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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Bürgermeister Gotisch ald: Ich habe dem Herrn Refe renten nun zu überlassen, ob er d,en Platz auf der Rednerbühne einnehmen will. Referent Bürgermeister W ehner: Zch wünschte, daß Sie die Güte hatten, gleich auf dem Platze zu bleiben. Zch werde hier und da noch einige Erläuterungen von meinem Platze aus geben. Präsident v. Gersdo rf: Wenn die Kammer damit über- einstimmt. — Es scheint der Fall zu sein. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Die Re gierung kann sehr gern verzichten auf das Ablesen des zu dem Berichte gehörigen Aufsatzes, jedoch unter der Voraussetzung, daß dieser Aufsatz in den Landtagsmittheilungen abgedruckt werde. Bürgermeister Gottschald: Die Deputation hat vor ausgesetzt, daß dieses Lxpo5« den Mittheilungen einverleibt werde. Dieses Lxpc»8s unter S lautet so: Da die auf die Hänelsche Beschwerde bezüglichen Instanz acten der geehrten Deputation zugleich mit diesen Bemerkungen zugehen und dieselbe dadurch in den Stand gesetzt werden wird, den Gang, den die Sache genommen hat, und das von den Be hörden darin befolgte Verfahren vollständig zu übersehen, so kann man sich einer umständlichen Darstellung des faktischen Sach verhältnisses für überhoben erachten, und es wird vielmehr genü gen, die Gesichtspunkte kürzlich hervorzuheben, von denen das Ministerium des Innern bei den von ihm in dieser Angelegen heit gefaßten Entschließungen auszugehen gehabt hat. Diese bilden auch, wie es scheint, den eigentlichen Gegen stand der der Deputation zur Beurtheilung vorliegenden Fragen und es dürste daher diese Behandlungsweise der Sache zugleich dazu dienen, die letztere von einem Theile des überflüssigen Bei werks zu entkleiden, womit derPetent seine Beschwerdeschrist an gefüllt hat und wodurch dieselbe zu einem so unverhältnißmäßi- gen Umfange angeschwollen ist. Namentlich werden hierher alle diejenigen Beschwerdepunkte zu zählen sein, die sich auf die von der Unter- und Mittelinstanz gegebenen Entscheidungen und theilweise selbst auf die vom Directorio der sächsisch-bayerschen Eisenbahngesellschast, als Gegenpartei, aufgestellten Grund sätze beziehen, indem natürlich zu einer Beschwerdeführung bei den Ständen nur insoweit Anlaß vorhanden ist, als das Mini sterium jene Entscheidungen bestätigt oder jene Grundsätze zu den seinigen gemacht hat, wahrend alle solche Punkte, hinsichtlich wel cher den Beschwerden des Petenten bereits im gewöhnlichen Jn- stanzenzuge Abhülfe gegeben worden ist, für die Stände nach §. 111 der Verfassungsurkunde kein praktisches Interesse haben können. Die Sache selbst anlangend, so ist zuvörderst Zu erinnern, daß, bevor das Expropriationsverfahren innerhalb einer, von der Richtung einer projectirten Eisenbahn betroffenen Drtsflur er öffnet werden kann, die Unternehmer gehalten sind, die Situa- tionscharten über den bezüglichen Tract der Bahnanlage bei dem Ministerio des Innern emzureichen, damit er von diesem im All gemeinen geprüft und genehmigt, hauptsächlich aber durch die Vorlegung der einzelnen Eharten zur Approbation eine formelle Grundlage für das Expropriationsgeschäft gewonnen und ver hindert werde, daß man Selten der Unternehmer von dem ent worfenen Plane entweder hinsichtlich der Richtung der Bahnlinie oder auch hinsichtlich des Umfangs des zur Bahn zu ziehenden Areals willkürlich abweiche. Die Lhatigkeit der Straßenbaucommissronerr, als Expw- priationsbehörden, aber ist wesentlich darauf beschränkt, dir vom Ministerio genehmigten Grundrisse mit der von den