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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Bürgermeister Starke: Ich bin zuvörderst dem Herrn Mcepräsidenten für ferne letzte Auslastung dankbar verbunden, denn ich würde, um mit Ueberzeugung über den von ihm ge stellten Antrag abstimmcn zu können, ihn zuvörderst um die Motive seines Antrags ersucht haben, weil mir solche, wie ich offen bekenne, nicht ganz einleuchten. Jetzt bin ich mit mir einigwie ich darüber abzustimmen habe, kann jedoch nicht um hin , mir dennoch einige Bemerkungen zu erlauben. Ich habe dm Antrag unterstützt, hauptsächlich um ihn bei der Wichtigkeit desselben zur Discussion zu befördern, dann aber auch, weil ich darin eine große Fürsorge für die Sicherheit des Privateigen- Lhums'erkannte; er erregt mir aber doch noch einiges Bedenken; denn wenn auch mit noch so großer Umsicht von dem hohen Mi- nisterio und allen andern Behörden bei Ausführung einer Ex propriation zu Werke gegangen wird, so lasten sich doch noch immer mancherlei Fälle denken, wo selbst dann, wenn eine Eisen bahn dem öffentlichen Verkehr bereits übergeben worden ist, eine absolute Nothwendigkeit einer Nachexpropriation nicht zu ver meiden ist. Man würde sich daher, sollte die in dem Anträge vorgeschlagene Gesetzesbestimmung angenommen werden, leicht auf eine Weise die Hände binden, welche die unangenehmsten Znconvenienzen hervortreten lassen könnte. Daher vergönne ich mir die Frage an den Herrn Vicepräsidenten, ob er seinerseits Bedenken trage, daß sein Antrag etwas modificirt, und zwar daß, ehe der geehrten Kammer angesonnen wird, über denselben definitiv abzustimmen, vorher der hohen Staatsregierung zur Erwägung anheimgegeben werde, ob und welche Bedenken einer solchen Bestimmung etwa entgegentrcten? Besteht der Herr Vieepräsident auf einer sofortigen Abstimmung, so wird das Re sultat der Abstimmung für die Annahme oder Ablehnung des Antrags entscheiden; im entgegengesetzten Fall werde ich dem selben für die Suspendirung der Abstimmung sehr verbunden sein. Vicepräsident v. Carlowitz:' Das Einzige habe ich noch hinzuzusügen, daß ich, wie ich übrigens schon gesagt habe, die Möglichkeit anerkenne, daß, nachdem eine Bahn bereits eröffnet worden ist, noch immer einzelne Fälle, wo eine Nachexpropria- Lion nöthig, rintreten können. Diesen kann aber dadurch be gegnet werden, daß man entweder ein Nachexpropriationsgesetz an die Stände bringt, oder auf §. 31 der Verfassungsurkunde recurrirt. Was die an mich gestellte Frage anlangt, so wird es der Motivirung meines Antrages nicht bedürfen, Weiler, bevor er wirksam wird, nicht nur der Zustimmung der zweiten Kammer bedarf, sondern, selbst wenn er von beiden Kammern angenommen worden ist, auch noch der Genehmigung der Staatsregierung. Da wird es denn an Zeit und Gelegenheit zu einer gründlichen allseitlgkn Prüfung nicht fehlen. Bürgermeister Starke: In Folge dieser Auslassung erlaube ich mir noch die Zusatzbemerkung, daß ich mich meiner seits, obwohl ung-rn, nunmehr genölhigt sehen werde, g-gen den Antrag zu stimmm. Was aber Pie Hauptsache anlangt, so be merke ich nur noch, daß ich mit den Ansichten des Herrn v, Cm- Fus ganz übereinstimme, und daher für den ersten Lheil des De putationsgutachtens, nicht aber für den zweiten Lheil stimmm werde. v. Crusius: Zur Widerlegung der Aeußcrnng des Herrn Vicepräsidcnten, daß ich das Eisenbahnwesen stets nur im rosigen Lichte erblicke, nur wenige Worte. ' Ich will zwar nicht in Ab rede stellen, daß das Eisenbahnwesen auch Rosen erscheinen läßt, kann aber versichern, daß die Erziehung und Wartung der selben sehr mühevoll und beschwerlich ist, und daß diese Rosen nur unter Dornen erscheinen. Dies Bild möchte ich aber auch gerade zur Erläuterung der angeführten mißbilligenden Aeuße- rungen gebrauchen, die in der zweiten Kammer am vorletzten Landtage gefallen, aber von eigentlicher Beschwerdeführung wohl zu unterscheiden sind; indem ich nämlich Gelegenheit gehabt habe, wahrzunehmen, daß gerade von der Seite, von welcher die Aeu- ßerungen des Mißmuthes durch unzarte, unmittelbare Ver letzung der Dornen hervorgerufen waren, später durch da« Dor nengestrüpp hindurch Rosen erblickt worden und spätere Klagen verstummt sind. Der Herr Wirepräsident hat seinem Anträge die Deutung gegeben, daß er voraussetze, derselbe könne inso fern den Eisenbahnunternehmungen nicht nachtheilig werden, als dem Nachtheile einestheils durch die Emanirung eines be sonderen Eisenbahnexpropriationsgesetzes begegnet werde, andern- theils aber Z. 31 der Verfassungsurkunde die Entscheidung des Ministern bedinge. Treten aber diese beiden Fälle ein, so bin ich der Meinung, es bedürfe einer solchen Bestimmung gar nicht. Daß aber nach Maßgabe des Bedürsiu'sses auch bei einer Eisen bahn, die vielleicht schon mehre Jahre im Betriebe ist, eine solche Nothwendigkeit Eintreten kann, das glaube ich bestimmt, und erlaube mir deshalb, das Beispiel anzuführen, wenn vielleicht der bestehenden Eisenbahn sich eine andere anschließt, sowie wir hof fen können, daß in Riesa z. B. endlich noch ein Eisenbahnweg von Berlin her eingebaut werden wird. Zn solchem Falle würde gar kein Bedenken sein, das nöthige Land nachträglich zu cxpro- priiren, insofern man sich mit den betreffenden Grundbesitzern auf dem Wege gütlicher Vereinigung nicht arrangiren könnte. Ich erkläre daher, daß ich mit dem Anträge nicht einverstanden sein kann. Vieepräsident v. Carlowitz: Was den vorerwähnten Fall betrifft, so wird er durch meinen Antrag nicht getroffen. Denn wenn eine Eisenbahn sich an eine andere anschließt, so wird die Vergrößerung des Bahnhofs Folge der neuen, und nicht der alten Eisenbahn sein, daher auch durch das neue Expropria- tionsgesetz gerechtfertigt erscheinen. Oft wird man übrigens auf Z.,3l der Verfaffungsurkunde recurrircn können, und schon in derselben das finden, was man braucht, so daß es gar keines neuen Expropriationsgesctzes erst bedarf. Domherrv. Günther: Wenn ich gleich die Idee deS Eigenthums sehr hoch stelle, und wenn ich auch keineswegs zu dmen gehöre, die das Eisenbahnwesen in einem b»sonders rosigen Lichte sehen — obwohl ich den hohen Werth desselben auf das Vollständigste an rkmne — so kann ich doch dem An lage des Herrn Vicepräsidenten nick t beitreten und werde gegen, denselben stimmm müssn. ES ist sehr leicht möglich, daß eine
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