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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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sende, wie ich, dem Gutachten unserer verehrten Deputation, soviel dessen ersten Theil, die Hänel v. Cronenthallsche Be schwerde, selbst betrifft, ihren vollen Beifall schenken werden. Was aber den zweiten Theil anlangt, welcher sich über die Frage verbreitet, ob die hohe Staatsregierung sich in ihrem Rechte be funden habe, die fragliche Nachexpropriation aus Gründen der Nothwendigkeit noch vornehmen zu lassen, so kann ich mich durchaus nicht mit der Ansicht unserer geehrten Deputation ein verstehen. Ich werde daher auch den hierbei gestellten Anträgen ebensowenig, als den dafür angeführten Gründen beistimmen. Denn ich wüßte in der That nicht, Was die hohe Staatsregie rung wohl noch weiter in der Sache hätte thun sollen, als was von ihr bereits nach dem Aufsatze sud (t). geschehen war. Daß sie nicht darüber noch fernere besondere Erörterungen anstellen ließ, ob das Hänel.v- Cronenthallsche Grundstück noch der Ex propriation unterworfen werden müsse, darüber kann ihr wohl schwerlich ein Vorwurf gemacht-werden, nachdem sie schon die im Berichte unserer geehrten Deputation selbst unter s. bis b. angeführten triftigen Gründe hierzu für sich hatte. Auch hat ja der Herr Staatsminister noch heute wiederholt und sehr vollstän dig nachgewiesen, daß das Ministerium an seinem Lheile wirk lich Astes gethan hat, was ihm nur zum Zwecke einer hierüber zu fassenden gründlichen und gerechten Entschließung zu thun obliegey konnte, und daß dasselbe hierbei Alles und Jedes höchst reiflich in Betracht gezogen hat, was es nur irgend hierbei zu - beachten hatte. Was daher von demselben über die Bestim mungsgründe zu feiner gefaßten Entschließung und über die ihr vorausgegangenen Erörterungen gesagt worden ist, das muß man wohl allenthalben' wörtlich unterschreiben. Namentlich aber mag ich durchaus nicht billigen, was die Deputation über die Möglichkeit einer zu vermeiden gewesenen Expropriation des Hänel v. Cronenthallschen Grundstücks in ihrem Berichte angeführt hat. Denn den hier aufgestellten Behauptungen dürfte es jedenfalls an allen erforderlichen Grundlagen fehlen, worauf die Kammer nur mit irgend einiger Sicherheit bauen könnte. Fest bin ich dagegen, überzeugt, daß, wenn das hohe Ministerium anders verfahren hätte, als es gethan hat, und wenn es namentlich die Bebauung dieses in so vielfacher Be ziehung dem öffentlichen Verkehre gewiß ganz unentbehrlichen Platzes, der doch bis dahin noch der Eisenbahnunternehmung völlig salvirt geblieben war, unbedenklich zugelassen hätte, das größere Publicum sicher sehr bald schon und mit vollem Rechte sich aufs Bitterste darüber beklagt haben würde,, daß ihm der Platz versperrt und hierdurch nicht geringer Nachtheil für den öffentlichen Verkehr, sowie Gefahr für Personen und Sachen herbeigeführt worden sei. Hiernach ist es also unstreitig woh der hohen Staatsregierung vielmehr Dank zu wissen, daß sie, als es nochZeitwar, eingriff, keineswegs aber ihr darüberein Vorwurf zu machen, daß sie es gethan hat. Ich werde daher rmch, von anderer und ganz entgegengesetzter Ansicht als unsere verehrte Deputation bei dieser Gelegenheit ausgehend, deren Gutachten in seinem zweiten Theile durchaus nicht beistimmen; auf den ersten Theil dieses Gutachtens brauche ich mich aber wei ¬ ter nicht mehr einzulaffen, weil von der Deputation selbst schon nachgewiesen worden ist, daß des Herrn Hänel v. Cronenthall Beschwerden insgesammt bereits rechtskräftig entschieden sind. Prinz Johann: Auch ich stelle den Schutz des Eigenthums ehr hoch. Ich glaube, der ganze Inhalt meines ständischen gebens beweist das. Ich kann jedoch im vorliegenden Falle mit dem Gutachten der Deputation, soweit es die sogenannte Hänel v. Cronenthallsche Petition betrifft, nicht übereinstimmen, und ich werde sowohl gegen den Antrag auf S. 444, als gegen den Antrag auf S. 445 des Deputationsgutachtens stimmen. Je doch erkläre ich mich einverstanden mit dem Anträge meines ver ehrten Nachbars v. Carlowitz. Ich erlaube mir, meine Gründe der Kammer mit wenigen Worten auseinanderzusetzen. Was den ersten Antrag betrifft: „die hohe Staatsregierung möge zu Vermeidung unnöthiger Eingriffe in die Eigenthumsrechte dafür besorgt sein, daß bei fernerweiter Anlegung von Eisenbahnen die dem königlichen Ministers des Innern vorzulegenden Anlage pläne einer möglichst genauen Prüfung unterworfen, und unter Festhc5tung der vorerwähnten Grundsätze den Expropriationen überhaupt nur dann die ministerielle Zustimmung ertheilt werden, wenn deren dringende Nothwendigkeit vorher völlig überzeugend dargethan worden ist", so könnte ich allerdings mit dem Sinne des Antrags im Allgemeinen einverstanden sein. Ich glaube auch, daß die Staatsregierung im vorliegenden Falle ohne dringende Nothwendigkeit die Expropriation nicht wird ge nehmigt haben. Es liegt aber in diesem Anträge offenbar eine Beschwerde, ein Tadel gegen das eingeschlagene Verfahren der Staatsregierung, ein Tadel, der, wenn er begründet wäre, der Staatsregierung zuni Vorwurfe gereichen würde. Ich kann den Tadel selbst nicht für begründet ansehen. Es konnte das Verfahren nur entweder aus materiellen oder formellen Gründen angegriffen werden. Aus formellen Gründen, glaube ich, kann es nicht angegriffen werden, nämlich daß die vorgenommene Erörterung nicht gründlich gewesen und das Gutachten Sach verständiger vorher nicht gehört worden sei. Ich könnte mich auch dessen überheben nach dem, was vom Herrn Staatsminister gesagt worden ist. Das Expropriationsgesetz bestimmt blos, daß das Ministerium des Innern die Nothwendigkeit der Zuwei sung eines gewissen Grundstücks zur Eisenbahn prüfe; es be stimmt aber nicht, daß es erwägen solle, inwiefern das Interesse der Eisenbahn mit den Macenten im Gleichgewichte stehe.. Es kann auch nicht die Rede davon sein, daß die Einwendungen der Adjacenten beachtet werden sollen, wenn es von der Nothwen digkeit der Ueberweisung eines Raumes zur Eisenbahn überzeugt ist. Diese Nothwendigkeit kann aber nur aus technischen Er mittelungen der mit der Prüfung der Gründe beauftragten Be hörde hervorgehen. Hat sie diese Gründe für richtig befunden, so glaube ich, es können, weitere Einwendungen nicht beachtet werden. Ich glaube, daß insofern das Verfahren der Staats regierung ganz tadelfrei ist. Was den materiellen Theil betrifft, ob eine Abtrennung nothwendig sei, über diesen Punkt wage ich ein Urtheil nicht auszusprechen. Ich glaube weniger als die Deputation dazu geeignet zu sein, aber noch weniger als die
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