Ingenieurs der Gesellschaft bewirkten Absteckung zu vergleichen, hiernach die Grundstücke und Grundstücksparcellen, über welche die projec- tirte Bahnanlage sich erstreckt, an Ort und Stelle auszumittrln, sodann die wegen Sicherung der Eommunicationen, Repartition der Abgaben, Auswerfung der Entschädigungstaxen rc. erforder lichen Erörterungen und Verhandlungen vorzunehmen; schließ lich aber, nach erfolgter Feststellung dieser Verhältnisse und nach Befinden selbst unerwartet derselben, das exproprürte Areal der Eisenbahngesellschast zu überweisen, ohne daß ihnen über die re lative Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit eines auf die vom Ministerio autorisirten Situationspläne gegründeten Expropria tionsantrags der Unternehmer ein selbstständiges Urtheil zustände. In dieser Maße ist auch bei der Expropriation des Terrains für den Bahnhof der sächsisch-bayerschen Eisenbahn bei Leipzig verfahren worden. Für das richtige Verständniß der auf diese Expropriation bezüglichen Vorgänge ist es jedoch unerläßlich, zuvörderst einen Blick auf die einschlagenden Localverhältnisse zu werfen, wie sie sich aus den beiden, hier beiliegenden Situations plänen und R ergeben, die um so mehr zum Anhalten dienen können, als sie von zwei, bei der fraglichen Expropriation bethei- ligten und durch dieselbe sich für gravirt erachtenden Grundbe sitzern selbst, dem Beschwerdeführer Hänel von Cronenthall und dem Hausbesitzer Donner, bei dem Ministerio des Innern einge reicht worden sind. Die nach Beseitigung einiger andern Projekte zur Anlegung des Bahnhofs der sächsisch-bayerschen Eisenbahn ausersehene Gegend vor dem Windmühlenthore bestand ursprünglich aus ei ner, nur von einigen Feldwegen, durchschnittenen Fläche Acker land, welche als Pertinenz zu einigen Stadtvorwerken und ande ren städtischen Grundstücken gehörte. Schon seit dem Jahre 1837 war jedoch der größere, zwischen dem Windmühlen- und Zeitzcr Thore gelegene Theil derselben in den Besitz des vorge nannten Hausbesitzers Donner übergegangen, welcher das Project verfolgte, auf diesem Terrain einen neuen Stadttheil anzulegen, hierzu auch, so wie zu dem entworfenen Bauplane bereits im Jahre 1838 die Genehmigung des Stadtraths erhalten hatte.. Zu dem Ende war der ganze Raum, mit Rücksicht auf die anzu legenden Wege und Straßen, in 77 Baustellen abgetheilt, von diesen auch bis zum Herbste des Jahres 1841, wo es sich ent schied, daß die sächsisch-bayersche Eisenbahn in dieser Gegend ausmünden werde, der größere Theil (54) an dritte Personen veräußert, und beziehendlich mit Häusern bebaut worden, wäh rend der Ueberrest (23) sich noch im Besitze Donners befand. Zu den veräußerten, aber noch nicht bebauten Parcellen gehörten namentlich die mit Nr. 38, 39, 40 bezeichneten drei Baustellen, welche die äußerste Spitze des Donnerschen Areals nach .dem Windmühlenthore zu bildeten, und die der Kaufmann Hänel von Cronenthall im Jahre 1838 und 1840 käuflich acquirirt hatte. Unmittelbar an diese Baustellen stieß ein freier Platz von. unregelmäßiger Gestalt und ziemlich beschränktem Umfange, welcher durch das Zusammentreffen mehrer vor demWindmüh- lenthore in verschiedenen Richtungen sich kreuzender Wege gebil- ' det wird.und auf dem Riffe mit s bezeichnet ist. Derselbe war auf der nach dem nunmehrigen Bahnhofe zu gelegenen Seite begrenzt, 1) durch die' Hansischen Parcellen; 2) durch den sogenannten döfener Weg von etwa 10 Ellen Breite; 3) durch ein früher dem Hospitale St. Johannis gehöri ges , neuerdings aber vom ZimMMneWr Friedrich er-
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