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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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hergeführt wurde; das wird gewiß Jeder zugestehen. Diese Nachexpropriation aber ist von Seiten des Directorii durch andere Gründe motivirt worden , als welche das hohe Ministerium der Beilage unter (D nach geleitet haben. Ms Motiv zu der. Nach expropriation hatte man nämlich den Grund hervorgehoben, es sollten die Hänel v. Cronenthallschcn Grundstücke noch mit Ge bäuden bedeckt werden. So steht ausdrücklich im Deputations berichte, und so ist, wie ich mich erinnere, in der Petition selbst zu lesen. Gleichwohl ist dieser Punkt unausgeführt geblieben, und das hohe Ministerium des Innern sucht sein Verfahren zu rechtfertigen dadurch, daß es die Nothwendigkeit eines freien Vorplatzes vor dem Bahnhöfe aus sicherheitspolizeilichen Rück sichten hinsichtlich der Zugänglichkeit des Bahnhofs als sein Motiv geltend macht. Nun wenn zwei verschiedene Motive bei einer und derselben Sache vorliegen , so fragt es sich, welches von beiden das rechte ist-. Wo ist das Kriterium des wahren Motivs? Da kommt man in einen Sceptieismus hinein, aus dem man sich wirklich kaum herauszufinden weiß. Das hohe Ministerium hat in seiner Rechtfertigung iu »bstrscw insofern Recht, wenn es sagt, daß unbetherligtk Sachverständige in der Regel nicht zugezogen werden könnten. Dagegen habe ich Nichts einzuwenden. Allein wenn eine Nachexpropriation ein durchaus bedenklicher Fall ist, rin Fall, Lei dem selbst von denen, die dem Direetono «ngchören, das Geständmß abgelegt wird, daß sie früher gefehlt haben, so glaube ich, ist die Nachexpwpria- tion einer der singulären Fälle, wo es allerdings der Einholung des Urtheils durch völlig Unbetheiligte, die von dem jetzigen Ver hältnisse noch gar nichts wissen, bedarf. Ich muß es der hohen Kammer überlassen, wie sie dies zu entscheiden gedenkt. So Lange man dies'Bedenken nicht wegraumt, so sehe ich mich ge- nöthigt, mich für das Deputationsgutachtm zu erklären. Königl. Commissar Kohlschütter: Die Musterungen des geehrten Sprechers machen allerdings eine Entgegnung Seiten des Ministern nothwendig. Man kann unmöglich bei die ser Angelegenheit den richtigen Standpunkt gewinnen, wenn man sich nicht den Gang vergegenwärtigt, den die Sache von Anfang genommen hat. Bekanntlich war ,es lange Zeit zweifelhaft, wo man die sächsisch-bayrische Eisenbahn bei Leipzig ausmünden Lassen wolle. Nach vielfältigen Erörterungen und Erwägungen entschied man sich endlich für die Gegend vor dem Windmühlen chore, Liese bot damals eine unbebaute, nach allen Seiten offene Fläche dar- Es würdaher an sich ganz gleichgültig, welcher Lheil dieser Fläche für den Bahnhof in Anspruch genommen würde; es konnte hierüber lediglich das Interesse des Unternehmens ent scheiden. Kein Grundstücksbesitzer hatte das Recht,zu sagen: Mein Grundstück müßt ihr verschonen; nehmt das meines Nachbars. Stellt man sich nun die Lokalität nach dem Vorliegenden Risse vor Augen, so kann ckan über den Punkt, an welchem die Bahnan lage- zu beginnen hatte, nicht einen Augenblick in Zweifel sein. Die Bahn mußte nothwendig bis dahin geführt werden, wo die verschiedenen Wege vor dem WmbMÜHlenchore zusammenlaufen und einen freien, auf dem Riffe mit « bezeichneten Platz bilden« Es lag durchaus