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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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es am Ende anders, als ein schöner, warmer Eifer, das Beste nach Möglichkeit zu erreichen zu suchen? Es ist höchstens die Form, über welche wir ungewiß sein können; ich möchte es nur ungewiß nennen, nicht mit andern Worten bezeichnen. Und so muß es hier, so muß es auch in der zweiten Kammer sein. Zu gestehen werden Sie mir, daß ich immer bemüht gewesen bin, das Verhältniß beider Kammern immer als das beste erscheinen zu lassen. Das wird mir Niemand absprcchen, ich habe dies gethan, und sie ausgeübt, diese schöne Pflicht, welche mir obliegt, indem ich mir erlaubte, diese Worte an die verehrte Kammer zu richten. Zur Entgegnung hat sich gemeldet (Zu dem sich erhebenden Bürgermeister Starke gewendet.) Waren Sie es? Bürgermeister Starke: Zn dankbarer Anerkennung und Erwägung der mahnenden Worte des Herrn Präsidenten werde ich auf das erbetene Wort verzichten, obschon es mich ein großes Opfer kostet, mich dek Protestation des Herrn Bürgermeister Wehner nicht anschließen zu sollen. v. Welck: Ich glaube, daß ich im vollkommenen Rechte bin, wenn ich um das Wort bitte, weil §. 74 der Landtagsord nung steht: „Wer aber das Wort begehrt, um die letzte Rede zu widerlegen, muß selbiges jedenfalls vor allen Andern erhalten." Ich kann das, was Bürgermeister Wehner gesagt hat, doch für nichts anders als eine Rede halten, und glaube daher, daß ich schon vorhin vollkommen das Recht hatte, sie widerlegen zu dürfen. Bürgermeister Wehner hat meiner gestrigen Aeußerung die Ehre erzeigt, ihr nicht nur Berücksichtigung, sondern sogar auch eine Censur zu schenken. Obgleich ich zeither nicht Ur sache gehabt habe, anzunehmen, daß derAbgeordnete von Chemnitz ein Freund von Censur und von Sensoren sei, so habe ich dies doch heute bemerken müssen. Ich hatte aber gewünscht, daß er die Worte, welche ich gestern gesagt habe, und die hoffentlich treu im Protokoll enthalten sind, wenigstens richtig verstanden, und sie nicht, wie Man zu sagen Pflegt, mir im Munde umge dreht hatte. Ich habe gesagt: mit demselben Rechte, mit welchem in dem jenseitigen Berichte gesagt ist, das Volk habe im Allgemeinen das Vertrauen zur Rechtspflege verloren, mit demselben Rechte könnte ich sagen, das Volk sei vollkommen von der Gerechtigkeit unsrer Rechtspflege überzeugt, und wenn wir Nach den Tagesblättern gehen wollen, so seien es nur wenige Advocaten u. s. w. So sind meine Worte gewesen, und ich habe ihnen noch ausdrücklich hinzugefügt: ich wolle jedoch diese Be hauptung keineswegs aufstellen, weil ich Niemanden unlautere Absicht zu Grund legen möge, ehe ich nicht Beweise davon in Händen habe u. s. w. Ich bitte also, daß, ehe Jemand, meine Worte censirt, er deutlich Acht gebe, was ich sage. Ich werde und muß mich zu jeder Zeit der Censur der hohen Kammer un terwerfen, keineswegs aber der des Herrn Abgeordneten von Chemnitz allein. Freiherr v. Friesen: Ich bitte um das Wort, nicht zum Angriffe, sondern zur Vertheidigung, auch — wenn die geehrte Kammer will — um das deutlicher zu machen, was, wie ich zugcbc, von mir vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt wor den ist. Es ist mir nicht eingefallen und hat mir nicht einfallen können, zu sagen, daß der Einzelne, wenn er für Mündlichkeit sich ausspricht, nicht wüßte, und sich vorher nicht Rechenschaft gegeben hätte, was er sich unter dem Begriffe denke. Man wird mir wohl zutrauen, daß, wenn ich selbst über den Gegen stand sprach, ich vorher erst mit mir einig sein mußte, Mas ich mir unter Mündlichkeit zu denken habe, und ebenso muß ich jedem Andern zutrauen, daß er dieselbe Klarheit in sich trage. Aber ich habe sagen wollen, und glaube auch gesagt zu haben, daß, wenn eine Gesammtheit über Mündlichkeit sich ausspricht, dieselbe wünscht und verlangt, jeder Einzelne sich erst deutlich erklären müsse, was er unter Mündlichkeit verstehe. Daß der' Begriff der Mündlichkeit in der Allgemeinheit noch ein sehr schwankender Begriff sei, beweisen die Meinungen und Aus einandersetzungen der gelehrtesten Männer. Das werden Sie mir zugeben, daß die Voruntersuchung nichts Mündliches sei, daß ferner das Lesen der Acten, geschehe es nun von dem Assffen- gericht oder von einer Juristenfacultat, eben so wenig etwas Mündliches sei, und gleichwohl gehört doch die Voruntersuchung und das Lesen der Acten derselben, wie die Vertheidiger selbst zugeben, zu den Verhandlungen vor den Assisen. Beides steht im nothwendigen Zusammenhänge. Das wird mir die Kammer jedenfalls zugeben, daß der Begriff der Mündlichkeit, wenn er in der Allgemeinheit hingestellt wird, noch einer nähern Erläu terung bedürfe, und Jeder sich darüber deutlich erklären müsse, was darunter zu verstehen sei und was er damit bezwecke. Graf Hvhent Hal-Püchau: Meine Herren, ich über lasse Ihrem Urtheile, dem Urtheile der ganzen Kammer, ob die Art und Weise, wie Herr Bürgermeister Wehner über meine gesterngethane Aeußerungsich ausgesprochen hat, parlamen tarisch ist, ob es überhaupt parlamentarisch ist, daß ein ein zelnes Mitglied über die Äußerungen des einen oder andern Mit gliedes sich Tadel erlaubt und Worte wie Indignation u. s. w. gebraucht. Das sage ich im Allgemeinen, der Kammer über lasse ich das Urtheil über ein solches Verfahren. Wenn man. aber Äußerungen wie die meinige tadelt, so muß man sie auch wenigstens richtig verstanden haben. Ich habe gesagt, die erste Kammer repräsentier das konservative Princip, die zweite Kammerdas der Bewegung, oder, wie man auch sagt, das liberale. Das habe ich im Allgemeinen gesagt, und dies ist weder für die eine, noch die andere Kammer eine Beleidigung. Denn es findet dies überall statt, wo das Zweikammersystem ein geführt ist. Wir finden diesen Lehrsatz in allen Compendien über das Staatsrecht, und ich citire beispielsweise nur das Staatsrecht von Pölitz. Uebrigens habe ich nicht gesagt, daß die radicale Partei in der zweiten Kammer ihrenSitz habe. Jchhabege- sagt: wenn jetzt die konservative Partei ihre Beistimmung zu einer Reform gibt, so arbeiten wir der radicalen Partei in die Hände. Ich habe aber nicht gesagt, daß die radicale Partei in der zweiten Kammer ihrenSitz habe. Ich frage die Kam mer, ob sie irgend eine solche Äußerung von mir gehört habe? Wenn man daher Äußerungen einzelner Kammermitglieder zu
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