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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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daß alle Völker, welche die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit be sitzen, mit ausdauernder Begeisterung dafür erfüllt sind. Muß uns nicht dieses Beispiel zeigen, daß in dem Wesen der Sache Etwas liegen muß, was eine solche Gewalt über die Herzen übt? Und eben dieses Wesen der Sache verlangt das Bedürfniß unserer Zeit. Die Gegenwart fühlt es immer tiefer und lebendiger, daß jedes Verbrechen eine Kriegserklärung des Ein zelnen gegen das Ganze der Gesellschaft ist, daß also das Crimi- nalgericht eine alle Einzelne interessirende Angelegenheit bildet, von welcher Alle Kenntniß nehmen müssen. Ist aber dieses Gefühl lebendig und im Wesen der Sache begründet, so muß man ihm durch Oeffentlichkeit Gelegenheit verschaffen, Befriedi gung zu finden. Man verlangt, das Volk solle Rechtssinn, Gehorsam gegen die Gesetze beweiset?. Die Forderung ist voll kommen gerecht, aber es kann nicht dazu kommen, wenn das Volk nicht von Zeit zu Zeit die Gesetze in ihrer vielseitigsten An wendung betrachten und das mit eignen Augen sehen kann. Und wie wird das Vertrauen zur Regierung wachsen! Wie wird die Ehre des Richter- und Advocatenstandes mit seinen erhöhten Leistungen zunehmen und dem.einzelnen Rechtsgelehrten, dessen Lobpreisung in Aller Munde ist, eine feste Stütze gewähren! Wie wird der deutsche Nationalgeist erstarken, wenn auch dem Sachsen sein Vaterland durch eine Wohlthat theuer und werth wird, welche ihn in Gemeinschaft mit den ältesten Urvätern unsers Volkes führt! Darum stimme ich allerdings im Sinne des Deputationsgutachtens der zweiten Kammer, das mir aus dem Herzen genommen ist, und werde zugleich für den Antrag des Domherrn v. Günther stimmen, jedoch mit dem Vorbehalt, daß damit nicht über die Principfrage abgestimmt sein soll, son dern daß ich glaube, Gerichte und Gerichtsverfahren müssen Hand in Hand gehen. Eins muß das Andere bedingen und durch das Andere bedingt werden. Graf Hohenthal-Püchau: Ich will mir nur wenig Worte erlauben, um den Antrag des geehrten Mitglieds der leip ziger Hochschule zu unterstützen. Ich finde ihn vollkommen sach gemäß, im vorliegenden Falle anwendbar und logisch, denn der Domherr Günther stellt in seinem Anträge das Subjektive an die Spitze, die Organisation von Richtercollegien, welche das Ge richtsverfahren handhaben. Der Criminalproceß oder das Ver fahren aber ist das Objektive der Frage und folgt erst später. Die Staatsregierung hingegen hat sich mit der Criminalgerichts- ordnung zuerst beschäftigt und für die Organisation der Richter collegien keine wesentlichen Veränderungen in Vorschlag gebracht. Soviel im Allgemeinen. Näher auf den Vorschlag eingehen mag ich nicht, ich könnte auch nichts weiter hinzufügen, sondern nur das mit mattem Farben wiederholen, was der Antragsteller selbst so beredt und scharfsinnig auseinandergesetzt hat. Ich wiederhole nur, daß ich den Antrag nicht allein angemessen, son dern auch ganz in der Stellung und dem Interesse der ersten Kam mer begründet finde. In jedem konstitutionellen Staate, wo das Zweikammersystem herrscht, gibt es drei Staatsgewalten: die Staatsregierung, die erste und die zweite Kammer. Fragen wir nun, welches Printip jede von beiden Kammern repräsentire, I. 4. so möchte ich sagen, die erste Kammer repräsentirt das Princip des Widerstands oder das konservative, die zweite Kammer das der Bewegung oder das liberale. Die erste Kammer muß als Gegengewicht dienen, wenn das Princip der Bewegung in der zweiten Kammer zu rasch vorwärts geht, um dadurch das Gleich gewicht in einem konstitutionellen Staate herzustellen. Wie nun jetzt die Frage vorliegt, glaube ich das. Resultat ungefähr Voraus sagen zu können. Die Regierung und die Majorität dieser Kam mer werden für den Gesetzentwurf, die Minorität dieser Kam mer aber mit der Majorität der zweiten Kammer dagegen stim men, also für das Princip der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit. Was wird das Resultat davon sein? Daß es beim Alten bleibt. Dies aber scheint mir keineswegs wünschenswerth für uns, meine Herren. Ich habe das konservative Princip, welches in unserer Kammer vorherrschen muß, nicht so aufgefaßt, daß wir ein zu sammensinkendes, morsches Gebäude stützen müssen, sondern so, daß, wenn der Augenblick derReform gekommen ist, dieselbe von der konservativen Partei aus gehen, nicht aberden Conservativen von der Gegenpartei abge drungenwerdenmuß! Jetzt aber wird uns die Gelegenheit zur Re form noch durch denVorschlag desDomherrnv. Günther geboten. Ich möchte zur Begründung meiner Ansicht eine Anekdote er wähnen, die sich während meiner Anwesenheit in England in ei ner Sitzung des Unterhauses zutrug. Als das Whigministerium abtrat und Peel ins Amt kam, stellte ein Mitglied derOpposition die Behauptung auf, die Tories kämpften nur einen persön lichen Kampf mit den Whigs, um ins Amt zu kommen, und würden dann dieselben Reformen, die sie jetzt bekämpften, dem Volke geben müssen! —Ja, allerdings, das werden wir, antwor tete Sir Robert Peel, aber wir werden nur soviel geben, als wir wollen, Ihr aber, Ihr könnt das nicht, denn Ihr könnt keine Maßpegel durchsetzen, ohne den O'Connel und seinen Schweif dazu zu nehmen! — Nun, meine Herren, haben wir auch in Sach sen keinen O'Connel mit seinem Schweif, so haben wir doch, wie in allen Ländern, eine recht tüchtige radikale Partei, der wir in die Hände arbeiten, wenn wir nicht wie Sir Roberk Peel die Reformen selbst vollbringen! Ich erkläre daher, wenn der Antrag des Domherrn Günther zur Abstimmung kommt und nicht durchgeht, so werde ich mit der zweiten Kammer für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit stimmen; denn obgleich ich die Gründe der Staatsregierung anerkenne, so finde ich sie dennoch durch den Bericht der Deputation der zweiten Kammer zum größten Lheile widerlegt. Die zweite Kammer verlangt Oef fentlichkeit und Mündlichkeit und Assisen mit rechtsgelehrten Richtern besetzt. Erlangt sie dieselben nicht, geht uns ein großer Nachbarstaat mit dem Institut der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit voran und wird in Naumburg und Breslau in Jahr und Tag öffentlich plaidirt, so kann in Leipzig und Bautzen nicht mehr bei verschlossenen Thüren erkannt werden, dann aber wird man im konstitutionellen Staat den monarchi schen noch überbieten wollen und die Jury verlangen; für die Jury aber kann ich nach meiner Ansicht nie und nimmer stim men. Ich erkläre daher nochmals, daß, wenn der Antrag des 44-
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