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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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dritten Deputation, die sich ja ohnehin gegenwärtig mir der Be richterstattung über den Gegenstand beschäftigt, zu überweisen habe, um davon nach Umständen Gebrauch zu machen. Prinz Johann: Es ist der ganze Inhalt des Decrets da gegen. Es würde hier eine Ausnahme davon gemacht; denn es handelt sich hier nicht von einer Regierungsvorlage, sondern von einer Petition. Also eine solche Ausnahme, glaube ich, ist nicht statthaft. Bürgermeister Wehner: Ich will die Petition zu der mei nigen machen; denn sie schließt sich ganz der Ansicht an, welche ich von der Sache habe. Präsident v. Gersdorf: Dann würde sie an die dritte Deputation zu gelangen haben, und soweit thunlich bei dem Bor trage des Berichts mit Berücksichtigung finden. Präsident v. Gersdorf: Sie wird also an die dritte De putation zu gelangen haben und soweit thunlich bei dem Vor trage des Berichts zur Berücksichtigung kommen. — Ich bin der Kammer noch schuldig, in Beziehung auf eine Nummer der Registrande, welche sich auf den Ausschuß wegen der Staats schulden bezog, Einiges vorzutragen. In dem Gesetz, die Er richtung der Staatsschuldencasse betreffend, vom 29. September 1834, ist in §. 7 und 8 folgende gesetzliche Bestimmung ge troffen: „Die Verwaltung der Staatsschuldencasse wird, unter der Oberaufsicht des Finanzministerii, durch einen ständischen Ausschuß, mit Hülfe der von diesem ernannten und von Uns be stätigten Beamten geführt. Dieser Ausschuß besteht aus fünf ständischen Mitgliedern, welche, nebst ebensoviel Stellvertretern derselben, auf jeder ordentlichen Ständeversammlung dergestalt zu wählen sind, daß abwechselnd die eine Kammer zwei, die an dere drei Mitglieder und ebensoviel Stellvertreter durch Stim menmehrheit dazu aus ihrer Mitte ernennt." Am vorigen Land tag wurde am 2. April 1840 die Wahl in der ersten Kammer getroffen und es sielen die meisten Stimmen auf den Bürger meister Hübler und den Geheimen Rath v. Minkwitz als Haupt- deputirte, sowie auf den Herrn v. Beust aufThoßfell und den Herrn 0. Crusius als Stellvertreter. Die andern Stimmen theilten sich mehr oder weniger. Das vorige Mal wurden von unserer Kammer nur zwei Hauptdeputirte und zwei Stellver treter gewählt. Der Reihefolge nach sind von uns diesmal drei Hauptdeputirte und drei Stellvertreter zu wählen. Deshalb sind in der zweiten Kammer nur zwei zu wählen gewesen. Auch diesen Gegenstand, der nicht aufhältlich sein wird, werde ich auf die nächste Tagesordnung bringen, um Mehres auf einmal ab- zuihun und die. Herren nicht zu öfter« kleinen Sessionen, was .heute nicht füglich zu vermeiden war, einladen zu müssen. Die Deputationen haben Viel zu thun und die Rücksicht auf die Zeit erfordert es, so Vieles als möglich in eine Session zusammenzu- ° drangen. Die Herren wollen also die Güte haben, sich in das Gedächtniß zurückrufen zu lassen, daß bei der letzten Wahl der Bürgermeister Hübler und der Geheimerath v. Minkwitz zu Hauptdeputirten, der Herr v. Beust und 0. Crusius zu deren Substituten gewählt wurden. Der Herr v. Beust ist mdeß aus unserer Mitte ausgetreten. I. 35. v. Großmann: Ehe zur Tagesordnung übergegangm wird, wollte ich mir die Erklärung erlauben, daß ich die bereits vor mehren Tagen eingegangene Petition des pomologischew Vereins zu Zittau zur meinigen mache, und bitte, daß sie an die dritte Deputation verwiesen werde. G Präsident v. Gersdorf: Demnach würde sie an die d r i tt e Deputation zu verweisen sein. Ich würde nun den Herrn Dom herrn v. Günther zu ersuchen haben, das Referat in der gestern begonnenen Sache jetzt gütigst wieder zu übernehmen. Referent Domherr v. Günther: Die Berathung war gestern stehen geblieben bei Z. 3. Es lautet dieselbe in der Vor lage: „Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung derje nigen Schulgemeinden, deren Bezirk mit dem Gemeindebezirke nicht zusammenfällt, erfolgt ebenfalls durch die nach tz. 3 zur Beschlußfassung in Angelegenheiten derselben kompetenten Be hörden. Die hierauf bezüglichen Schriften bedürfen zu ihrer Gültigkeit lediglich der Vollziehung durch den Vorsitzenden der- selben, und nur wenn eine Stadt, in welcher die allgemeine Städteordnüng eingeführt ist, zum Schulbezirke gehört, überdies, noch der Unterschrift des Vorsitzenden des Stadtraths, voraus gesetzt, daß dieser nicht ohnehin zugleich Vorsitzender des betreffen den Ausschusses ist." Hierzu hat dieDeputation Folgendes bemerkt: Zu §.5. Die zweite Kamnier hat hier einige Aenderungen vorge» nommen. Sie hat nämlich beschlossen: 1) vor den Worten der tz. 5: „Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung"' noch die Worte aufzunehmen: „Die Ausführung der nach §. 3 und §. 4 gefaßten Beschlüsse, sowie überhaupt," 2) Auf der zweiten Zeile das Wort „ebenfalls" auszuschri- den, und auf der dritten Zeile nach den Worten: „durch die" noch einzuschalten: „Vorstände der", 3) Den Nachsatz des zweiten Satzes von den Worten an: „und nur wenn eine Stadt — Ausschusses ist," abzulehnen. Die Deputation glaubt, daß das Amendcment sub 1 spä ter in einer andern Verbindung noch passender beigebracht wer den kann (siehe unten tz. 5 b.), kann dagegen die Annahme der Vorschläge unter 2 und 3 zwar amathen, doch mit folgenden Bemerkungen: ») der Ausdruck „Behörden" in §. 5 des Gesetzentwurfs. Seite 342 Zeile 2 scheint zu Mißverständnissen Veran lassung geben zu könrien. Man schlägt daher vor, statt - dieses Wortes zu setzen: „Corporationen". b) Es stellt sich als nothwendig dar, auch noch der Besitzer einzelner Grundstücke und ihrer Theilnahme an der Vertretung des Schulverbandes zu gedenken. o) Hierdurch witd auch einige Abänderung des Schlusses der Paragraphe nothwendig. Man glaubt daher folgende Fassung derselben amathen zu dürfen: Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Teilnehmer an einem Scdulverbande, dessen Bezirk mit hem Gemcindebezirk nicht zusammenfallt, erfolgt
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