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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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putation beantworten. Ich glaube allerdings und trete auch in dieser Beziehung der Ansicht Sr. König!. Hoheit bei, daß es rich tiger gewesen wäre, wenn man dasjenige Mitglied der Kammer, welches sich für diese Angelegenheit verwenden wollte, aufgefordert hätte , die Sache unter seiner eigenhändigen Unterschrift, also als eigne Petition an die Kammer zu bringen. Inzwischen ward dieser Fall gewissermaßen dadurch zu einem neuen, daß eben die zweite Kammer diese Angelegenheit ganz gegen die Regel an uns gebracht hatte, und ich glaubte selbst damals von einer bloßen Form absehen zu können, und erklärte mich dafür, daß die dritte , Deputation nunmehr über diese Angelegenheit Bericht erstatten müsse. Dieser Ansicht trete ich auch noch bei und glaube noch immer, daß man bei der Eigenthümlichkeit des Falles und in der Hoffnung, daß er nicht wiederkehren werde, von der Form aus nahmsweise absehen könne. Ich glaube nämlich umsoweniger, daß dieser Fall wiederkehren werde, als, wie ich wohl zu bemerken bitte, das von der zweiten Kammer eingeschlagene Verfahren kei neswegs in einem Zusammenhänge steht mit den Beschlüssen, welche wir in Bezug auf das diesen Landtag an uns gelangte allerhöchste Decret wegen Einreichung von Petitionen gefaßt ha ben. Die Bestimmung hat bei allen Landtagen schon gegolten, daß eine Petition, welche nur an eine Kammer überschrieben ist, nicht auch noch an die andere Kammer zu bringen sei, wenn sie in derjenigen Kammer, an welche sie gelangt ist, unberücksichtigt gelassen wird, und hat mit dem neueren Decrete Nichts gemein. Umsomehr darf ich gewiß erwarten, daß die geehrte zweite Kam mer es bei dieser Praxis bewenden lasse, über welche glücklicher weise eine Verschiedenheit der Ansichten beider Kammern nicht bestanden hat und besteht. Bürgermeister Hü bl er: Ich bin zwar mit dem Herrn Wicepräsidenten vollkommen einverstanden; um indessen für die Zukunft möglichen ConsequenzeN vorzubeugen, darfich annehmen, daß es nur sslvo jure des in dieser Kammer nicht streitigen Prin- cips geschehe, wenn die Petition heute nochmals an die dritte Deputation zur Berichtserstattung verwiesen wird. v. Posern: Es ist aber über das Princip noch nicht ent schieden, und ich würde Vorschlägen, wenn beliebt würde, zu sagen: „ohne Consequenz für die Folge diesmal an die dritte Deputation zu überweisen." Das war eben der Grund, weshalb die Depu tation wünschte, diesen Gegenstand heute zur Sprache zu bringen, um eine Basis für die Zukunft zu haben, und die eben erst seit kurzer Zeit gewonnene Basis nicht wiederum untergehen zu lassen. Prinz Johann: Ich glaube, einen Beschluß an die dritte Deputation zu verweisen, ist nicht nothwendig, da er schon ge faßt ist; dagegen glaube ich, daß die Kammer sich über dasPrin- eip auszusprechen habe, daß ein Mitglied künftig in einem sol chen Falle eine besondere Petition einzugeben habe. Bürgermeister Hüb le r: Wenn die dritte Deputation hin reichend beauftragt wird, Bericht über die Petition zu erstatten, so ist das offenbar eine durch die besonder« Umstände entschuldigte Abweichung von dem Principe, nachwelchem dieSache eigentlich auf sich beruhen sollte. Das an sich feststehende Princip, daß, wenn eine an die zweite Kammer gerichtete und von dieser «bge- I. 3L. lehnte Petition irrthümlich an die erste gelangt und hier von ei nem Mitgliede derselben zu der seinigen gemacht wird, dies ohne Folgen bleiben muß, weil ein Gegenstand, welcher seiner Natur nach an die erste Kammer nicht gehört, auch nicht von einem Mit gliede derselben bevorwortet werden kann, dieses Princip wünsche ich bei der Abstimmung im vorliegenden Falle ausdrücklich sal- virt zu sehen. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube, diese Sache wird sich außerordentlich leicht lösen. In der Hauptsache mit allen Spre chern einverstanden, ist der Fall geschichtlich der. Es kam jene nur allein an die zweite Kammer gerichtete und von ihr abgewr'e- sene Petition unbegreiflicherweife hierher, und ehe noch das Di rektorium sich einen Vorschlag über die zu fassende Resolution erlauben konnte, wurde der Gegenstand von einem Mitgliede zu dem' seinigen gemacht, und wie der Herr Vicepräsident stanz rich tig bemerkt hat, hatte er selbst die Ansicht, daß unter diesen Um ständen die Petition an die dritte Deputation verwiesen werde; das war schon ausgesprochen und von der geehrten Kammer ge nehmigt worden. Nun kam die Sache also an die dritte Depu tation, und diese prüfte den allerdings neuen Fall, wie der Herr Vicepräsident ebenfalls richtig bemerkt, und glaubte der geehrten Kammer schuldig zu sein, die ihr beigegangenen Zweifel offen darzustellen. Daß dies gut war, geht daraus hervor, daß die Sache von mehren Seiten besprochen worden ist und dadurch das Princip an sich zu einer größeren Gewißheit erhoben werden wird. Es ist von mehren Seiten ausgesprochen worden, es möge unter den bewandten Umstanden, sei es ausnahmsweise, sei es ohne Präjudiz, ohne Consequenz für die Zukunft bei dem Beschlüsse bleiben, dieSache an die dritte Deputation zu ver weisen, damit sie von dieser begutachtet UNd hiervorgetragen werde. Mit Vergnügen wird sich die dritte Deputation diesem Beschlüsse unterwerfen und somit wird eine weitere Frage an die Kammer nicht mehr nöthig erscheinen. v. Lhielau'(auf Lampertswalde): Ich werde meinen Antrag zurücknehmen. Präsident v. Gersdorf: Es würde nun, um jeden Zwei fel zu heben, noch herauszustellen sein, daß nach dem hier beste henden Principe eine Petition, welche an eine Kammer allein ge richtet ist, wenn sie von dieser abgeworfen wurde und dennoch wieder hierher kommt, hier nicht sofort dadurch an die dritte De putation gelangen würde, wenn ein Mitglied der Kämmer sie zu der seinigen machen wollte, sondern nur dadurch, wenn sie von ihm zu einem besonder» Anträge erhoben wird, wenn die Sache von ihm in der Art, wie von zwei Mitgliedern dargestellt würde, behandelt wird: er bririgt Nämlich dieselbe Petition, aber unter seinem Namen an die Kammer. Ich glaube, hierdurch sind wir über die Zweifel des vorliegenden Falles hinweg und auch über die Zweifel wegen ähnlicher Fälle, die wohl nicht in dieser Art wieder vorkommen werden. Wenn die Herren damit einver standen sind, so würde nun die Sache auf sich beruhen. Bürgermeister Bernhardi: Wäre es unter den obwal tenden Umständen nicht angemessen, wenn der Herr v. Khielau nicht blos seinen Antrag, wie schon geschehen, zurücknähme, son-
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