Präsident v. Gersdorf: Za wohl, 'es ist eine Theilung möglich. v. Welck: Der Herr Präsident erwähnte, daß er mit Vorbehalt abstimmen lassen werde. Präsident v. Gersdorf: Sodann werde ich auf den Än- trag Sr. König!. Hoheit Prinz Johann kommen, nach welchem nur 2 Ngr. bewilligt werden sollen. Ich frage die Kammer: ob sie denselben annimmt?— Wird durch 33 Stimmen gegen 4 Stimmen ab gelehnt. Präsident v. Gersdorf: Nun habe ich auf den Antrag vom Bürgermeister Wehner zu kommen, mit Vorbehalt des Güntherschen,nach welchem lONgr. ohne Unterschied ausStaats- cassen bewilligt werden sollen, und ich habe zu fragen: ob die Kammer diesen Antrag annimmt? — Wird durch 30 gegen 7 Stimmen angenommen. Präsident v. Gersdorf: Der Vorbehalt betrifft die Ein- theilung dieser 10 Ngr., welchen Herr v. Günther in der Art be antragte, daß 5 Ngr. die Grundstücke und 5 Ngr. der Staat über tragen soll, und ich frage die Kammer: ob sie dieses Sousamen dement von v. Günther annimmt? — Wird durch 27 gegen 10 Stimmen nicht angenommen. Bürgermeister Hübler: Es dürfte daraus wohl nur die Folgerung zu ziehen sein, daß die Vergütung von lONgr. ledig lich aus Staatskassen zu geben ist. Präsident v. Gersdorf: Lediglich aus Staatskassen. — Nun würde ich zu fragen haben: ob die Kammer nunmehr §.240 anzunehmen gemeint sei? — Einstimmig Ja. Präsident v. Gersdorf: Nun, meine Herren, so sehr ich gewünscht hatte, mit diesem Gesetzentwürfe heute zu Ende zu kommen, so wird es doch nicht möglich sein. Ich erlaube mir da her, Sie zu ersuchen, sich morgen früh 10 Uhr zur Fortsetzung dieses Gegenstandes und zur Berathung des Gesetzentwurfs, die Vertretung derSchulgemeinden betreffend, hier wieder ein- zusinden. Schluß der Sitzung 3 Uhr. Druck m«d Papier mm B. G. Teubner iv Dresden. Mt der Redaktion beauftragt: v, Gretsch et,.