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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Staatsregierung; ich enthalte mich daher jeder Meinung, und ich glaube nicht,.daß die Standeversammlung dazu berufen ist, hierüber ein Urtheil zu fällen, weil das nur Sache von Tech nikern ist. Noch weniger könnte ich dem zweiten Anträge auf S. 445 beistimmen: „Die Staatsregierung möge in Erwägung ziehen, ob nicht auf dem einen oder dem andern Wege Unange messenheiten der gedachten Art durch Abänderung der einschla genden Gesetze beseitigt werden könnten und dürften?'- Diese Gesetze sind zu ihrer Zeit einer mühsamen, sorgfältigen und durch mannigfaltige Schicksale Hindurchgehenden Prüfung unterworfen worden. Man ist zu der Ueberzeugung gelangt, daß diese Be stimmungen sachgemäß seien, und ich sehe nicht ein, warum man von diesen Bestimmungen abgehen soll, die m der Organisation vom Jahre 1835 festgestellt worden sind. Ich glaube auch, ein Grund zur Parteilichkeit ist für die Staatsregierurig in dem vorliegenden Falle nicht zu finden. Es ist wahr, die Staats regierung ist Lei der leipzig-bayerschen Eisenbahn mit einem be deutenden Capitale interessier; aber ich kann nicht zugeben, daß ihr Interesse sollte sehr beeinträchtigt worden sein bei der Frage, ob so ein kleines Stück zum Bahnhofe geschlagen werden solle. Ich kann mich daher nicht mit diesem Anträge einverstanden er klären. Dagegen bin ich mit dem Anträge meines geehrten Nachbars vollkommen einverstanden. Denn könnte eine neue Expropriation geschehen, so würde das ganze Grundeigenthum in eine große Unsicherheit verfallen; ich kann auch nicht glauben, daß das die Ansicht der Staatsregierung gewesen sei. In dem vorliegenden Falle kommt dies übrigens nicht in Frage, da die Eisenbahn damals noch nicht ins Leben getreten war. Ich verstehe, nämlich den Antrag meines geehrten Nachbars v. Carlowitz so, wenn er sagt: „ganz oder theilweise in Betrieb genommen", daß er sich auf eine gewisse Strecke bezieht. Es könnte z. B. auch in der Gegend von Werdau, Äimmitzschau oder Reichenbach die Lage der Eiseribahn geändert werden. Nur im Bereiche dieser bereits dem Betriebe übergebenen Stkecke würde eine neue Expropriation nicht mehr stattfinden sollen. V. Großmann: Wenn es sich blos um materielle Interes sen, um Fragen über Mein und Dein handelte, so wäre der vor liegende Berathungsgegenstand schon entschieden ; denn das hohe Ministerium des Innern selbst hat den ganzen Modus der Taxa tion nicht gebilligt, und eine neue Taxation angeordnet. Allein es handelt sich hier'lediglich um eine Principfrage, um eine wahre Lebensfrage für die Sicherheit des Eigenthums. Diese Princip- stage scheint mir vom Herrn Vicepräsidenten geahnet worden zu sein, in der Art und Weise, wie er sein Amendement gestellt' hat. Die Deputation hat unstreitig im Gefühl der Wichtigkeit derselben mit großer Mühe und ungemeiner Sorgfalt und Gründ lichkeil ihren Bericht erstattet, für den ich sehr dankbar bin, und sie wird ihn hoffentlich zu vertreten wissen, da sie selbst Einsicht von den Acten genommen hat. Aber in einigen Punkten hatte ich doch rin etwas verändertes Verfahren gewünscht. Einmal in Hinsicht des Grundrisses, auf den sie sich bezieht. Es war ihr nicht unbekannt, daß der Petent unlängst an alle Mitglieder der Kammer einen mir der Locslicät vollkommen übereinstimmenden I. 36. - Riß hierher geschickt hat, den jedes Kammermitglied in Händen hat. Gleichwohl hat sich die Deputation auf den Riß in den Re gierungsacten und auf dessen Buchstaben bezogen, den andern aber übergangen, so daß man, wenn man diesen nicht eingesehen hat, das Deputationsgutachten kaum verstehen kann. Ein zwei ter Punkt ist der, auf den ich ein großes Gewicht lege, nämlich daß sie die unbedingte Nachexpropriation gebilligt hat. Sie sagt S.436 ihres Berichts .-„Gegen eine Nachexpropriation sei Nichts einzuwenden"; aber ich gestehe, daß ich gerade dagegen Alles ein wende. Nämlich ich verstehe unter Nachexpropriation hier eine sol che, welche nach Beendigung der Verhandlungen über den Bahnhof durch hohe Ministerialsanction vorgenommen wird. Eine solche ist diese hier ganz unstreitig. Das Directorium der sächsisch bayerischen Eisenbahn hätte gewiß Zeit genug gehabt, während des langen Kampfes über die Oertlichkeit des Bahnhofs, der in dem Tageblatt und in den Conferenzen, geführt wurde, die Erfor dernisse eines solchen Bahnhofs nach Gestalt und Lage sowohl, als nach der Zulänglichkeit des Raumes gehörig zu erwägen; es hat diese Erwägung eintreten lassen, es hat Bericht erstattet, auf diesen Bericht ist vom hohen Ministers die Genehmigung er folgt, und nun, glaube ich, war die Sache für diesmal zu Ende. Denn alle Administrativmaßregeln müssen eine Grenze haben, so gut wie die gerichtlichen Verhandlungen, über die man hernach nicht wieder hinausgehen kann, das ist gewiß ein allgemein ge fühltes Bedürfnis Hatte nun damals das Directorium ein Versehen gemacht, was menschlicherweise wohl möglich ist, so fragt es sich:! Wer soll das Versehen vertreten? der es gemacht hat oder ein-Dritter? Ich bin überzeugt, wohl derjenige, der es gemacht hat. Hatte das Directorium damals eine Rücksicht hinsichtlich der Zugänglichkeit des Bahnhofs außer Acht ge lassen, die doch wesentlich nvthwendig war, nun so glaube ich, müßte es eben auf Kosten der ganzen Unterneh mung diesen Fehler wieder gut zu machen suchen. Es durste aber nicht einem Dritten ansinnen, dafür zu büßen, und dieser Dritte ist hier offenbar wohl der Petent. Hätte das Directo- rium die Grundstücke des Petenten für nvthwendig erachtet zum Bahnhofe, so hatte es Zeit, Gelegenheit und Mittel, dieses Grund stück in den Bahnhof gleich einzufchließen. Hätte es dieses Grundstück für nöthig erachtet zu einem freien Vorplatze, so konnte es auch damals gleich darauf antragen, es wäre Nichts dagegen zu sagen gewesen; es hat aber auf beiderlei Rücksichten bei seinem Berichte nicht hingewiesen, wenigstens ist in unserm Berichte Nichts davon erwähnt worden. Und daraus muß man schließen, daß es damals im Bericht daran nicht gedacht hat. Und will auch das hohe Ministerium seine Genehmigung verthei- digen, so möchte ich doch mehr als einen bescheidenen Zweifel da gegen aufstellen. Das hohe Ministerium hat entweder das erste Mal eine genügende Entscheidung gegeben, oder es hat sie nicht gegeben; war die erste Entscheidung genügend, so bedurfte es keiner Nachexpropriation; war sie aber nicht genügend, so fragt es sich, welcher Entscheidung man glauben soll, der erstem oder der zweiten. Ich mache ferner aufmerksam, daß keine Ent scheidung «eh? Men kann, als die Motive, durch die sie hw- " 4
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