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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Referent v. Hartmann: Ich glaube, das ist ganz ein fach; es würde nämlich diese Bestimmung, wenn die Mit glieder der Deputation sich damit einverstanden erklären, so ge faßt werden können: „Die Witwen verstorbener Dorfhand werker können die Profession ihrer Ehemänner fortsetzen; in diesem Falle sind sie jedoch in die auf dem Lande gesetzlich gestattete Zahl Von Dorfhandwerkern mit einzurechnen." Nun würde der Satz darauf folgen: „Alles dasjenige, was vorstehend'über das Halten von Gesellen durch Dorfhandwer ker festgesetzt worden, leidet auch auf dergleichen Witwen An wendung." » König!. Commissar 0. M er b achDamit kann ich mich einverstanden erklären. Indessen muß ich noch bittendes der künftigen Redaction des Gesetzes vorzubehalten, die eben vorgelesene Bestimmung an einem andern Orte aufzunehmen, denn in diese §. paßt sie an und für sich nicht. Referent v. Hartmann: Es würde kein Bedenken haben, die Bestimmung ckit Vorbehalt der Redaction anzu nehmen. Königl. Commissar v. Me.rbach: Der Vorbehalt wird insofern nothwendig, als in dieser Z. blos von Gesellenhalten die Rede ist. Daß die Witwen selbst berechtigt sein sollen, das Handwerk ihres verstorbenen Mannes fortzusetzen, muß irgendwo anders schicklichen Orts angebracht werden. Referent v. Hartmann: Die Redaction soll sich also doch wohl blos auf die Stelle beziehen, welche der Bestimmung im Gesetze anzuweisen ist, nicht aber auf eine Veränderung in der Fassung derselben. Präsident v. Haase: Ich würde nun die Deputatrons-' Mitglieder zu fragen haben, ob sie mit dem Zusatze, welcher von dem Referenten beantragt worden ist, so wie mit dem Vorbehalt, welchen der Hr. königl. Commissar daneben be merkte, einverstanden sind 2 Abg. v. v. Mayer: Ich bin damit bis auf einige Worte einverstanden. Ich würde nämlich wünschen, daß statt der^ Worte: „die Witwen verstorbener Dorfhandwerker können, wenn sie wollen," gesetzt werde: „Den Witwen verstorbener Dorfhandwerker kann gestattet werden." Denn außerdem scheint nsir, daß, wenn vorauszusehen ist, daß die Witwen dem Bedürfniß nicht gnügend entsprechen können, die Obrigkeit und der Gemeinderath kein Mittel in der Hand haben, eine zweckmäßige Aenderung zu treffen; auch liegt in dem „ge statten", daß die Witwen nicht zur Fortsetzung des Handwerks gezwungen werden können. Die Aenderung umfaßt mithin beide Fälle. Referent v. Hartmann: Ich erkläre mich auch damit- einverstanden, ungeachtet ich von diesem Gesichtspunkte aus dem Grunde nicht ausgegangen bin, weil, sobald sich ergiebt, daß die Witwe nur auf unzulängliche Weise dem Ortsbedürf nisse zu genügen vermag, es immer zulässig sein müßte, einen zweiten Meister dahin zu ziehen und allda Concession zu et- theilen , Staatsminister Nostitz und Janckendorf: Man kann sich mit der vorgeschlagenen Abänderung einverstanden erklären, nur entsteht die Frage, von wem die Gestattung ausgehen soll? ob von der Regierungsbehörde oder von der Ortsobrig keit ? Abg. V. v. Mayer: Ich habe sie auf die Localbehörden bezogen. Präsident v. Haase: Nach dem Vorschläge der ersten Deputation und der hierauf erfolgten Berichtigung des Abg. v. v. Mayer würde die Fassung also heißen: „Den Witwen verstorbener Dorfhandwerker kann von den Localbehörden ge stattet werden, die Profession ihrer Ehemänner fortzüsetzen." Es bleibt jedoch der Redaction Vorbehalten, diesem Satze die dazu schickliche Stelle im Gesetz selbst anzuwersen. Sind die Deputationsmitglieder damit einverstanden? — Sämmtliche Deputationsmitglieder bejahen dies. — Secretair v. Schröder: Ich könnte mich mit der Ab änderung, die der Abg. v. v. Mayer vorschlug, nicht einver standen erklären, denn wenn es den Witwen gestattet wer den kann, so kann es ihnen auch abgeschlagen werden. Will also die Witwe das Handwerk ihres verstorbenen Mannes fortbetreiben, und es wird ihr vom Gemeinderathe abgeschlagen, so hilft ihr die ganze Bestimmung nichts. (Staatsminister v. Nostiz-Wallwitz tritt in den Saal.) Abg. Todt: Ich habe mich bei der zweiten Berathung über den vorliegenden Gegenstand noch nicht in die Debatte ge mischt, einestheils weil ich es nicht für nöthig hielt, meine An sicht darüber nochmals auszusprechen, anderntheils weil das Deputationsgutachten meiner besvndern Fürsprache nicht be durfte. Jetzt hat nun ein specieller Grund mich veranlaßt, um das Wort zu bitten, und zwar eineAeußerung des Abgeordneten Wieland, der vorhin den Wunsch aussprach und im Protokoll niedergelegt wissen wollte: daß auf die Unterbehörden in Be zug auf ^das zeitweilige Dispensiren zum Halten von Gesel len von der Staatsregierung ein ganz besonderes Augenmerk gerichtet werden möge. Da nun der Abgeordnete, welcher die sen Wunsch aussprach und im Protokoll niedergelegt, also die Aufsicht der Staatsregierung auf die Unterbeamten verschärft wissen will, ein Unterbeamter ist, so wollte ich nur, damit diese Aeußerung nicht ganz ohne Echo bliebe, einen andern Wunsch zu erkennen geben und ihn neben jenem im Protokoll anzu merken bitten, den Wunsch, daß diese Aufsicht nicht verschärft werden, sondern daß man den Unterbehörden (wie man es auch in allen übrigen Angelegenheiten thun muß) vertrauen möge. Ich ersuche also den Herrn Secretair, meinen Wunsch ebenfalls ins Protokoll niederzulegen, und zwar mit dem gewöhnlichen Beisatze: „Einer im Namen Vieler."
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