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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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sofern sic offenbar die Abänderung emeS rechtskräftig entschiede nen Falles durch die Stände beabsichtigt, von der Kammer als zu ihrer Competenz nicht gehörig zurückzuweisen sei, und ich werde daher dem S. 434 des Deputationsgutachtens vorgeschla genen Anträge meine Zustimmung geben, erkläre^ jedoch im Vor aus, wie cs mir wünschenswert^,erscheint, daß bei der Abstim-' mung über das Gutachten der Deputation die Frage getrennt, und über die Worte „jedoch nur aus den vor angegebe nen Gründen" besonders abgestimmt werde, insofern diese Worte im innigsten Zusammenhänge zu stehen scheinen mit den Ansichten, welche die Deputation zu Begründung ihres zweiten An trags S.445 über die in der Hanel v. Cronenthallfchen Eingabe enthaltene Petition und namentlich in Beziehung auf die Frage entwickelt hat, ob eine unzweifelhafte Nothwendigkeit zu Expro priation des Hanel v. Cronenthallfchen Grundeigenthums vor gelegen habe, und ob das Ministerium der Vvrwurf treffe, über jene Nothwendigkeit sich keine ausreichende Kenntniß verschafft zu haben; denn diejenigen Mitglieder der Kammer, welche diese Ansicht der Deputation nicht theklen, würden in Verlegenheit kommen, wie sie über "das Dcputationsgutachtcn S. 434 ab stimmen sollen, so lange jene Worte stehen bleiben. Ebenso bin ich mit der Ansicht der Deputation S. 439 einverstanden, daß die Regierung durch das Gesetz ermächtigt gewesen sei, auch nachträgliche Expropriationen zu gestatten. Die Gründe dafür sind bereits von dem Ministertische aus umständlich erörtert wor den, und ich bemerke nur, daß, rpenn mach in dieser Beziehung, der Bestimmung der Verfaffungsurkundc und der bestehenden Ge setzgebung über Expropriation ungeachtet, noch einen Schutz für das Privateigenthum für nothwcndig erachtet, der Antrag des Herrn Wicepräsidenten die richtige Grenze enthalten dürfte, wo eine solche Nachxpropriation in der Regel aufhören müsse. Da gegen kann ich der Ansicht der Deputation, soweit sie die Peti- rion Hänels von Cronenthall betrifft, nicht beitreten, wenn ich schon die ehrenwerthe Gesinnung achten muß, aus der jene Ansicht hervorgegangen ist. Ich habe vorauszuschicken, daß.'ich den Vorplatz vor einem Bahnhofe für einen iutegrirenden Lherl des Bahnhofes selbst halte, und mir eine Eisenbahn ohne Bahnhof so wenig, als einen Bahnhof ohne einen solchen räum lichen Vorplatz denken kann. Dies vorausgeschickt, ist es nicht zweifelhaft, daß die Grundsätze der Expropriation bei Eisenbah nen, 'sowie sie °auf den Bahnhof sich erstrecken, auch auf den Vorplatz vor demselben Anwendung erleiden müssen. Abgesehen nun von den Gründen, welche das Ministerium in der Beilage «ub für die Nothwendigkeit der Anlegung des Bahnvorplatzes und für die dadurch bedingte Unerläßlichkest der Nach expropriation der Hane! v. Cronenthallfchen Bauplätze entwickelt hat, bin ich mei nerseits schon durch'Einsichtsnahme der m der Kammer aus gelegenen Risse und Situationzeichnungcn von der Nothwendig keit der Beseitigung jener Bauplätze vollständig überzeugt wor den. Aus diesen Rissen geht hervor, daß auf den Vorplatz nicht weniger als sieben verschiedene Straßen ausmünden, die Straße nach Connewitz, nach dem Zeitzer Khor, Windmühlenthor, nach dem Sandthor, nach den; Thonberge, der Weg nach Dösen, und noch eine siebente Straße, die auf dem Riffe mit Namen nicht bezeichnet ist. Denkt man sich nun neben dem lebhaften Ver kehr, den schon das Durchkreuzen dieser sieben verschiedenen Straßen auf dem Vorplatze zur nothwendigen Folge haben muß, den außerordentlichen Drang, der durch das Auf- und Abfahren der Wagen, sowie durch das Ab- und Zuströmen der Fußgänger bei Ankunft und Abgang der Dampfwagen bekanntlich zu entste hen pflegt, so wird man bei unparteiischer Prüfung der Sachlage die Ueberzeugung nicht zurückweiscn können, daß die Regierung schon aus polizeilichen Gründen verpflichtet war, dafür zu sor gen, daß Alles beseitigt würde, was den Raum des für den Bahnverkehr unentbehrlichen Vorplatzes zu beengen und Gefahr für Leben und Gesundheit der dort immitten von Wagen und Pferden sich drängenden Menschenmaffen herbeizuführen drohte. Dies würde aber bei Gestattung der Bebauung der fast die Hälfte des Vorplatzes einnehmenden Hänel v. Cronenthallfchen Plätze der Fall gewesen sein. Ich erinnere Sie, meine Herren, um Ihnen das Bild recht anschaulich zu machen, an den Bahn hof in Dresden, bei dem zwar alle vorgedachten Rücksichten, nur in kleinerem Maßstabe eintreten; aber denken Sie sich den Platz vor dem Neustädter Bahnhofe, denken Sie sich das Ihnen bekannte tägliche Gewühl von Menschen, Wagen und Pferden, welches die Ankunft und die Abfahrt der Dampfzüge jedesmal begleitet, und fragen Sie sich, ob die Regierung, ohne einen hohen Grad von Verantwortlichkeit aus sich zu laden, würde haben gestatten können, daß die Hälfte dieses Vorplatzes zur Ausführung von Privatbauten benutzt werde, ob sie nicht, wenn bei der Anlage des hiesigen Bahnhofes ein Theil des Vorplatzes im Privatcigen- thume gewesen wäre, als oberste Polizeibehörde es für heilige Pflicht hätte halten müssen, hinsichtlich dieses Kheiles Expropria tion eintreten zu lassen? Ich vermag unter diesen Umständen nach ruhiger Prüfung der Lage und des Umfanges des Vor platzes zum Bahnhöfe der neuen sächsisch-bayerschen Eisenbahn keinen Grund aufzufinden,"aus dem man die Staatsregierung mit irgend einem Rechte beschuldigen könnte, sie habe die nachträg liche Expropriation der Hänel v. Cronenthallfchen Parcellen ohne vorgängige Prüfung der Nothwendigkeit derselben angeordnet. Ist dieses aber der Fall, so kann ich für den zweiten Antrag der Deputation S. 444 nicht, und noch weniger für den dritten S 446. stimmen. Bürgermeister Wehner: Der Herr Bürgermeister Hübler hat zweierlei Gründe angeführt, die zu berücksichtigen wären: 1) die Wege, welche wor dem Bahnhof zusammenlaufen , und 2) daß cs nicht rathsam sei, daselbst Gebäude aufzuführen. Was nun den ersten Punkt anbelangt, so sind die Wege alle von der Arr, daß sehr wenig Communication darauf stattsindet. Sic füh ren nur nach Connewitz und Dösen. Eine große mercantilische Concurrenz, wo sich die Wagen zusammendrängen und ins Sto cken gerathen, ist hier nicht denkbar. Es ist aber überdem noch Platz genug vorhanden, um den Wagen Raum zum Ausweichen zu gewähren. Was nun aber die Gebäude anbetrifft, so weiß ich nicht, wie diese mit in die heutige Verhandlung kommen. Es handelt sich von der Expropriation der Grundstücke Md davon,
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