kein Vernünftiger Gmrsb vor, ja es wäre gradezu verkehrt gewesen, wenn die Unternehmer, die sich den Platz be liebig auswählen konnten, dem Bahnhofe absichtlich hätten eine Lage geben wollen, bei der er durch Privatgrundstücke von der Stadt abgeschnitten, und der Verkehr mit dieser mehr oder weni ger erschwert und gehemmt gewesen wäre. Wenn also die Unter nehmer gleich anfangs den Bahnhof in diesem Sinne abgesteckt und den Plan dem Ministerio vorgelegt hätten, so daß die Hänel v. Cronenthallschen Grundstücke in den Bereich der Anlage hinein gefallen wären, so hatte das Ministerium, damit wird man von allen Seiten einverstanden sein, nicht das mindeste Bedenken haben können, diesen Plan zu genehmigen, und das war ,auch wirklich die Absicht der Unternehmer. Sie steckten den Bahnhof in der Meinung ab, daß zwischen demselben und dem Eingänge der Windmühlengaffe Nichts in der Mitte läge, als ein freier Platz -und öffentliche Wege. Sie hatten aber hierbei über sehen, daß ein Lheil dieses zwischenliegenden Raumes zu Bau stellen bestimmt und im Privatbesitz war. Das war nun aller dings ein Versehen, wenn man will, ein Fehler. Das Ministerium hätte auch gewünscht, daß dieser Fehler nicht stattgefunden hätte, nicht als ob dadurch die Sache rechtlich in eine andere Lage ge kommen wäre, denn das war nicht der Fall, sondern weil es die billigen Rücksichten auf die betheiligten Grundstücksbesitzer ver langen, daß man sie nicht mit wiederholten Expropriationsan trägen behelligt, sondern ihnen ein für allemal sagt, wie viel man von ihren Grundstücken jn Anspruch nehme. Indeß, der Fehler lag einmal vor. Das Ministerium hat ihn nicht wahrnehmen können, weil der vorgelegte Riß über die umliegenden Grund stücke und die-einschlagenden Besitzverhaltnisse nichts Näheres er sehen ließ. Was war also zu thun? Wenn man einen Fehler be gangen hat, so sucht man ihn so bald als möglich wieder gut zu machen. Dies that auch das Direktorium. Sobald esseinenJrr- thum gewahr wurde, — es waren nur etwa zweiWochen vergan gen , — zeigte es den Stand der Sache dem Ministers an, und bat um nachträgliche Genehmigung, daß, der ursprüngli chen Idee gemäß, die Bahnanlage bis an deu Platz vor dem Windmühlenthore ausgedehnt werden dürfe. Was sollte nun das Ministerium thun? Sollte es antworten: Ja, wenn der Plan in dieser Maße vor vierzehn Lagen vorgelegen hätte, so würde er unbedenklich genehmigt worden sein. Aber jetzt ist es .etwqs Anders. Hat sich das Direktorium bei Entwerfung des Plan,s zum Bahnhofe geirrt, so ist das seine Sache ;es möge sehen, wie es durchkommt. Ich meine, diese Resolution wäre in keiner .Weise zu rechtfertigen gewesen. Warum sollte das, was vor znm Wochen vollkommen unbedenklich und gesetzlich war, nun auf einmal in hohem Grade bedenklich und ungesetzlich gewürdensein? Was war in der Zwischenzeit vorgefallen, was gewissermaßen eine Kluft zwischen dem Expropriationensgesetze und d,em Hämischen Grundstücke befestigt hätte, die das Ministerium nicht hatte über schreiten können?Die Frage,diedasMinisterium sich zu stellen Hütte, war einfach die: Welche Anlage des Bahnhofs ist die bessere, zweckmäßigere und die dem Verkehr förderlicher, die nach dem ersten oder die nach dem zweiten Plane? Die Antwort konnte nicht zweifelhaft sein. Das Ministerium konnte nicht «nderS
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