Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
durch die Erscheinungen im täglichen Leben, durch die Tendenz der Unternehmungen der Einzelnen, als wie durch Worte und Zeitungsartikel offenbart. Und wenn ich nun von diesen Be obachtungen ausgehe, wenn ich mir, nach den Erfahrungen mei nes Lebens, den Geist vergegenwärtige, der meine Landsleute beseelt, so muß ich behaupten, daß das sächsische Volk Gründ lichkeit, gewissenhafte Forschung nach Wahrheit, Bedächtigkeit und Umsicht, sorgfältige und wiederholte Prüfung da verlangt, wo es sich darum handelt, über die Freiheit, über die Ehre, über das Leben eines Menschen zu entscheiden. Im jenseitigen De- putationsberichte sind in wenigen, aber inhaltschweren Zeilen die vermeintlichen Vorzüge des mündlichen Verfahrens geschildert. Sie bilden den Satz, den der Bürgermeister Hübler so eben der verehrten Kammer wörtlich vorgelesen hat; ich will sie daher nicht nochmals vorlesen, sondern mich hiermit blos auf diese Zeilen be ziehen. Sie fangen an mit den Worten: „Also bei dem münd lichen Verfahren lernt der Richter den Angeschuldigten, über den er richten, die Zeugen, auf deren Aussagen er urtheilen soll, selbst kennen und nach seiner Ueberzeugung würdigen, und wird durch Alles dies in den Stand gesetzt, das derThat entsprechende Maß der Strafe genauer und sicherer zu finden." Herr Bürgermeister Hübler hat den Inhalt dieser Zeilen zur Bestärkung seiner Ansicht benutzt; ich gestehe, daß sie mir gerade die gegentheilige Ansicht zu rechtfertigen scheinen. In diesen wenigen Worten wird so un endlich viel zusammengefaßt, dem Richter eine so ungeheure Auf gabe gestellt, daß er ein mit überirdischen Fähigkeiten begabtes Wesen sein möchte, um alle die Eindrücke, die er hier auf einmal empfängt, die vereint, aber doch auf das Verschiedenartigste, auf seinen Geist nicht nur, sondern auch auf seine Sinne einwirken, richtig auffassen, ordnen, prüfen und darauf ein gerechtes Ur- theil, gegen welches, wohl zu merken, späterhin keine andere An sicht geltend gemacht werden darf, bauen-zu können. Meinem Rechtsgefühl nach würde ein solcher Rechtsgang den Anforderun gen der Gerechtigkeit und Gründlichkeit Widerstreiten, zumal wenn er unter dem Einfluß der Oeffentlichkeit steht. Ich bitte nur noch um die Erlaubnkß, wenige Worte in Bezug auf unsere Staatsverfassung hinzufügen zu dürfen. Verhehlen wir es uns nicht, meine Herren, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit sind nur erst zwei Glieder einer Kette, deren drittes Glied und Schluß stein das Institut der Geschwornengerichte ist. Jury ohne Oeffentlichkeit und Mündlichkeit ist ein Unding; Oeffentlich keit und Mündlichkeit ohne Jury kann eine Zeitlang bestehen, aber nicht lange. Die Einführung von Gefchwornengerichten wird und muß die Folge der Einführung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit sein. Fragt man sich aber gewissenhaft, welches Princip, welche Idee dem Institute der Geschwornengerichte zu Grunde liegt, so ist es nach meiner Ueberzeugung keine andere, als daß das Volk die Gerichtsbarkeit auszuüben, über Schuld oder Unschuld, ja sogar über die Strafe zu bestimmen habe. Wollte ich diese meine Ansicht weiter ausführen, so würden wir allerdings auf das Terrain der Politik kommen, und es wurde schon vorhin von einem hochgestellten Redner ausgesprochen, daß es wünschenswerth sei, diesen Boden nicht zu berühren. Ich I. 4. glaubte aber, diese Ansicht aussprechen zu müssen; delmwevn wir uns heute für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit entscheiden, werden wir nicht lange nachher diesen beiden jedenfalls auch das dritte Glied der Kette hinzufügen müssen. Ich gebe noch Ihrer Erwägung anheim, ob es jetzt schon für uns an der Zeit sei, diese beiden wichtigen und einflußreichen Grundsteine zu legen; jetzt, wo in weit größer» Nachbarstaaten die Frage über eine solche wesentliche Veränderung des Criminalverfahrens theils noch gar nicht angeregt, theils wo sie angeregt, doch noch nicht entschieden ist. Ich bin durchaus kein Verehrer des unbedingten und ost so unüberlegten „Vorwärts". Diejenigen,welche im mer „vorwärts" rufen, scheinen nicht zu bedenken, daß die Erde rund ist, und daß man, je schneller man vorwärts läuft, um so eher wieder dahin gelangt, von wo einst Alles ausging, näm lich zu einer allgemeinen Auflösung, zu einem Chaos. v. Großmann: Reparatur oder Neubau des Criminal verfahrens ? Das ist die Gewissens- und Lebensfrage, die ge genwärtig zur Berathung vorliegt. Unsere hohe Regierung hat die Reparatur vorgezogen und demnach in ihrem Entwurf an dem alten Gebäude wenig mehr gethan, als daß einiges Spinnenge webe in den Winkeln beseitigt und dadurch der schauerliche Ein druck des Ganzen etwas gemildert wurde. Dagegen hat das Gutachten der zweiten Kammer den ganz entgegengesetzten Weg eingeschlagen und sich für eine Grundreform erklärt. Nun habe ich allerdings lange Zeit mit mir gekämpft, wofür ich mich hier entscheiden soll, weil ich von dem Rechtssinn unsers Volkes und namentlich auch unserer Gerichte zu viel Erfahrungen habe, als daß ich Ursachehätte, daran zu zweifeln, erwerbe auch in widerstre bender Form sich verklären. Zuletzt aber bin ich dennoch zu der vollkommenen und innersten Ueberzeugung gelangt, daß nur auf dem von der zweiten Kammer vorgeschlagenen Wege das Bessere zu finden ist. Nämlich es verlangt das die Natur der Sache, es fordert das der Stand der Rechtswissenschaft, der Rückblick in die Geschichte, der Umblick in der Erfahrung und die Berücksich tigung des Bedürfnisses der Gegenwart. In diesen fünf Punk ten liegen alle meine Gründe. Die Natur der Sache, sage ich, bringt Oeffentlichkeit und Mündlichkeit und Anklageproceß mit sich. Ich meine Mündlichkeit in dem Sinne, daß Protokolle nicht ganz ausgeschlossen sein müssen, sondern daß man densel ben nur kein so hohes Ansehen beilegt, daß ein zu Protokoll ge brachtes Geständniß unwiderruflich ist. Die Natur der Sache bringt es mit sich. Es ist unnatürlich, daß der Richter, in des sen Hand die heiligsten Güter des ganzen Volkes und der einzel nen Glieder desselben ruhen, entscheidet und Urthel fällt überPer- sonen, die er nie gesehen, nie kennen gelernt, mit denen er nie geredet hat. Allerdings war das die Maxime des alten Aegyp tens. Das war aber auch dafür das Land des Pharaonischen Despotismus und das Land jener Stabilität, von der die Pyra miden zeugen. Sicher werden Sie auf dieses Beispiel wenig Gewicht legen. Wo aber ist ein Vater, em Meister, ein Herr in der Welt, der sein Hausregiment ausübt— ich rede nicht in Bezug auf Verbrechen, sondern auf Vergehungen — der sein 4
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder