten zu tragen, angesonnen wird, da mit kann ich mich nicht einverstehen. Die Inhaber der Patri- monialgerichte auf dem Lande und in Städten scheinen mir nicht ein so wesentliches Interesse daran zu haben. Die Sache ist auch zeither gegangen und es ist rein im allgemeinen Interesse, daß eine bessere Einrichtung getroffen werden soll. Daß, was die Gerichtsherrn auf dem Lande betrifft, diese genöthigt sein werden, ihren Verwaltern Entschädigung zu gewahren, scheint außer al lem Zweifel zu sein. Durch den Zusatz des Herrn Staatsmi nisters zu H. 229 ist zwar die Vertretungsverbindlichkeit gehin dert und resp. gehoben worden, aber die Geschäfte, die ungeheure Arbeitslast, die den Behörden erwächst, sind dadurch nicht abge- schnitten worden. Daß also bei Gerichtsbezirken von nur einigem bedeutenden Umfange den Gerichtsdlrectoren nicht zugemuthet werden kann, die Sache ohne alle Unterstützung ins Leben treten zu lassen, bin ich überzeugt, es wird immer wieder auf die Patri- monialgerichtsherren recurrirt werden müssen. Es ist vom Herrn Minister gesagt worden, es wäre dies „wie vieles Andere" Ar beit ex owcio. ' Darauf muß ich aber doch einwenden, daß man zwar Jemandem viel Officialarbeit auferlegen kann, aber dabei doch auf menschliche Kräfte Rücksicht nehmen muß, und wenn man Jemanden zu sehr mit Arbeiten überhäuft, man sich dann sagen muß, daß er es nicht ausführen kann und fremde Hände und Mittel zu Hülfe nehmen muß. Gehe ich davon aus, daß die Gerichtsinhaber genöthigt sein werden, aus ihren Mitteln das LV bekireiten, was sie den Gerichtsdirectoren nicht ansinnen kön nen, so kommt es darauf hinaus, daß die Gerichtsherren, wie schon in so vielen andern Fällen, so auch hier, mit doppelten Ru then gepeitscht werden; denn sie müssen mit zu den allgemeinen Staatslasten beitragen, die auf nicht unbedeutende Summen sich belaufen werden, und andrerseits müßten sie bei ihren eignen Ge richten die Kosten aufbrkngen. Ich werde, wie gesagt, aus die sen Gründen, und da mir die Billigkeit dafür zu sprechen scheint, für den Antrag vom Bürgermeister Wehner stimmen. Ich habe mich sehr gefreut, daß sich der Herr Staatsminister der bedeu tenden Lasten erinnerte, die in neuerer Zeit auf die Patrimonial- gerichte gewälzt worden sind, nur scheint es leider, daß die Zahl derselben noch nicht geschlossen sein solle. Will man überhaupt noch Patrimonialgerichte haben, so muß man ihnen, sollte ick glauben, nicht so viel aufbürden, daß sie am Ende darunter er sticken müssen. — Graf Hohen thal (Püchau): Ich wollte ganz dasselbe sagen, was Herr v. Welck gesagt hat. Ich theile ganz seine An sichten und muß hinzufügen, daß ich aus Erfahrung spreche. Ich besitze zwei Güter im preußischen Herzogthum Sachsen, wo das Hypothekenwesen eingerichtet worden ist und sehr bedeutende Kosten verursacht hat und ich kann mir nicht denken, daß bei der bekannten sächsischen Gründlichkeit die Einrichtung der Hypothe kenbücher in Sachsen weniger Kosten machen sollte, als in Preu ßen. . Herr v. Welck berührte auch Etwas, was mir aufgefallen ist, das eigentlich gar nicht im Gesetz gesagt ist, daßdiePatri- monialgen'chtshalter Etwas für ihre Mühe erhalten sollen; die Entschädigung von 5 Ngr, ist, en xs^ant gesagt, zu gering, .es ist nur eine Entschädigung für Verlage, Copialien und dergleichen. Also muß offenbar der Patrimonialrichter für den bedeutenden Zeitaufwand von dem Patrimonialgerichtsinhaber entschädigt werden, und ich will bemerken, daß gerade dieser Punkt in Preu ßen zu Collisionen der Gerichtsinhaber und Gerichtsverwalter ge führt hat, weil bedeutende Liquidationen gemacht worden waren und es eine Sache ist, die von den Gerkchtsherren weniger über sehen werden kann, und eine richtige Controle schwierig ist. An drerseits ist es den Patrimonialrichtern auch nicht zu verdenken, daß sie den Arbeitsaufwand nicht aus eigenen Mitteln bestreiten wollen, weil er wirklich bedeutend ist und viel Zeit erfordert, so daß manche zwei bis drei außerordentliche Expeditionen zu Hülfe nehmen müssen. Domherr 0. Günther: Wenn es allgemein anerkannte Wahrheit ist, daß gegenwärtig die Patrimonialrichter und die Unterrichter überhaupt als eben so vreleHerculeffe anzusehen sind, denen es obliegt, den Augiasstall mehrer Jahrhunderte zu räu men, so kann man nicht anders, als dem Deputationsgutachten, und ebensowohl dem Vorschläge des Herrn Bürgermeister Weh ner beipflichten. Indessen ist andererseits in Erwägung zu zie hen, daß die Kosten des einen Vorschlages und um soviel mehr die Kosten des anderen eine so bedeutende Höhe erreichen, daß hier wieder einige Zweifel sich erheben könnten, ob die Gewährung so hoher Summen wohl auch der Staatscasse zuzumuthen sein dürfte? Es sollte aber doch wohl möglich sein, einen Vorschlag aufzusinden, wodurch den Patrimonial- und Communalgerich- ten die gewünschte Vergütung für ihre Mühe und zwar in der Höhe, wie sie Herr Bürgermeister Wehner beantragt hat, gewährt würde, ohne daß die Staatscasse dessenungeachtet so sehr in Anspruch genommen zu werden brauchte, als es der Fall sein wird, wenn blos aus ihr jene Kosten bezahlt werden sollten« Dies wür-
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