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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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men selbst mit 32,000 Actien betheiligt sei, mithin ein großes Interesse dabei habe. Daß die Staatsregierung Interesse bei der Angelegenheit hat, und mithin auch bei der Absteckung und der Expropriation des Bahnhofs, will ich zugeben.; aber es hat dies nicht blos die Staatsregierung, sondern der ganze Staat, und weil wir das früher eingesehen, haben wir die Genehmigung zum Expropriationsgesetz gegeben und den Eingriff in das Pri- vateigenthum in diesem Falle gerechtfertigt. Auf der Ueberzeu- gung von dem Interesse, welches der Staat an einem Eisen bahninteresse habe, beruht das ganze Expropriationsgesetz. Der Staatsregierung aber noch die Wahrnehmung eines besondern particularen Interesses aus dem Grunde zutrauen und Schuld geben zu wollen, weil sie selbst mit Actien betheiligt sei, halte ich für eine ganz unwürdige Beschuldigung. Noch mache ich aufmerksam auf die Beschwerden, welche künftig würden erho ben werden, wenn sich wegen Beschränktheit des Raums Un glücksfälle auf einem Platz ereigneten, dem man jetzt noch eine so große Ausdehnung geben konnte, daß der gesammte Verkehr aus der Stadt auf den Bahnhof und umgekehrt ungefährdet er folgen kann. Wenn durch irgend einen Unglücksfall auf dem. Bahnhofe, durch Springen eines Kessels u. dergl., Menschen verletzt würden, so bin ich überzeugt, die Staatsregierung würde mit-den schwersten Beschuldigungen angegriffen werden, daß sie Erbauung von Häusern und die Ansiedelung von Bürgern in der unmittelbaren Nähe des Bahnhofes gestattet habe. Mithin kann ich mich mit dem Anträge der Deputation diesmal nicht ver einigen. Königl.-Commissar Kohlschütter:. Weil von dem ge ehrten Sprecher auf die 32,000 Actien Bezug genommen worden ist, mit denen die Staatsregierung nach S. 484 des Berichts angeblich bei dem sächsisch-baperschen Eisenbahnunternehmen betheiligt sein soll, so erlaube ich mir, nur ganz beiläufig, zu be merken, daß diese Angabe einer Berichtigung bedarf. Das ganze Anlagekapital der sächsisch-baperschen Eisenbahn belauft sich zur Zeit auf 6,000,000 Thaler- Davon hat die sächsische Regierung gemeinschaftlich mit der herzoglich, sächsisch-alten? burgischen den vierten Theil, also 1^ Million übernommen. Will man diese auf Actien ä 100 Thlr. reduciren, so ergibt dies 15,000 Actien, von denen der sächsischen Regierung gehören. Die übrigen 45,000 Actien befinden sich im freien Verkehr. Folglich ist die Staatsregierung nichr ganz zum vierten Lheile bei dem Unternehmen interessier. Bürgermeister Wehner: Ich muß mir das Wort gegen die Aeußerung des Herrn v. Welck erbitten. Er har vorhin be merkt, es hätte die Deputation durch ihr Gutachten S. 445 die Staatsregierung verdächtigt. Ich muß ihn aber bitten, das Gutachten genau anzusehen, und da wird er finden, daß die Deputation etwas ganz Anderes erklärt hat. Sie hat erklärt: „Weit entfernt von irgend einem Z weife l überdas unbefan gene Urtheil der sächsischen Behörden überhaupt und auch derer, welche zur Verwaltung gehören, so konnte u. s. w.," allein das schließt nicht aus, daß in diesem Verfahren eine Unangemessen heit liegt, und wenn sie nach ihrer Ueberzeugung ein solches Bedenken aufstellt, so ist es schlimm, wenn sie deshalb der Ver dächtigung geziehen wird. Von einer Verdächtigung ist nicht die Rede. Die Administrativjustizsachen, muß ich namentlich sagen, haben so manchen Zweifel im Lande erregt, so daß man sehr wohl thut, wenn man dahin trachtet, damit sie nicht hinter die Entscheidungen im Justizweg gestellt werden. Man verfährt in cknbio lieber auf dem Rechtswege, weil man glaubt, daß darin mehr Garantie liege. Es müssen daher manche Verhältnisse beseitigt werden, wenn sie Zutrauen behalten sollen, und die Gesetzgebung bedarf namentlich einer Veränderung in Fällen, wo die Staatsregierung in der Sache interessirt ist, und eine Verwaltungsbehörde das Urtheil macht, und wo demnach Richter und Partei zusammenfallen. Hier wird forwährend Mißtrauen bleiben, das ist nicht wegzubringen. v. Welck: Mein Unglücksstern scheint zu wollen, daß ich stets von dem Herrn Bürgermeister Wehner mißverstanden werde. Es ist mir nicht eingefallen, zu sagen, daß die Depu tation die Staatsregierung habe verdächtigen wollen. - Ich habe nur eine Stelle angeführt, welche Worte der Petition enthält. Staatsminister v. Könneritz: Wenn der Herr Bürger meister Wehner so eben darauf aufmerksam machte, daß dieser Fall beweise, wie norhwendig es sei, daß das Administrativ justizgesetz abgeändert und dergleichen Differenzen der Entschei dung der Justizbehörden übertragen werden, so wüßte ich dies durchaus nicht zu rechtfertigen. Ueber die gegenwärtig vorlie gende Frage, ob die Abtretung nothwendig sei? kann keine Justizbehörde entscheiden. Namentlich kann die Frage: wie viel Raum der Betrieb einer Eisenbahn, der Verkehr auf einem Bahnhof, die Bequemlichkeit und Sicherheit des Publicums bei dem Ausammendrängen so vieler Reisenden, so vielen Ge päckes erfordere, aus Rechtsgründen oder den Gesetzen nimmer mehr beantwortet werden. Diese Frage ist der Verwaltung zu überlassen, welche für den ungestörten Betrieb, die Be quemlichkeit und Sicherheit des Publicums vor Beschädigungen zu sorgen, Unglück vorzubeugen hat. In keinem Staate wird die Entscheidung, ob Nothwenöigkeit vorhanden sei, ein Grundstück abzutreten, an die Justizbehörden gewiesen wer den. Die Verfassungsurkunde sagt auch ausdrücklich, daß über die Frage der Nothwendigkeit, sobald das Gesetz diese nicht schon von selbst ausspreche, lediglich die oberste Staatsbehörde zu entscheiden habe, und nur über die Höhe der Entschädigung hat Pie Justizbehörde zu entscheiden. Wäre im Volke ein Miß trauen gegen die Administrativjustiz, so würde es vielmehr an den Ständen sein, es über dieses Mißtrauen aufzuklärm, als es zu nähren. Bürgermeister Weh ner: Ich bin in der Hauptsache zwar mit dem Herrn Staatsminister einverstanden; die Meinung aber, welche die Deputation gehabt hat, ist eine ganz andere: daß man nämlich eine andere oberste Behörde einfetze, die aus einem Iustizcollegimn zusammenzusetzen wäre und in letzter Instanz zu entscheiden hätte, und warum dav nicht gehen sollte, das sehe ich nicht rin. Uebrigens werden wir uns da dem
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