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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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len. Nun sagi man,' das Protokoll wird vorgelesen und der Jnculpat kann?! es berichtigen. Allein wie viele Angeklagte sind im Stande, darüber, zu urtheilen, welchen Einfluß die vom Protokollanten gewählte Stellung der Worte haben kann. Schon diese Gründe, aus dem praktischen Leben genommen, sprechen für die Mündlichkeit, dafür, daß der Jnculpatmnmit- telbar vor denen, welche die Untersuchung und Entscheidung ha ben- steht und von diesen gerichtet wird. Nun will man sagen, die Beweismittel und Khatsachen würden so schnell vorgeführt, daß es dem Richter nicht möglich sei, sich eine bestimmte Über zeugung zu bilden. Wäre das der Fall, so würde ich der Erste sein, der gegen Mündlichkeit und Oeffentlichkeit stimmte; aber dies Verfahren dünkt mir keine Unordnung nöthig zu machen, sondern es wird dem Richter Sache der Pflicht sein, daß er nicht ein tumultuarisches Verfahren führen lasse, vielmehr mit ruhiger Ueberlegung verfahre. Nehmen wir an, daß dies mög lich sei und geschehen müsse, so kann es nicht zweifelhaft sein, daß der Richter im Stande ist, bei mündlichem Verfahren auch Ent scheidungsgründe zu geben; außerdem wäre Willkür zu fürch ten. Wer fürchtet, daß Entfcheidungsgründe nicht gegeben werden können, - der verwechselt das gewünschte Verfahren mit der Jury, wo allerdings der Richter keine Entfcheidungsgründe entwickelt, weil er nicht über das Schuldig oder Unschuldig, sondern nur über das Strafmaaß entscheidet. Denn wenn das Collegium aus rechtsgelehrten Richtern besteht, so müßte es sehr schlimm sein, wenn sie nicht vor der Entscheidung sich die Ueber- zeuguug über die Schuld gebildet hätten, und diese Ueberzeugung als Grund ihres Erkenntnisses aussprechen könnten. Ich sehe für meinen Lheil in der That die Schwierigkeit nicht, ich sehe die Unmöglichkeit nicht ein, ich halte es für zulässig, ja nicht einmal für sehr schwierig. Demnächst setzt mander Mündlichkeit entgegen, daß ein Jnstanzenzug nicht stattfinden könne. Es hat schon ein geehrter Redner vor mir daraufhingewiesen, daß, wenn man vom mündlichen Verfahren spreche, das schriftliche nicht völlig ausgeschlossen werde, und auch der Bericht der jenseitigen Deputation spricht sich dahin aus und hält den Jnstanzenzug für Möglich. Denke man sich das Verfahren, wie es ausführbar sein kann, daß, indem der Angeschuldigte seinen Vertheidiger hat, ihm gegenüber der Staatsanwalt — ich setze voraus, daß das mündliche Verfahren ohne Staatsanwaltschaft nicht zulässig ist — steht, so wird das Protokoll nur in sehr kurzer Form aus genommen und so abgefaßt werden, daß nur die wichtigsten Aussagen, die auf die Entscheidung von Einfluß sind, ausge nommen werden. Lesen wir, meine Herren, ein starkes Stück Untersuchungsacten, so finden wir, daß über die Hälfte vielleicht darüber geschrieben worden ist, was eigentlich gar nicht von Einfluß auf die Entscheidung ist. Ich mache Sie nur auf die Protokolle aufmerksam, die über die Zeugenaussagen oft aus genommen werden, wo doch die Aussagen auf die Untersuchung gar keinen Einfluß haben. Ich mache Sie aufmerksam, daß man Protokolle sehr weitläufig machen muß, um der Form zu genügen, was, dann nicht nöthig ist; es bedarf in dem Pro tokoll nichts weiter, als nur die hauptsächlichen Umstände hinzustellen; es können Aussagen von Zeugen, die keinen Einfluß haben, wegbleiben. Ich halte mich von meinem Standpunkte aus. überzeugt, daß es möglich ist, einen Jn- stanzenzug herzustellen, wie auch im Berichte der jenseitigen Deputation für gewisse Fälle angeführt worden ist. — Oeffentlichkeit ist allerdings ein Wort, welches manchen Anstoß findet; wenn ich alle Bedenken in den Motiven der Staatsre gierung gegen die Oeffentlichkeit erwäge, so kann auch ich nicht in Abrede stellen, daß manche darunter sind, die auch mir Be denken.beigehen lassen. Ich glaube aber, daß man sich zunächst über das Wort „Oeffentlichkeit" verständigen muß. Nun ist allerdings unser jetziges Jnquisitionsverfahren geheim , und das ihm entgegengesetzte Verfahren- das öffentliche, , wird dasjenige sein, wo der Angeschuldigte nicht ohne . Rechtsanwalt ist und der Richter im Beisein der Betheiligten verfährt. Schon hierin liegt eine gewisse Art von Oeffentlichkeit. Es läßt sich aller dings auch eine Oeffentlichkeit im weitern Sinne denken. Es folgt aber daraus noch nicht, daß bei Einführung einer neuen Criminalproceßordnung die unbedingte Oeffentlichkeit eingeführt werden muß, sondern es läßt sich auch eine modifstirte Oeffent lichkeit annehmen, dr'e ohne Störung im Gesetze künftig sich er weitern läßt, je nach dem Bedürfniß des Volks und der Zeit. Deshalb finde ich in der Oeffentlichkeit nichts, was mich ab- ! schrecken könnte. Ich bin überzeugt, daß sie ganz geeignet ist, das. Vertrauen des Volks zur Rechtspflege zu erhöhen und den Rechtssinn im Volke zu wecken. Wenn man das Inquisitions verfahren, wie es jetzt stattsindet, verbessern will, wie es des halb verschiedene Vorschläge gibt, und die auch in den Gesetz entwurf ausgenommen worden sind, so bin ich freilich über zeugt, daß dies nicht genügen, sondern daß her Wunsch nach Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, der unterstützt wird durch den Beitritt der geachtetsten Criminalrechtslehrer, die nicht blos Theoretiker sind, sondern Has Jnquisitionsverfahren und das Verfahren mit Oeffentlichkeit und Mündlichkeit aus Erfahrung- kennen, daß der Wunsch nach Oeffentlichkeit und Mündlichkeit,^ der in Deutschland laut geworden ist, nicht als eine vorüber gehende Idee, sondern als ein wirkliches Bedürfniß anzusehen sei, und daß, wenn wir nicht darauf eingehen, wir nur eine Reparatur auf morschem Grunde Herstellen, die nicht lange halten wird. Besser ist es daher, wenn wir einen neuen. Grund, wie ihn die Zeit erfordert, legen. Hat ein geehrter Redner vor mir sich dahin ausgesprochen, daß, wenn wir jetzt für die Mündlichkeit stimmten, wir uns nicht klar sein würden, was Mündlichkeit sei, so kann ich diesen Vorwurf, den er darin aussprach, nicht so hinnehmen. Jeder unter uns spricht heute nicht um der öffentlichen Meinung willen, wenigstens ist es in dieser Kammer noch nicht geschehen, sondern seine Neber- zeugung aus. Er will das Beste des Landes, und hiernach wird er seine Abstimmung richten, er wird wissen, mit wem er stimmt und was seine Abstimmung sirr Folgen hat. v. Welck: Befürchten Sie nicht, meine Herren, daß ich durch eine lange Rede Ihre Aufmerksamkeit ermüden werde. Ich würde das um so weniger verantworten können, da meine
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