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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Ansicht über den vorliegenden Gegenstand schon in dem Berichte Ihrer Deputation, der ich anzugehören die Ehre habe, ausge sprochen ist; daß aber die Ansicht der Deputation in diesem Be richte allerdings ausgesprochen worden ist, möge zugleich dem Abgeordneten zur Antwort dienen, der vorhin bedauerte, daß die Deputation die Gründe für ihre Vorschläge, nicht angegeben habe. Wir haben gesagt, daß wir mit den Motiven der Staats regierung vollkommen einverstanden seien, und haben also hier durch unsere eignen Gründe angegeben. Ebenso wenig werde, ich es unternehmen, die Frage, die Ihrer Entscheidung vorliegt, aus einem allgemeinen wissenschaftlichen Gesichtspunkte beleuch ten zu wollen. Es sind über das Für und Wider beziehendlich der vorliegenden Frage soviel Bücher und Werke von gelehrten Männern geschrieben worden, daß eins oder das andere dersel ben gewiß zu Ihrer Kenntniß gekommen ist und Sie sich hier nach Ihr Urtheil festgestellt haben werden. Nur einige Bemer kungen aus dem practischen Gesichtspunkte unter Berücksichti gung unsers sächsischen Rechtszustandes, Rechtsgefühls und unse rer Staatsverfassung wollte ich mir erlauben, Ihnen als das Resultat meiner gewissenhaften und unparteiischen Erwägung der vorliegenden Frage vorzutragen. Ich kann nicht leugnen, daß der Gedanke, die verschiedenen Functionen, welche unsrer zeitheri- gen Nechtsverfassung nach der Richter anscheinend in sich verei nigen muß, getrennt, und eine jede einem besonder» Individua überwiesen zu sehen, auch für mich sehr viel Ansprechendes gehabt hat; daß für den Angeschuldigten das Recht, seine eigne Verthei- digung im Angesicht seines Richters und vor Zeugen aus dem Volke selbst zu führen, ein heiliges, in der Natur vernünftiger Wesen begründetes zu sein scheint; daß endlich die Idee, Recht und Urthel werde öffentlich im Angesicht des Volks und gleich sam unter den Augen Gottes gesprochen, etwas ungemein Erha benes, ich möchte sagen Poetisches hat! Ein kalter Schauder befallt uns dagegen bei dem Gedanken an eine Justiz, „die das Licht scheut", bei dem Worte „geheimes Verfahren — Jnquisi- tionsmaxime." Aber, meine Herren, zur Ehre der Deutschen sei es gesagt, sie urtheilen nicht nach dem bloßen Worrschall, sie lassen sich nicht durch Ideen hinreißen, sondern sie prüfen genau und gewissenhaft, ehe sie das verwerfen, was ihre Väter noch gut und zweckmäßig gefunden haben, Frage ich mich aber nun, ob denn die Principien, die unserm jetzigen Criminalverfahren zum Grunde liegen, so ganz verwerflich seien, daß man ihnen durch aus neue substituiren müßte, so kann ich diese Frage nach reif licher Erwägung nur verneinen. Ich sage, „die Principien" an und für sich, denn die Ausführung beruht auf der mehr oder mindern Pflichttreue und Intelligenz der Beamten, und da man noch nicht die Erfindung gemacht hat, durch Maschinen Unter suchungen führen und Urthel sprechen zu lassen, so wird bei allen und jeden nur erdenklichen Formen der Rechtspflege der Einfluß auf den Gang der Untersuchung nicht ausgeschlossen bleiben, den die Verschiedenheit menschlicher Intelligenz und Befähigungen nothwendig haßen muß. Was also die Principien anlangt, so liegt es ja keineswegs in ihnen, daß der Richter Partei gegen den Angcschuldigtcn nehmen müßte; er ist keineswegs als der of- sicielle Kläger zu betrachten, sondern alle seine Lhatigkeit soll ledig lich der Ermittelung der Wahrheit gewidmet sein. Der Richter, der seinen hohen Beruf ganz begreift, wird und muß von dieser Ansicht ausgehn und dieGründe, welche für dcnAngeschuldigteu sprechen, mit derselben Unparteilichkeit ermitteln, wie diejenigen, welche geg en ihn sprechen. Alles, was er in diesem Geist ermit telt hat, die Aussagen des Angeschuldigten und die der Zeugen, sollen mit möglichster Treue und Gewissenhaftigkeit niedergo schrieben werden, so daß es dem Inquirenten, so wie späterhin dem urthelsprechenden Richter, in jedem Augenblick möglich werde, sich den ganzen Verlauf der Untersuchung und alle Resultate derselben deutlich und vollständig vor Augen zu stelle». Der urchelsprechende Richter darf nicht sagen: „Ich habe dieses Ur thel gesprochen, weil es meiner Ueberzeugung nach so richtig war," sondern er muß die Gründe, die seine Ueberzeugung bestimmten, deutlich und vollständig angeben, und dem Verurtheilten steht es frei, seine Gegengründe anzuführen und Abänderung des Urthels zu beantragen, wobei er nur gewinnen, nie aber verlieren kann, weil nie in pejus referirt werden darf. — Nun, in der Lhaf, ich sehe in diesen Grundzügen unsers zeitherigen Verfahrens nichts, wodurch die Ermittelung der Wahrheit verhindert oder er schwert, wodurch dem Angeschuldigten die Möglichkeit seiner Recht fertigung entzogen oder verkümmert werden, wodurch endlich beim Volke die gegründete Vermuthung entstehen könnte, „es werde ungerecht gerichtet." Die Deputation der zweiten Kammer sagt : „Vielmehr ist der Ursprung dieses Verlangens hauptsächlich in der mehr und mehr erstarkten Ueberzeugung von der Unzweckmä ßigkeit des Princips des gemeinen Strafverfahrens, und in dem durch diese Ueberzeugung untergrabenen Vertrauen des Volkes zu der bestehenden Strafrechtspflege, so wie in der Unverträg lichkeit dieses Princips, mit dem vorgeschrittenen geistigen und politischen Bildungszustande des Volkes zu suchen." Mit eben demselben Rechte könnte ich jetzt die Behauptung auf stellen: „Das sächsische Volk ist mit dem jetzigen Princip des Criminalverfahrens vollkommen zufrieden, es besitzt Vertrauen zu seinen Richtern, es ehrt die Gründlichkeit, mit der die Unter suchungen geführt, es erkennt die Gerechtigkeit, mit der die Urtheile gesprochen werden; haben sich einzelne Stimmen für die Oeffenllichkeit ausgesprochen, so sind dies nur die Stim- men einiger jungen Advocaren, die für ihr Rednertalent einen größern Spielraum zu erringen, die sich dem Volk gern im Ba rett und in der seidnen Amtsrobe zu zeigen wünschen." Ich bin aber weit entfernt, dies sagen zu wollen, einmal, weil ich durch aus Niemanden unlaucere Absichten zutrauen mag, ohne den Be weis dafür in den Händen zu haben, und zweitens, weil ich es für eine höchst gewagte und mißliche Sache halte, sich als Organ, des Volkes betrachten und Etwas für die wahre Volksstimme ausgeben zu wollen. Weder aus der Ameise noch aus den Va terlandsblattern vernehmen wir die wahre Stimme des Volks, meiner Ueberzeugung nach führt einzig und allein die genaue Kenntnißnahme des Geistes, der Gefühle, die im Allgemeinen, im Volke herrschen, dahin, diese sogenannte „Stimme des Volks" kennen zu lernen, die sich we.t Mehr durch seine Handlungen,
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