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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Fürsorge übernehme. Es kann daher die Kammer wohl nur der Ansicht der Deputation sein, einen Theil der zeither darauf verwendeten Gelder der Waisenversorgung im Allgemeinen zu bestimmen. Wenn der geehrte Redner darauf hindeutet, daß wir eine besondere Verpflichtung für die Nachgelassenen der im Kriege Gefallenen hätten, so theileich diese Ansicht vollständig— glaube aber, es wird auch dann Jeder, der in der Kammer Platz hat, dafür stimmen,daß während oder nach Kriegszeiten — die Erziehungs anstalt in Struppen nur solche Waisen aufnimmt. Staatsminister v. Nostiz-Wallwitz: Zur Vervollstän digung dessen, was der Herr Referent erwähnte, muß ich noch bemerken, daß in der Armee 892 Unterofsiciere dienen, die länger als 6 Jahr in der Armee stehen. Abg. Sachße: Ich muß ebenfalls, wie schon von der Re gierung soeben geschehen, den Referenten aufmerksam machen, daß nicht von der 6 jährigen Dienstzeit allein, sondern von der Stellvertretung, also von einer 12- oder 18 jährigen Dienstzeit die Rede ist. Man könnte vielleicht einwenden, der Stellver treter bekäme Entschädigung, allein es will verlauten, daß nicht genug Stellvertreter gefunden werden. Wenn nun diejenigen, welche sich zu Stellvertretern eignen, wissen, daß ihre Kinder in der Anstalt erzogen werden, so steht zu erwarten, daß es bei 200 Thlr. für die Stellvertretung bleiben werde. Wenn aber Waisen ausgenommen werden sollen, so wünschte ich, die De putation möchte das Zahlenverhaltm'ß nicht aussprechen, son dern lieber die Worte: „zum dritten Theil" weglassen, und sie mit „auch" vertauschen. Es müßte nicht ein Drittel schlechter dings Aufnahme finden. Dann werden die Soldatenknaben nicht dadurch verdrängt, und es können so viel Waisen vom Ci- vilstande ausgenommen werden, als Mittel und Raum vor handen. Abg. v. v. May er: Ich halte allerdings mit dem Refe renten die vorliegende Verpflichtung des Staats für eine all gemeine, weil der Staat ebenso für die Waisen der Solda ten,'wie auch für die Waisen anderer Staatsdiener zu sor gen hat. Daraus scheint aber freilich nicht unmittelbar eine Theilung folgen zu können, wie sie die Deputation vorschlägt, denn der Maßstab derselben ist im Ganzen gerade entgegen gesetzt dem, welchen die Zahlenverhältnisse ergeben. Die Ein nahme von dem Gute Struppen kann nämlich ungefähr 2000 Thlr. zu 4p0t. geben, und der Staat giebt circa 6000 Lhlr. dazu, so daß der ursprüngliche Fonds zu den Staats zuschüssen sich verhält wie Hzu A. Allein lege ich auf eine strenge Theilung hierbei keinen Werth, so bin ich doch damit einverstan den, daß die Gelder, welche von der Armee zusammengebracht worden sind, es sei nun geschehen auf welche Veranlassung und auf welche Weise es wolle, völlig unantastbar sind. Es kann aber daraus nicht folgen, daß die Anstalt schlechterdings unter der Administration des Kriegsministeriums bleiben müsse. Wenn man zugeben muß, daß bei weitem die größern Einnahmen äus der Staatskasse fließen, so dürfte allerdings der Staat auch das Recht haben, die Administration zu verlangen. Wenn diese Administration vielleicht dazu führen könnte, die Anstalt zweck mäßig für das Land zu erweitern, und überhaupt für das ganze Land nutzbar zu machen, so wäre dies augenscheinlich ein Vor- theil. Würde aber solchenfalls die Anstalt von den Budjet des Kriegsministeriums auf das Budjet des Ministeriums des In nern übergehen, so setze ich doch unbedingt voraus, daß die Zin sen der 57,OOOTHlr. fortwährend ausschließlich für Soldaten waisen verwendet werden. In dieser Beziehung theile ich die Meinung des Abg. Braun. Wenn jene Gelder auch nicht ge rade eine pia causa bilden, so sind sie doch unantastbar, und es kann die Anstalt nicht unter das Ministerium des Innern ge langen als mit der Bestimmung, daß die 57,000Thlr. dem ur sprünglichen Zweck gemäß fortwährend verwendet werden. Staatsminister v. Nostiz-Wallwitz: Diese Bürde wird das Kriegsministerium herzlich gern von sich weisen. Es giebt aber zu bedenken, daß das Ministerium, dem es über wiesen würde, eine nicht unbedeutende neue Last und Arbeit zu übernehmen hat. Staatsminister v. Lindenau: Sollte der Antrag des Abg. Eisenstuck durchgehen und diese Position von dem Mi- litairbudjct auf das des Ministeriums des Innern verwiesen werden, so könnte die Angelegenheit meinen Wirkungskreis insofern betreffen, als diese Anstalt dann wahrscheinlich mit unter meine Verwaltung kommen würde. So gern ich letztere über nehmen würde, da ich bei meiner genauen Kenntniß der Er ziehungsanstalt zu Struppen mit deren zweckmäßigen und wohlthatigen Einrichtung vollkommen einverstanden bin und es mir daher nur Freude machen könnte, ein Institut, was bereits viel Wohlthariges geleistet hat und ferner leisten wird, unter meine specielle Direktion zu bekommen; so glaube ich mich doch gegen den Antrag erklären zu müssen, da nach mei ner Ansicht überwiegende Gründe theils für den Antrag der Deputation, theils dafür sprechen, daß diese Verwaltung ferner bei dem Kriegsministerium verbleiben möge. Wird künftig die Aufnahme in die dortige Anstalt unter dem bereits erklärten Einverständniß des Herrn Kriegsmrnisters nach dem Deputationsantrag regulirt, so daß also künftig ein Drittel der dorr zu erziehenden Kinder dem Civil-, und zwei Drittel dem Militairstande angehören, so glaube ich, daß damit das Ver- hältniß zwischen Civil- und Militairstand auf eine vollkommen richtige und zweckmäßige Art berücksichtigt und festgeftellt wird. Denn daß bei dieser Anstalt die Soldatenkinder vorzugsweise beachtet werden müssen, dafür spricht einmal der militairische Ursprung des ersten Fonds, und dann auch der Umstand, daß die wirklich dienenden Soldaten, mit wenigen Ausnahmen, ganz arm sind. Wer irgend die Stellvertretungssumme aufzubringen ver mag, opfert diesem Zweck seine letzten Mittel, und während meiner Jnterimsverwaltung des Kriegsministeriums fehlte es mir nicht an Gelegenheit, diese Erfahrung zu machen, und wahrzunehmen, wie ungern im Allgemeinen der sächsische Staatsbürger Mili- tair wird, und wie er sich vom Militairdienst baldmöglichst zu
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