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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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alten frühem Verfahren nähern; denn soviel ich mich erinnere, wurde sonst in ähnlichen Fällen, wenn Appellation eingewen det wurde, nicht von den Verwaltungsbehörden entschieden, sondern die Sache an die Justizbehörden verwiesen, an die Staatsregierung. Staatsminister v. Könneritz: Allerdings war es früher so; man hat es aber eben für unzweckmäßig erkannt, weil die Verwaltung ohne Grund beschränkt wurde. Uebrigens war die Landesregierung nicht blos Justizbehörde, sie war ja oberste Po lizeibehörde. Ueber die Frage der Nothwendigkeit einer Verwal tungsmaßregel darf nach dem Gesetze über die Competenzver- hältnisse die Justizbehörde, selbst wenn der Rechtsweg gestattet ist, niemals entscheiden. Wie sollte sie es auch? Wenn nun bei dem Betrieb Unglück entsteht, die Justizbehörde hat es nicht zu verantworten. Sie entscheidet blos nach Rechtsgründen. Nein, das Ministerium deS Innern hat die Verantwortlichkeit dafür. Daher kann auch nur dieses darüber entscheiden. Bicepräsident v. Carlo witz: Ich erlaube mir, noch ein mal das Wort zu ergreifen, weniger um meinen Antrag zu recht fertigen , als vielmehr um der geehrten Kammer den Sinn und die Tendenz desselben noch klarer darzulegen. Ich bemerke, daß ich mit der Auslegung des in demselben vorkommenden Worts: „theklweise," die von Sr, Königl. Hoheit, meinem hochgestellten Nachbar, gegeben worden ist, einverstanden bin. Ich bemerke ferner, daß ich ebenfalls anerkennen muß, wie mein Antrag mit dem concreten Falle der Hänel vvn Cronenthallschen Eingabe wenig oder nichts gemein hat. Es ist mit vollem Rechte darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Nachexpropriation, die Herrn Hänel von Cronenthall betroffen hat, und über die er sich beschwert, zu einer Zeit erfolgt ist, wo die betreffende Bahn dem Verkehr noch nicht geöffnet war, und es folgt schon hierE klar, daß, da mein Antrag nur zum Zwecke hatte, noch spätere Nach expropriationen abzuschnciden, ich mich der Hämischen Be schwerde nicht angenommen haben konnte. Hieraus geht aber ebenso gewiß auch hervor, daß ich nicht nöthig hatte, meinem An träge den Zusatz zu geben, auf den der geehrte Sprecher v. Welck hinwies; denn, wie gesagt, die Hänelsche Beschwerde habe ich gar nicht berühren wollen. Uebrigens möchte ich nur.noch hinzusügen, daß, wenn die verehrte Kammer meinem Anträge beipflichtet, sie nicht besorgen möge, dadurch ein Hemm- niß des Eisenbahnunternehmens hervorzurufen. Denn gesetzt auch, daß die verehrte Kammer diesen Antrag annehme, so be wendet es dessenungeachtet fortwährend bei ß. 31. der Verfas sungsurkunde selbst in ihrer Ausnahme. Ja, es gibt, wie ich schon früher angedeutet habe/noch ein anderes Mittel, was zum Ziele führt und etwaige unüberwindliche Hindernisse beseitigt. Die hohe Staatsregierung darf nur ein neues Gesetz über die Ex propriation bei der nächsten Standeversammlung beantragen, und es wird an deren Zustimmung bei erwiesener Nothwendigkeit nicht fehlem Nachdem bereits der Verkehr begonnen, auf Grund der ursprünglichen Expropriationsgesetz fort und fort mit Nach expropriation vorschreiten, darin würde ich aber allerdings sitze, Gefährdung des Eigenthumsrechts erkennen, die ich nun und 1.36. ' ' - ° ' nimmermehr gut heißen könnte. Um nur ein Beispiel darzulegen und meine Bemerkung damit zu unterstützen, so frage ich die Kammer, ob sie für angemessen und zulässig erachten würde, daß jetzt die leipzig-dresdner Ekftnbahngesellschaft, nachdem'die Bahn mehre Jahre schon befahren worden ist, auf Grund des ersten Expropriationsgefetzes auf einmal neue Expropriationen in Anspruch nähme? Ich weiß, daß einem geehrten Sprecher hinter mir Älles, was das Eisenbahnwesen betrifft, im rosigen Licht zu erscheinen pflegt, und finde das auch verzeihlich, denn es ist eine schöne Sache um das Eisenbahnwesen; aber eine so übermäßige Vorliebe muß nicht nur mich, sondern auch Andere vorsichtig, ja mißtrauisch machen, damit sie nicht etwa bei weiterem Umsich greifen nachtheilig werde. Ich sagte „auch Andere." Es ist nämlich, ungeachtet Herr Staatsminister v. Nostitz und Herr 0. Crusius davon in ihren Reden Nichts wissen wollten, bereits in jener Kammer auch schon einmal Klage über das Verfahren der Behörden bei Expropriationen erhoben worden. Damit man mir nicht einhalte, ich irre mich, so sei es mir erlaubt, das Mit glied selbst zu nennen, welches sich damals beschwerte. Es war dies der Abgeordnete in der zweiten Kammer a. d. Winkel. Ob er damals Recht oder Unrecht gehabt hat, das will ich dahin gestellt sein lassen; ich wollte jetzt nur das Historische erwähnen, und, da ich Referent der Expropriationsgesetze war der zweiten Kammer gegenüber, die sich vielleicht jenes Falles auch entsinnen könnte, mich gegen den Vorwurf der Vergeßlichkeit verwahren. Königl. Eommiffar Kohlschütter: Ich bin erst nach träglich darauf aufmerksam gemacht worden, daß der Antrag des Herrn Vicepräsidenten zunächst hervorgerufen worden ist durch eine Aeußerung, welche Seite428 des Berichts dem Regierungs- commissar bei der sächstsch-bayerschen Eisenbahn in den Mund gelegt wird und die dahin gegangen sein soll, daß das Ministe rium, wenn es wolle, auch die Hauser auf der Windmühlengaffe nachexpropriiren lassen könne. Dem Ministerio ist von einer solchen Aeußerung nichts bekannt; es kann daher über dieselbe auch keine nähere Erläuterung geben. Indessen trägt es kein Be denken, zu erklären, daß es alle Ursache hat, zu glauben, daß, wenn eine ähnliche Aeußerung gefallen sein sollte, sie entweder mißverstanden oder entstellt wiedergegeben worden ist; wenigstens läßt sich nicht abschen, wie die Windmühlengaffe habe in Frage kommen können, da es ja nie die Absicht gewesen ist, die Eisen bahn bis in die Stadt hkneinzuführen. — In Beziehung auf den Antrag hat sich selbst das Ministerium auf die Erklärung zu be schranken, daß es gegen denselben im Princip keine Einwen dung zu machen hat, sondern daß es ihn für einen solchen hält, der in unsere Erwägung gezogen zu werden verdient. Dabei wird es sich auch zeigen, ob und welchen Modisicationen er nach Befinden zu unterwerfen sein möchte. Staatsminister v. Nostitz und Janckendorf: Zur Rechtfertigung meines frühem Anführens habe ich zu bemerken, daß ich gesagt habe, eS sei über das Verfahren des Minister» in Bezug auf die Expropriation bei der leipzig-dresdner Eisenbahn keine Beschwerde vorgekommen. Von dem vorhin erwährüen Falle ist mir Etwas nicht bekannt. - -
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