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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Eisenbahn schon Jahre -lang besteht, und daß dann erst eine Nothwendigkeit zur Nüchexpropristion sich herausstellt, die man nicht vorhersehen konnte, die aber auch einzig durch §. 31 der Werfaffungsurkunde nicht gerechtfertigt wird. So wäre es z.B. möglich, daß durch ein Elementen ereigniß ein Stück Eisen bahn von 80 oder 100 Ellen ungangbar gemacht würde und daß auch an demselben Platze die Bahn nicht wieder herzustellen wäre, sondern vielleicht 200 Ellen rechts oder links gelegt werden müßte. Es wäre möglich, daß die Regierung selbst sich bewogen fände, eineVermehrung der Wächterhauser zu verlangen; daß sie dem Directono der Eisenbahn anbeföhle, mehr Wächterhäuser zu errichten; da fehltraberder nöthige Raum dazu und müßte expro- priirt werden. Sagen nun die Eigenthümer desselben: „Wir geben von unserm Eigenthume Nichts her," so müßte das Ex- propriationsgesetz in Anwendung gebracht werden. Die tz. 31 der Nerfassungsurkunde würde aber weder in dem letztem, noch viel weniger in dem erstem Falle allein, und ohne das Erpro- , priationsgesetz zugleich anzuwenden, ausreichen. Ebensowenig würde in dem einem wie in dem andern Falle die Sache bis zu dem nächsten Landtage und zu einem neu vorzulcgrnden Expro- priationsgesetze verschoben werden können. — Ich bin ganz damit einverstanden, daß Expropriationen überhaupt und namentlich Nachexpropriationen nicht ohne dringende Nothwen- digkeit vorgenommen werden sollen, habe aber auch die Ueber- zeugung, — eine Ueberzeugung, die sich durch die Erfahrnng der letzten Jahre bestätigt und in jedem Jahre mehr befestigt hat — daß die hohe Staatsregierung außer den Fällen wahrer Nothwendigkeit niemals ihre Einwilligung zu Expropriationen geben wird. Freilich wird diese Nothwendigkeit immer nur eine relative sein, d. h. eine solche, die den stharacter der Nothwen digkeit nicht an sich und im Verhältnis: zum Staatswohle über haupt, sondern nur im Verhältnisse zu dem speciellen Zwecke hat, der hier erreicht werden soll, nämlich dem Dasein einer Eisenbahn und alles dessen, was dazu gehört. Allein wollen wir gehörig eingerichtete, und namentlich für die Sicherheit des Publikums gehörig berechnete Eisenbahnen, so müssen wir auch der hohen Staatsregierung das Vertrauen schenken, daß sie die geeigneten Mittel zü diesem Zwecke zwar ergreifen, aber in deren Wahl nicht über die Grenze des unumgänglich Nöthigen hin ausgehen werde. Durch ein Gesetz, wie es der Herr Viceprä sident vorgeschlagen hat, könnte die Staatsregierung sehr leicht gehindert werden, dasjenige zu verfügen, was die augenblickliche Dringlichkeit der Umstande erfordert. Diese Dringlichkeit, wäre freilich am Ende keine absolute, nur eine relative Nothwcndig- keit, über doch immer eine unumgängliche, d. i. eine solche, die ohne Expropriation nicht zu beseitigen ist. Aus diesen Gründen werde ich mich gegen diesen Antrag erklären. Prinz Johann: Ich will die Fälle gar nicht ableugnen, die der geehrte Sprecher aufgestellt hat. Eine Expropriation ist entweder dringend oder nicht. Ist sie nicht dringend, so kann man dieNersammlimg der Stände abwarten; ist sie aber dringend, so Hilst §. 80 der Verfassungsurkunde aus. O. Großmann: Die Aeußmmgen des Herrn Domherrn L 36. v. Günther stellen wirklich uns Alle für immer unter das Schwert des Damokles. 'Ich gebe zu, daß Nachexpropriationen wegen der menschlichen Fehlbarkeit wohl nicht zu vermeiden sind; sie sind aber doch jedenfalls zu motiviren durch neue Ereignisse und Thatsachen, welche die Nachexpropriation nothwendig machen; z. B. bei dem macherschen Durchstich hatte man nicht darauf ge rechnet, daß das Erdreich so nachschießen würde, wie es geschah. Das ist ein Fall, den ich sehr gern gelten lasse; oder man denke sich, daß man irgendwo zum Bau einer Brücke ein Stück ex- proprürt hat, aber bei dem Grundgraben findet sich, daß ein gewaltiger Rost geschlagen werden muß, wahrend ganz in der Nahe sich Felsengrund findet; das würde sich allerdings rechtfer tigen- Ein solcher Fall ist aber hier gar nicht nachgewiesen, son dern es ist ein reines Versehen des Directorii, und da frage ich, ob der Petent ein solches Versehen büßen soll. Daß übrigens bei außerordentlichen Fällen, welche der geehrte Sprecher vor mir in Aussicht stellt, die hohe Staatsregierung vollkommen freie Hand häben muß, ist gewiß; dazu-schenke ich ihr das vollste Vertrauen. Domherr 0. Günther: Ich bitte den Herrn Sprecher vor mir, sich zu erinnert), daß das, was ich gesagt habe, sich keineswegs auf die Hanel v. Cronenthallsche Beschwerde bezog» und ebensowenig auf das / was die geehrte Deputation darüber begutachtet hat — sondern nur auf den Antrag des Herrn Vice präsidenten. Ob in dem Falle, um den es sich hier zunächst handelt, die Nachexpropriation nöthig gewesen sei oder nicht, das ist ein Gegenstand, den ich umsomehr auf sich beruhen lassen zu müssen glaube, da diese Sache bereits rechtskräftig entschieden ist und mir, dem Juristen, dem Facultisten, dem Vorstande eines Spruchcollegii, vor Allem zukommt, über eine rechtskräftig ent schiedene Sache auch nicht ein einziges Wort mehr zu sagen. Bürgermeister Wehner: Wenn Niemand mehr spricht, so bitte ich, zum Schlüsse sprechen zu können. Präsident v. G ersd or f: Ich weiß nicht, ob der Herr Re ferent noch zu sprechen gedenkt? Bürgermeister Gottschald: Ich meinerseits verzichte nun auf das früher erbetene Wort, da der Referent das Nöthige bereits erwiedert hat, und ich spüre, daß der Vortrag des Be richts meiner Stimme dach sehr zugesetzt hat. Bürgermeister Wehner: Wenn die hohe Staatsrcglcrung der Deputation denVorwurf gemacht hat, als hatte sie wollen einen Tadel gegen die Staatsregierung aussprechen und ihr Weisungen geben, so habe ich zuvörderst zu bemerken, daß zwi schen Aussprechen der motivirten Ueberzeugung und Tadel doch noch ein gewaltiger Unterschied ist, und daß das dek Deputation nicht von Weitem in den Sinn gekommen ist. Sobald man die Situationscharte, die uns Vorgelegen hat, bei der Deputation einsah, sobald-man gewahr wurde, daß die Länge des Platzes, in dem Nisse unter mit L bezeichnet, nicht nur für alle Bedürf nisse des Eisenbahnuntemehmms ausgem'cht hätte, sondern daß noch ein bedeutender Platz zum Halten von Wagen übrig g?- bliebewware, da konnte die Deputation sich nicht überzeugen, daß hier die Nothwendigkeit der NachexpropriarrM so vorliege, tz *
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