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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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die Obrigkeiten angewiesen werden möchten, und ich frage: ob Jemand über diesen Punkt, welchen die Deputation abfällig begutachtet hat, zu sprechen wünscht? König!. Commissar v. Wietersheim: Ich erlaube mir zu bemerken, daß in dieser Hinsicht von den .Obrigkeiten, nach bisheriger Erfahrung, offenbar weit eher zu viel, als zu wenig geschehen ist. Es versteht sich von selbst, daß eine Obrigkeit, wenn ein Fall zweifelhaft ist und der Erörterung bedarf, sie diese anstellen muß; was gar nicht anders geschehen, als durch Befragung der Gemeinden, und so ist es in allen Fällen — deren sind tausende — ohne Ausnahme gehalten worden. Allein manche Obrigkeiten haben sich durch ehrenwerthen Eifer, das Interesse der Gemeinden zu vertreten, dahin verleiten las sen, daß sie in den allerklarsten Fallen, wo nicht der Schatten eines Zweifels denkbar war, dennoch die Gemeinden gehört haben. Die Gemeinden haben geglaubt, daß es zweckmäßig wäre, zu widersprechen; es sind die Petenten abgewiesen wor den. Es haben weitere Differenzen stattgefunden, und es sind die unglücklichen Leute dann oft an Erlangung eines Un terkommens, da sie einen Heimathschein dazu haben mußten, Monats, ja halbe Jahre behindert worden, was inderLhat nicht gebilligt werden konnte. Ich glaube, daß man vollkom men Ursache hat, sich mit dem Deputationsgutachten einzu verstehen. Abg. Scholze: Da ich die Erörterung des Herrn königl. Commissars nicht ganz verstanden habe, so muß ich auch von diesem Lheile seiner Erklärung absehen. In der Hauptsache muß ich freilich dem Deputationsgutachten beipflichten. Die Petenten wünschen nämlich, daß die Gemeinderäthe zur Ausfertigung von Heimathscheknen zugezogen werden, indem ihnen die Localverhaltniffe besser bekannt seien, als dem ge wöhnlich entfernt wohnenden Justitiar. Das letzte wird nun wohl allemal der Fall sein, und der Ausdruck wegen Ausferti gung der Heimathscheine ist wohl in dieser Petition nicht ganz richtig gewählt, denn daß die Gemeinderäthe zur Ausfertigung der Heimathscheine haben zugezvgen werden wollen, verlangen sie wohl gewiß nicht, sondern wohl nur, daß sie bei Ausstellung der Attestate mit befragt werden und daß sie als Verwalter des Ge meindevermögens davon in Kenntniß gesetzt werden, die Depu tation scheint hier wohl dieses unrecht verstanden zu haben. Es ist zwar bekannt, daß nach der §. 8 und 12 der Landgemeinde ordnung gesagt ist, daß wenn der Fall eintritt, und die Obrig keit nicht die näheren Verhältnisse weiß, sie die Gerichten als obrigkeitliche Organe zu befragen hat. Die Deputation ant wortet aber auf ersteres: „daß, wenn von mehren Obrigkeiten der Gemeinderath vor Ausstellung der Heimathscheine um seine Ansicht und Meinung befragt worden, so ist dieses in Mangel gesetzlicher Bestimmungen eine Ausnahme, welche nur dann eintreten könne, wenn dieObrigkeit auf selbige eingehen wolle." Hier spricht die Deputation, es sei ein Mangel gesetzlicher Be stimmungen, daß die Gemeinderäthe diese Atteste mit unter schreiben sollen, und ich sehe gar nicht ein, wie das die Depu tation sagen kann, obgleich die Gemeinderäthe nicht autori- sirt sind,und kein Gesetz vorliegt, daß sie sollten zugezogen wer den. Demungeachtet werden beinahe in allen Lheilen des Landes die Gemeindevorstande zügezogen. Ich habe hier Ge legenheit, Manner aus allen Kheilen des Londes zu befragen und diese haben mir versichert, daß in allen Kheilen des Landes die Atteste von den Gemeinderäthen mit ausgestellt werden, denn wie soll die Obrigkeit das alles wissen, wie sollte der Ma gistrat in Zittau Heimathsscheine über 32 Dorfschasten aus stellen können, ohne die Gemeinden zu befragen? Das muß aber hier, wo die Petenten wohnen, nicht der Fall sein,, dieser- wegen petiren sie und verlangen auch das Recht, damit sie Kun de bekommen von dem, was in der Gemeinde vorgeht. Denn nach tz. 5 der Landgemeindeordnung heißt es: „Jede Landge meinde verwaltet ihre Angelegenheiten selber, durch die aus ihrer Mitte dazu erwählten Personen." Stellen sie sich vor, meine Herren, wie tief greift die Hekmathsangelegenheit in das pecu- niare Verhaltniß der Gemeinden ein, und darum muß doch auch die Verwaltungsbehörde, was doch der Gemeinderath ist, dieses wissen. Nehme ich nur meine Gemeinde, wo ich wohne, an, so haben sich dort dergleichen Uebelstände viele vorgefunden. Es sind auch Gemeindevorstände aus andern Gemeinden zu mir gekommen und haben mir von dort dasselbe mitgetheilt. Das Heimathsgesetz ist schon im Jahre 1834 ins Leben getreten, die Landgemeindeordnung erst 1839, was ist da nicht alles nach zuholen gewesen? und hätten sich die Gemeinderäthe das Recht nicht selber angemaßt, so hätten es ihnen die Gerichten gewiß nicht abgetreten, ehen darum weil keine gesetzlichen Bestimmun gen darüber da sind. Wie soll aber ohne dieses Recht, wenn es dem Gemeinderath nicht ganz in die Hände gegeben wird, der Gemeinderath zu Stande kommen? Der Staat, die Guts herrschaft und die Gemeinden würden darunter leiden, beson-: ders wenn viel hin und hergezogen wird, wie dieses in der Ge meinde der Fall ist, der ich angehöre. Denn wir haben dort zwei Bergwerke, zwei Ziegelscheunen, viele Mühlen und Stein brüche u. s. w. Was ist da nicht für ein Wachsen der Mensch heit, wie viel gehen da nicht Menschen fort und kommen! Hätte da der Gemeindevorstand nicht diese Heimathscheine in Ver wahrung, so waren schon mehre abgegangen, ohne die Geldge fälle, welche sie an den Staat, dieObrigkeit und an die Ge meinde schuldeten, entrichtet zu haben. Wenn der Gemein derach diese Scheine in Händen hat, so kann er nachsehen; kann das aber von den Ortsgerichtcn oder dem Richter gefordert wer den? sie sind nicht von der Gemeinde erwählt, haben also nicht diese Verpflichtung, wie der Gemeinderath, denn sie sind nach der Zittauer Sporteltare nur Bedienstete bes Magistrats. Aus diesen angegebenen Gründen hätte ich erwartet, daß die Deputation bei der hohen Staatsregierung beantragen würde, daß auf dem Wege der Verordnung diese Sache erledigt worden wäre, was zwar schon von einem der Herren Staatsminister versprochen worden ist. — Ich selbst bin bei dem hohen Mini sterium des Innern über diesen Gegenstand mit einer Petition eingekommen; allein es ist mir noch kein Resultat über die-
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