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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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In der Beilage zur ständischen Schrift, den Gesetz entwurf über die Actienvereine betreffend, vom 3O.Octbr. 1837 war unter anderm zu §. 4. des Gesetzes folgender Zusatz vorge schlagen worden: „Insofern nicht in den Statuten oder sonstigen Vereinigun gen ausdrücklich ein Anderes festgesetzt worden ist, wird bei Actien, die auf jeden Inhaber lauten, angenommen, daß der Actionair zu jeder Zeit berechtigt sei, sich unter Verlust alles bis dahin Eingezahlten von dem Vereine loszusagen und sich somit nicht nur der Rechte, sondern auch der Verbindlichkei ten, welche er als Actionair hatte, zu entledigen." Durch ein allerhöchstes Decret vom 21. November 1837 waren die Stände hierauf folgendergestalt beschieden worden: „Wie nunAllerhöchstdieselben die in gedachter Beilage zu den Z§. 1. 2. 5. 6. 7. 8. 9. des Entwurfes vorgeschlagenen Abänderungen und Zusätze genehmigt haben, so erachten da gegen Se. Königliche Majestät aus den in der hier angefüg- . tcn Beilage sub bemerkten Gründen den beim 4. §. des Gesetz-Entwurfes in den Worten: „Insofern nicht in den Statuten welche er als Actionair hatte, zu entledigen." beantragten Zusatz für bedenklich und sehen daher einer an- derweiten Erklärung hierüber entgegen." Inder darauffolgenden ständischen Schriftvom2. Dec. 1837 hatten die Stande bei dem gedachten Zusatze beharrt, unter der Bemerkung, daß sie die Aufnahme desselben in das Gesetz als Bedingung ihrer Zustimmung zu dem letzteren ansehen. In dem Landtagsabschiede endlich unter l. 0. Nr. 4. war die weitere Erwägung dieses Gegenstandes Vorbehalten, u-nd die Erlassung des Gesetzes suspendier worden. Im jetzt vorliegenden Decrete ist Folgendes ent halten : Der am letzten Landtage vorgelegte Gesetzentwurf, die Actienvereine betreffend, hat, da S e. K ö n i g l i ch e M a j e st ä t den von den Standen in der Schrift vom 2. December 1837 wiederholt beantragten Zusatz aufzunehmen bedenklich gefunden haben, nicht zur Publication gelangen können. Inzwischen hat die factische Ausbildung dieses Instituts und die hierbei gesam melte Erfabrung auch über die wesentlichen Bedingungen des selben und dessen eigentliche Grundlage ein mehres Licht ver breitet und so manche Zweifel auch über das Rechtsverhältniß gehoben. Und wie hierdurch auf der einen Seite das Wedürfniß gesetzlicherRegulirung sich vermindert hat, so scheint eS auch auf der andern Seite, um eine eben so sichere, als praktische Grund lage zu gewinnen, angemessener, vor einer Gesetzgebung hier über annoch eine längere Erfahrung, ingleichen die Vorschriften in andern Staaten adznwarten. Im Berichte wird noch Folgendes bemerkt: Die unterzeichnete Deputationist mitder hohen Staats regierung darin einverstanden, daß ein dringendes Bedürfnis- gesetzlicher Regnlirung derNechtsverhaltnisse beiActienvereinen nicht vorhanden sein dürfte, besonders auch darum, weil die bis her entstandenen Actienvereine ohnehin schon constituirt, mit Statuten versehen und consirmirt, für noch künftig sich bildende aber von Seiten der Regierung Schemata zu Statuten heraus gegeben worden sind, die, obwohl sie den ständisch beantragten Zusatz all §. 4 der früheren Gesetzesvorlage nicht enthalten, doch die hauptsächlichsten Rechtsverhältnisse ordnen und der practi- schen Anwendung jenes abgelehnten Zusatzes nicht geradezu ent gegentreten. Die Deputation schlägt daher der Kammer vor: „ bei der allerhöchsten Entschließung sich zu beruhigen." Referent v. v. Mayer: Ich habe hier noch hinzuzufü- gen, daß es hier sich nicht von einem Gesetze handelt, welches die Stände beantragt hatten, sondern von einem Gesetze, wel ches die Regierung für nöthig hielt. Wenn ich nun das Schick sal dieser Vorlage so eben verlesen habe, und die Regierung der Meinung ist, daß unter diesen Umständen von einem Gesetze um so mehr abgesehen werden könne, als hauptsächlich die Er fahrung erst abgewartet werden möchte, so hat die Deputation nichts weiter rathen können, als sich bei dieser allerhöchsten Ent schließung zu beruhigen. Präsident v. Haase: Wünscht Jemand darüber zu spre chen ? Abg. v. Friesen: Als das Actiengesetz in der U. Kammer berathen wurde, ward von derselben der Antrag beschlossen, die Regierung um Vorlegung eines Gesetzes für die Actienvereine, Spaarcassen, Leichenanstalten und andere verwandte Institute zu ersuchen, in welchem die diesen Anstalten zuzugestehenden be sonderen , vom gemeinen Rechte abweichenden Rechte festgesetzt würden, dergestalt, daß es künftig bei Bestätigung einer solchen Anstalt nur einer Beziehung auf das Gesetz bedürfte, um die selbe der ihrer Natur und ihren Bedürfnissen nach ihr einzu räumenden besonderen Rechte theilhaftig zu machen. Die erste Kammer trat diesem Anträge nicht bei, theils, weil erst Erfah rungen gesammelt werden müßten, welche Abweichungen von dem gemeinen Rechte bei den verschiedenen moralischen Personen vorzüglich vorkommen, theils aber auch, weil die Grenzen zwi schen der Verordnung und der Gesetzgewalt überhaupt noch zweifelhaft wären und ob nicht die Staatsrcgierung ähnliche Bestimmungen, wie die von der zweiten Kammer bezeichneten, durch Verordnung erlassen könne, wie solches die Staatsre gierung auch selbst angeführt habe. Die Regierung setzte dem Anträge noch einen andern Grund entgegen, daß er nämlich eine Verfassungsfrage enthalte, und eine Erläuterung der Ver- sassungsurkunde in sich trage. Mit diesem letzten Grunde konnte nun zwar die zweite Kammer nicht einverstanden sein, und er läuterte ihre Meinung in einem anderweiten Deputationsbe richte. Allein da die erste Kammer dem Anträge aus den schon erwähnten Gründen nicht beitrat, so konnte natürlich von einem Anträge an die Regierung nicht die Rede sein, und die Kammer beschloß, bei der anderweiten Berathung dem Anträge für jetzt nicht zu inhäriren, im Protokoll jedoch die Bemerkung nieder zulegen: daß man die im gegenwärtigen und in dem frühem Deputationsberichte aufgestellten und von der Kammer durch ihren Beschluß anerkannten Ansichten über die Sache nicht aufgegeben haben wolle Da nun, wie schon erwähnt, ein wirk licher Antrag der Kammer hier nicht vorliegt, so geht meine Absicht jetzt nur dahin, die Deputation zu ersuchen, auf den dermaligen Beschluß bei den ihr zukommenden Gesetzesvorla gen und andern Gelegenheiten Rücksicht zu nehmen, damit die Sache künftig nicht einmal übersehen werden möchte. Präsident 0. Haase: Wünscht noch Jemand etwas zu diesem Punkt zu bemerken?
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