Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
in der Sache nichts geschehen solle. Daß den verschiedenen nicht unbegründeten Klagen nicht vollständig abgeholfen wer den könne, will ich wohl glauben; allein ich halte dafür, daß durch eine kräftige polizeiliche Maßregel die Uebelstände wenig stens zum großen Theil beseitigt werden können. Dazu aber scheinen mir die vorhandenen Gesetze nichr ausreichend zu sein, wenigstens in ihrer zerstreuten Form nicht, und darum glaube ich, dürfte sich der Antrag rechtfertigen, jene Gesetze einer Revi sion zu unterwerfen, das Brauchbare beizubehalten, das Un brauchbare auszuscheiden und mit zweckmäßigem Vorschriften zu vertauschen. Dieser Antrag scheint auch deshalb gut zu sein, weil er geeignet ist, dem vorzubeugen, daß nicht den Betrüge reien der Müller Thor und Thür geöffnet werde. Präsident l). Haase: Es scheint Niemand weiter spre chen zu wollen; deshalb dürste die Debatte für geschlossen zu erachten und dem Herrn Referenten das Schlußwort zu geben fein. Referent Braun: Die Deputation stellte sich zwei Fra gen; die erste war die: ob überhaupt die Klagen gegen die Be- vortheilung von Seiten der Müller begründet seien oder nicht? und zweitens ob und welche Maßregeln dagegen zu treffen sein möchten? Die erste Frage mußte die Deputation unbedingt mit ja beantworten; sie that dies nicht allein in Hinsicht auf den Inhalt der Petition, sondern auch, weil ihren eignen Erfah rungen, sowie den Erfahrungen vieler Anderer zufolge, mit wel chen sie sich deshalb in Vernehmung gesetzt hatte, diese Klagen als gerechtfertigt betrachtet werden konnten. Der Deputation sind viele Fälle bekannt, wo die kleinern Wirthschaften gar nicht mehr mahlen, sie kaufen lieber das Mehl, oder wohl gar das Brot; ja es sind ihr sogar zwei ziemlich bedeutende Städte be kannt, in welche wöchentlich 600 bis 800 achtpfündige Brote aus dem Auslande eingebracht werden. Wenn ich auch gern .zugeben will, daß theilweise die Ursache davon darin liegt, daß diese Leute, zum Theil wenigstens, nicht im Stande sein mö gen, einen, selbst nur halben Scheffel Getreide sich auf einmal anzuschaffen, so ist doch auf der andern Seite gewiß nicht zu verkennen, und es ist der Deputation versichert worden, daß es theilweise auch die Müller sind, welche diese Leute, indem sie die selben zu sehr bevortheilen, abhalten, ihr Getreide in den Müh len selbst zu vermahlen. Aus dieser Rücksicht glaubte die De putation sich die erste Frage mit Ja beantworten zu müssen. Was die zweite Frage anlangt, so war die Schwierigkeit der Lö sung derselben nicht zu verkennen. Daß die gesetzlichen Dispo sitionen, welche in dieser Beziehung bereits vorhanden sind, nicht immer ausreichen, unterliegt keinem Zweifel. Es sind zeither Bcvortheilungen vorgekommen, es werden deren aber auch künf tig vorkommen, wenn wir noch andere Gesetze hätten, und wenn die Mühlenordnungen selbst die schärfsten Vorschriften dagegen enthielten. Die Deputation war anfänglich zweifelhaft, was sie eigentlich Vorschlägen sollte. Sollte sie ein neues Gesetz Vor schlägen ? Sie war auf dem Punkte, die Maßregel als zweck dienlich anzuerkennen, daß nämlich gewisse Geschworne in einer oder zwei, drei Mühlen zusammen angestellt würden, welche das Getreide zu übernehmen, zu wiegen und das Mehl wieder zu übergeben hätten. Die Deputation glaubte, daß dadurch der Bevortheilung von Seiten der Müller eine ziemliche Schranke gesetzt werden könne; allein auf der andern Seite konnte sie eben so wenig verkennen, daß durch diese Maßregel das Mahlen wieder vertheuert und daß wiederum neue Beamtete hervorge rufen werden würden; sie ging also von dieser Ansicht ab. Da sie nun aber dennoch annehmen mußte, daß die bereits vorhan denen Gesetze im praktischen Leben wenig oder gar nicht bekannt sind — das Publikum kennt sie eben so wenig, wie die Müller,' sie sind der Vergessenheit anheimgefallen — so hielt sie für ge- rathener, die Einschärfung der vorhandenen gesetzlichen Bestim mungen, insoweit sie allgemeiner Natur sind, zu bevorworten. Wenn in dieser Beziehung gesagt worden ist, daß es sehr bedenk lich sei, durch eine derartige Verordnung die frühem gesetzlichen Bestimmungen aufzuheben, so habe ich dagegen einzuhalten, daß eine Verordnung nie ein Gesetz aufheben könne, das liegt am Tage; ebensowenig kann ein allgemeines Gesetz eine ganz specielle Rechtsbestimmung aufheben; das ist Rechtens. Wenn ferner von dem Herrn Staatsminister geäußert worden ist, daß es in Folge dieses Antrags nothwendig werden würde, diesämmt- lichen Mühlenordnungen vom sechzehnten Jahrhundert her zu wiederholen, zu excerpiren, auch die Fischerordnung hier mit auf zunehmen, so möchte diese Befürchtung, wenn der Herr Staats minister die Gewogenheit hätte, den Antrag der Deputation näher zu betrachten, als nicht begründet erscheinen. Der An trag der Deputation spricht nur von den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften; er will nicht die besondern gesetzlichen Bestim mungen, welche die einzelnen Mühlenordnungen aufstellen, mit ausgenommen wissen, sondern nur diejenige» Gesetzesbestim mungen , die in den Generalien von 1771 und 1805 enthalten sind. Ich habe nun der geehrten Kammer zu überlassen, wel ches Schicksal sie über den Antrag der Deputation zu verhängen gemeint sei. Präsident V. Haase: Meine Herren, es liegen drei An träge vor; der eine ist von der Deputation ausgegangen und im Deputationsgutachten ersichtlich. Er spricht sich dahin aus, die hohe Staatsregierung im Verein mit der ersten Kämmer zu ersuchen, die bestehenden allgemeinen gesetzlichen Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Müller gegen die Mahlgäste einzuschärfen, und zu dem Ende eine generelle Verordnung zu erlassen. Es soll dadurch an und für sich der zeitherige Stand der Rechte und Verbindlichkeiten zwischen Müller und Mahl gästen nicht abgeändert werden. Der zweite Antrag ist der des Abg. Hauswald; dieser steht dem eben erwähnten Anträge der Deputation durchaus entgegen. Der gedachte Abg. be zweckt nämlich durch seinen Antrag die Vorlegung einer neuen speciellen Mühlenordnung. Auf diesen Antrag ist nur dann, wenn der Deputationsantrag nicht angenommen wor den, eine Frage zu stellen. Der dritte Antrag des Abgeordne ten Petzold hingegen erscheint selbstständig und unabhängig von jenen beiden dazustehen, daher dieser in jedem Falle zur
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder