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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Wesentlichen Einfluß hat er gar nicht gehabt, am wenigsten auf die Genehmigung der Expropriation selbst, die damals aus ganz andern davon unabhängigen Gründen schon längst erfolgt war. Bürgermeister Wehner: Ich muß mir noch eine Bemer kung in Bezug auf den Bericht erlauben. Es hat der v. Groß mann erwähnt, daß der Riß nicht angezogen wäre, den die Kammermitglieder bekommen haben. Das hat aber nicht geschehen können, sie waren von der Regierung nicht an erkannt. Wir haben uns daher in dem Bericht auf diejenigen Risse beziehen müssen, welche von der Regierung als ofsiciell betrachtet worden sind. Was aber die Nachexpropriationen an langt, so hat die Deputation allerdings die Ansicht gehabt, daß auch Nachexpropriationen stattsinden können. Es scheint in der Sache zu liegen, daß, wenn ein Versehen vorgegangen, und dieses auf eine andere Weise, als durch eine Expropriation nicht auszubessern ist, die Expropriation ergriffen werden müsse. Nachexpropriation ist nach der Ansicht der Deputation daher nicht wegzuweisen. Daß ihr aber Maß und Ziel gesetzt werden müsse, glaube ich auch, und ich werde daher den Antrag des Herrn Wicepräst'denten unterstützen; dadurch scheint der Sache gegnügt zu werden. Was übrigens die Hauptsache anlangt, so bitte ich - um die Erlaubniß, zuletzt, wenn die andern Herrn gesprochen habens einige Worte sprechen zu dürfen. Staatsminister v. Könneritz: Ich erlaube mir, Einiges auf die Rede des Herrn v. Großmann zu erwiedern. Er hat vollkommen Recht, wenn er sagt, daß derjenige, welcher ein Ver sehen begangen, auch die Folgen desselben zu tragen habe; aber die Folgerungen, die er hieraus zieht, sind nicht richtig. Zuvör derst muß ich erwähnen, daß durch das Versehen dem Petenten gar kein Nachtheil erwachsen ist. Daß der Petent es 14 Lage später erfahren, daß er sein Grundstück abtretett müsse, darin liegt kein weiterer Nachtheil für ihn. Der Redner meinte, dann wäre es Sache der Eisenbahndirection gewesen, zu sehen, wie sie das Versehen wieder gut mache. Ohne Expropriation ist dies nicht möglich. Wie nun, wenn das Versehen noch größer ge wesen wäre? Nach S. 449 ist das Eisenbahndirectorium da durch irre geführt worden, daß. der Platz wüste gelegen. Er hangt zusammen mit einem Communplatz. Das Directorium hat nicht gewußt, daß er Privateigenthum ist. Wenn nun dieses Grundstück nicht allein, sondern der ganze Platz vordem Bahnhof Privateigenthum gewesen, wie sollte man auf diesen Bahnhof gelangen ohne Expropriation? Wenn Niemand ge zwungen werden kann, sein Eigenth'um abzutreten, so ist auch kein Grund vorhanden , anzunehmen, es werde durch freie Eini gung erlangt werden, und dann wäre der Bau der Eisenbahn von Leipzig bis an die bayrische Grenze, oder wenigstens bis zum nächsten Bahnhof, und die ganze Expropriation, welche sich alle übrige Unterthanen haben gefallen lassen müssen, überflüssig gewesen. D° Großmann: Daß ohne Expropriation das Versehen nicht hätte gutgemacht werden können, will mir nicht recht ein leuchten. Ich glaube vielmehr, daß es durch freien Kauf ge schehen konnte. Dann aber durfte man dem Petenten für em um 1808 Lhalcr erkauftes Grundstück nicht 431 Lhaler bieten und es zwangweise fordern. Man mußte andere Saiten auf ziehen , und würde zum Ziele gekommen sein. Ich muß zu er wägen geben, daß aus diesem Princip der Nachcxpropriation eine Reihe von Gefahren für das Eigenthum folgt, welche gar nicht abzuseben ist. Wenn die Nachexpropriation nach vierzehn La gen oder drei Wochen erfolgt, so kann sie auch erst nach zwei Monaten, nach zwei Jahren erfolgen. Wo wäre da noch ir gend eine Sicherheit? - Uebrigcns kommt dazu, daß ich der De putation nur beistimmen kann, wenn sie den ersten Antrag, näm lich daß die Nothwendigkcit nicht vorzuliegen scheint, mit Grün den -belegt. Ich glaube, es gibt keinen Bahnhof in Europa, der so viele Zugänge hat. Er hat neun bedeutende große Wege, die zu ihm führen. Unter diesen muß wohl eine Wahl gewesen, sein, ohne daß man nöthig gehabt hätte, sich auf eine solche Weise zu helfen, um den Bahnhofherzustellen. Vergleicht man ihn mit dem leipzig-dresdener und Leipzig - Magdeburger Bahn hofe, so ist jener gar nicht in Anschlag zu bringen; denn vor sei nem Lhorc ist kaum mehr als nur die gewöhnliche Straße, wäh rend vor jenem sich neun Wege befinden. Königl. Commissar Kohlschütter: Es ist dem Directo- rio von dem hochgeehrten Herrn v. Großmann der Vorwurf gemacht worden, daß es nicht bemüht gewesen sei, das Hänel- sche Grundstück durch freien Kauf zu acquiriren. Dieser Vor wurf trifft aber' das Directorium in der Lhat mit Unrecht. Dasselbe hat sich wirklich Mühe gegeben, ein gütliches Abkom men zu Stande zu bringen. Es ist dem Herrn Besitzer, wie das Ministerium amtlich weiß, die Offerte gemacht worden, ihm für das Grundstück den vollen Kaufpreis zu gewähren, den er selbst bezahlt habe; Herr Hänel v. Cronenthall hat aber dieses Anerbieten abgelehnt. Unter diesen Umständen blieb dem Di- rectorio, das ja mit dem Seckel der Compagnie nicht willkürlich gebühren kann, natürlich Nichts übrig, äls es auf die Laxe an kommen zu lassen. Daß diese nur 431 Lhaler betragen, hat das Directorium nicht zu verantworten. Seitdem ist eine neue Taxation angeordnet worden, und es wird sich zeigen, ob nach den Grundsätzen, von welchen die Laxatoren nunmehr auszuge hen haben, eine entsprechendere Vergütung erlangt werden wird. Was die vielen Zugänge zum Bahnhöfe anlangt, welche Herr v. Großmann erwähnte, und unter denen die Wahl frei gewesen sei, so.kann ich diese Angabe nach meiner Kenntmß der Lokalität nicht bestätigen. Es kommt hier vorzugsweise auf die nach der Stadt zu gekehrte Fronte des Bahnhofes an, wo die Hauptein- gängc sich befinden und befinden müssen. Wenn die hochgeehr ten Herren einen Blick auf den vor ihnen liegenden Riß werfen- wollen, so werden sie sich überzeugen, daß von dieser Seite her, wenn man das Hänclsche und das mit diesem in ganz gleichem Falle befindliche Friedrichsche Grundstück nicht hätte expropriirm lassen wollen, nur ein Feldweg von kaum 10 Ellen Breite als Zugang zum Bahnhöfe übrig geblieben wäre. . Bürgermeister Hü bl er: Mit zwei Ansichten der Deputa tion erkläre ich mich vollkommen einverstanden. Zunächst mit der Ansicht, daß die Beschw erbe Hänels v. Cronenthall, m-
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