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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- I. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-11-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Durch die mit einem nicht unbedeutenden Aufwande für die Staatskasse vollzogene Sistirung der geistlichen Zehntablösun gen und die günstig sich gestaltende Begründung einer Geist- lichen-Wittwen- und Waifen-Caffe wurde diesem hochwichtigen Stande eine bleibende Wohlthat erwiesen, die durch eine Verbes serung einiger allzu gering dotirten geistlichen Stellen eine Ver vollständigung erheischt. Wurde durch die Landgemeindeordnung die politische Ver fassung der Landgemeinden festgestellt, so gab das Befugniß ihrer Vertreter zur Besorgung von Schul- und Kirchmangele- gcnheiten zu mehrfachen Zweifeln Veranlassung, die theils, auf den Grund des Schulgesetzes, durch Verordnung beseitiget wur den, theils durch eine gesetzliche Vorlage zu erledigen sein werden. Das erwünschte Ziel einer gemeinnützigen Bildung aller taubstummen Kinder im Lande wird durch eine vermehrte Aus stattung der beiden Landesanstalten an Gebäuden und Lehrern vollständig erreicht, und es wird der dadurch erhöhte Aufwand keine neue Belastung der> Staatskasse, sondern nur eine Ueber- tragung des Verhältnisses der Gemeinden zu den Heil- und Versorgungsanstalten auf die für Taubstumme erfordern. Die Beiziehung der katholischen Glaubensgenossen zu den Bedürfnissen ihrer Kirchen und Schulen ist, wenn auch nicht ohne Schwierigkeit, im Verordnungswege nunmehr geordnet worden. Für eine verbesserte Verwaltung, Beaufsichtigung und Be lebung des Kirchen- und Schulwesens ist durch Abstellung der Mißbräuche bei Laufen durch eine regelmäßigere Führung der Kirchenbücher und Einführung eines neuen Perikopenbuches, durch eine den Kreisdirectionsbezirken entsprechende Abgrenzung der Ephorien, durch Anfertigung möglichst genauer Uebersichten des Einkommens aller Kirchen- und Schuldiener und der dabei eingreifenden Verhältnisse der Kirchen- und Schulgemeinden und durch eine vermehrte Aufmerksamkeit auf den Religions unterricht und Kirchenbesuch der Schulkinder fortwährend ge sorgt worden. In Erfüllung der deshalb am letzten Landtage ertheilten Zusage ist der Entwurf einer Criminalproceßordnung bearbeitet und den schon im voraus hierzu erwählten ständischen Deputa tionen zur Prüfung vorgelegt worden, welche ihre Arbeiten in abgesonderten Berichten an die Kammern bringen werden. Sind durch ein am vorigen Landtage verabschiedetes Gesetz bereits mehrere Bestimmungen im Wechselrecht getroffen wor den, so haben Se. Majestät auch, im Verfolg der damals aus gesprochenen Absicht, eine vollständige Wechselordnung entwer fen lassen, welche mit einem damit im Zusammenhänge stehen den Gesetzentwürfe, die Haft in Civilsachen betreffend, den Stän den zur Berathung zugehen wird.. Bei dem großen Einflüsse, den die diesfallsige inländische Gesetzgebung auf den Credit des Handelsstandes und auf die Sicherheit und den Flor des Verkehrs mit dem Auslande äußern muß, schien es im vorliegenden Falle rathsam, die einer neuen Wechselordnung unterzulegenden Grundsätze im Zusammenhangs und in einer nicht vorgreifenden Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, um hierüber prakti sche Stimmen des In- und Auslandes zu vernehmen. Dieses Verfahren hat den doppelten Vortheil gewährt, daß einmal die darüber eingegangenen praktischen Bedenken noch zeitig erwo gen und, so weit nöthig, berücksichtigt werden konnten, und daß andererseits auch die Uebereinstimmung des Handelsstandes, we nigstens mit den Hauptgrundsätzen, gewonnen wurde. Auf den Grund dieser prüfenden sachkundigen Erörterungen wird der Entwurf, nach dessen ständischer Genehmigung, mit der Zuver sicht des Erfolgs, erlassen werden können. Auch wird dem Wunsche nach schneller und kräftiger Exe- cution der in Handelssachen gefällten Erkenntnisse durch den Gesetzentwurf über Haft in Civilsachen entsprochen werden, und so wenigstens einer der hauptsächlichsten Gründe vorläufig Er ledigung finden, welche die Errichtung von Handelsgerichten im ganzen Lande als wünschenswerth erscheinen ließen. Wenn zeither das Hypothekenrecht gegen andere Zweige der Gesetzgebung hauptsächliche und wesentliche Gebrechen nicht er kennen ließ, und selbst die Hypothekenverfassung nur in dem Mangel übersichtlicher tabellarischer Formen zu besonderem Ta del Veranlassung gab, so konnte die Entwerfung einer Hypothe kenordnung bisher als ein besonders dringendes Bedürfniß nicht erkannt, ja sogar der dermalige Zeitpunkt, in Rücksicht der noch nicht völlig beendigten Ablösungen, Gemeinheitstheilungen und Zusammenlegungen, als noch zu frühzeitig betrachtet werden. Inzwischen machen die Grundsätze, nach welchen die Cataster bei der neuen Grundsteuer angelegt wurden, die Errichtung von Grundbüchern, zum Behuf der Ermittelung der Grundstücks komplexe, erforderlich, und es werden diesfalls und wegen der damit zu verbindenden Hypothekenbücher den getreuen Ständen die nöthigen Vorlagen gemacht werden. Auch in der eigentlichen innern Landesverwaltung, in der Ausbildung der Communalverhaltnisse, Beförderung und Befrei ung des bürgerlichen Verkehrs von lästigen Beschränkungen ge schahen im Laufe der vergangenen Jahre bedeutende Vorschritte: Namentlich haben die beiden Gesetze über den Gewcrbbetrieb auf dem Lande und die Armenordnung zwei wichtigen Zweigen der innern Verwaltung eine verbesserte Grundlage gegeben, deren wohlthätige Folgen für eine freiere Entfaltung der Gewerbthätig- keit und für eine zweckmäßige Armenpflege nicht ausbleiben wer den und, so weit die Kürze des inneliegenden Zeitraums ein Ur- theil gestattet, bereits jetzt wahrzunehmen sind. Mit der, bis auf wenige Ausnahmen, vollendeten Bildung der Heimathsbezirke ist ein schwieriges, die Lhätigkcit der Behör den vielfach in Anspruch nehmendes Geschäft erledigt und da durch der Staatsorganismus in einer der wichtigeren Beziehun gen auf angemessene Weise vervollständigt »vordem. Das auf den Grund der ständischen Anträge erlassene Gesetz wegen Einführung einer Lodtenschau ist in der Ausführung be griffen, und konnte es auch, bei der Umfänglichkeit der dazu erfor derlichen Vorbereitungen, bis jetzt nur noch in wenigen Bezirken des Landes in Wirksamkeit treten, so berechtigen doch die getroffenen Einleitungen zu der Erwartung, die Schwierigkeiten der Vollzie hung überwunden zu sehen.
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