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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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verehrte Kammer möge sich erinnern, daß sie auf Amathen ihrer dritten Deputation am 27. Februar s. c. den Beschluß gefaßt hat, die Petitionen, welche nur an die zweite Kammer gerichtet sind, und wo die zweite Kammer den Antrag der Pe tenten abgelehnt hat, in dieser Kammer nicht zu berück sichtigen. Gleichwohl ist nun am 20. März eine Petition eini ger Gutsbesitzer zu Mühlau bei Penig und mehren andern Ort schaften, die Aufhebung des Gesetzes vom 14. Juli des Jahres 1840, den geistlichen Zehnten betreffend, hierher gelangt, welche nur an die zweite Kammer gerichtet ist. Die zweite Kammer hatte den Antrag der Petenten abgelehnt, gleichwohl aber diese Petition mittelst Protokolkrtracts herübergesendet, und wie diese Petition hier auf der Registrande vorgetragen wurde, hat ein verehrtes Mitglied unserer Kammer, Herr v. Thielau, sie zu der seinigen gemacht, was — da man zur Zeit an jenen früheren Beschluß wohl nicht dachte — zur Folge hatte, daß diese Pe tition an die dritte Deputation der ersten Kammer zur Be richtserstattung überwiesen wurde. Es scheint aber der Depu tation, daß, wenn das ^moceckoos, das Erscheinen nämlich auf der Registrande und was damit in Verbindung steht, jenem oben erwähnten früheren Beschlüsse etwas Widersprechendes ist, auch das Ooose^ukns, das Bevorworten eines Mitgliedes, nicht ganz an seinem Orte gewesen sein möchte. Kurz — es scheint der Deputation hierin ein Widerspruch mit dem am 27. Februar ge faßten Beschlüsse zu liegen. Wir erlauben uns wenigstens zu vörderst die verehrte Kammer, ehe die Deputation über die Peti tion selbst Bericht erstattet, darauf aufmerksam zu machen. Die Deputation glaubt, daß dieser Gegenstand, oder wie man diesen Vorfall sonst nennen will, vielleicht dadurch am besten beseitigt werden könne, wenn das sehr verehrte Mitglied, Herr v. Melau, diese Petition zurücknimmt, und sie — mum- tis muMnckis — was ihm wohl selbst als rathsam erscheinen dürfte, als die seine unterschreibt und einreicht. Dann würden diese Jnconsequenzen vermieden werden. Zugleich habe ich aber auch noch darauf das verehrte Mitglied aufmerksam zu machen, daß die dritte Deputation in ihrer Vorberathung heute darin übereinstimmte, daß diese Petition von ihr nicht bevorwortet werden könne. v. Lhielau (aufLampertswalde): Da über diesen Gegen stand schon ein Beschluß der Kammer da ist, nach welchem diese Petition an die dritte Deputation abzugeben sei, so glaube ich nicht, daß die geehrte Deputation das Recht hat, sie zurückzuweisen. Präsident v. Gersdorf: Ich habe zu erwiedern, daß die Deputation diese Petition nicht zurückweist, sondern bloß der geehrten Kammer vortragt und derselben überläßt, was sie darüber beschließen wolle, und darum haben wir für unsere Per son gar nichts entscheiden können. Prinz Johann: Ich bin zwar mit dem Antragsteller durchaus nicht einverstanden; so viel scheint mir aber, haß es un zweifelhaft war, daß der Prstokollextract der zweiten Kammer an unsere Kammer kommen mußte, m.H ich glaube, wir sind der zweiten Kammer schuldig, jeden Pwtokvllextracr zur Registrande W bringen. Eine anders Frage war aber die, was für eine Reso lution auf diesen Protokollextract in Vorschlag gebracht werden soll? Meiner Ansicht nach , konnte diese keine andere sein, als Resolution aä acta. Nun wäre es richtiger gewesen, daß das Mitglied bei einer andern Sitzung diese Petition als die seinige bezeichnet hätte; man ist aber über diese Form weggegangen und hat diese beiden Acte vereinigt, und ich glaube, daß es ein Umweg sein würde, wenn man den Petenten zu Abgabe einer speciellen Petition jetzt noch veranlaßt, und es wird wohl besser sein, die Deputation zu beauftragen, über die Sache selbst Bericht zu er statten. Graf Hohenthal (Püchau): In Bezug aufdiesen ein zelnen Fall will ich nicht widersprechen; ich benutze aber diese Gelegenheit, um eine Frage an die geehrte Kammer zu richten: ob es statthaft sei, wenn die Petitionen, welche mittelst Protokoll- extracts hier abgegeben werden, jedoch nicht an unsere Kammer gerichtet sind, drsvi manu von einem Mitglieds unserer Kammer bevorwortet werden können, oder ob, wenn ein Mitglied sie zu der seinigen macht, solches sie umschreiben lassen und an die Kammer bringen muß? Mir scheint es ganz inconsequent, wenn eine solche Petition brevi manu von einem Mitglied? der Kam mer zu der seinigen gemacht wird, und ich muß befürchten, daß dadurch eine große Arbeitslast an die dritte Deputation kommt, indem manches Mitglied sich sehr rasch zu einer solchen Bevor wortung entschließt, und das dürste wohl nicht zu dem von uns Allen gewünschten Ziele, zur Abkürzung des Landtags führen. Prinz Johann: Ich bin ganz der Ansicht des Sprechers und hätte für viel richtiger gehalten, wenn die Sache als beson dere Petition eingebrachk worden wäre; wie aber die Sache liegt, glaube ich doch, daß sie in der dritten Deputation bera- then werden muß. v. Posern: Die Deputation mußte es für ihre besondere Pflicht halten, die geehrte Kammer darauf aufmerksam zu ma chen, weil eben die dritte Deputation es war, die den frühem Entschluß der Kammer herbeigeführt hat. v. Ehielau (aufLampertswalde): Ich trete ganz der An sicht Sr. Königl. Hoheit bei, und um für mich Gewißheit zu er langen, erlaube ich mir, den Antrag zu stellen, daß die geehrte Kammer darüber entscheiden möge. Viceprasident v. Carlowitz: Die geehrte Kammer wird sich erinnern, daß, als ihr aus der Registrande Vortrag erstattet wurde über diese eingegangene Petition, ich mich, erhob und mich gegen das in dieser Beziehung von der zweiten Kammer beobach tete Verfahren aussprach. Ich bemerkte dabei, daß es mir uner klärlich sei, wie die zweite Kammer eine Petition, die einzig und allein an sie überschrieben ist, noch nachträglich an die erste Kam mer habe bringen können, nachdem sie dieselbe ihrerseits zurück gewiesen. Nachdem indessen die zweite Kammer dies einmal gethan, so stimme ich Sr. Königs. Hoheit bei, daß dem Directo- rio nichts Anderes übrig blieb, als nicht sowohl die Petition, son dern denProtökollextract der zweiten Kammer, denn das sind wir der Schwesterkammer schuldig, in unserer Registrande aufzuneh men. Die Frage, was nun aber weiter zu thun gewesen? anlan gend, so möchte ich dieselbe fast mehr im Sinne der dritten De-
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