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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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abzuthun. Daß übrigens der Patrimonialrichter nicht eben so oft von dem Orte entfernt expedire, leugne ich geradezu;-denn ich möchte wissen, welche Patrr'monialgerichtsherrschaft Tag für Tag einen Wagen bereit halten wird, um den Gerichtshal ter herauskommen zu lassen, wenn irgend ein Gerichts- unterthan ein gerichtliches Geschäft abzumachen hat. Ich weiß sehr wohl, daß die meisten Geschäfte in den Wohnungen der Patrimonialrichter abgemacht werden, und daß die Gerichtsun- terthanen stundenweite, ja ich möchte sagen meilenweite Wege machen müssen, um den Gerichtshalter über ihre Angelegenhei ten zu befragen und Rath und Abhülfe zu erlangen; nun wird aber auch schwerlich der Patrimonialrichter gerade in der- näch sten Stadt des Gerichtsorts wohnhaft sein, da dies, ganz in der Wahl des betheiligten Gutsbesitzers liegt, von woher er den Gerichtshalter nehmen will, häufig die nächste Stadt die Gele genheit nicht bietet. Es hängt dies ganz von dem Gutsherrn ab, und ich kann aus meinen eignen Verhältnissen anführen, daß der Gerichtshalter drei Meilen weit entfernt war, was aus dem Grunde der Fall war, weil ich denselben als einen ausge zeichneten Mann kannte und ich also glaubte, daß meine Ge- richtsunterthanen nicht besser versorgt werden könnten. Da mals hatten sie drei Meilen Wegs zu machen, um zu dem Ge richtshalter zu gelangen, während sie jetzt nicht weiter als eine Stunde in das Kreisamt zu gehen haben. Was die Kosten be trifft, so kann man bei diesen nicht so schnell Seiten des Staa tes eine Ermäßigung eintreten lassen; wenn sie wirklich gerin ger ausfallen sollen, müssen erst so viel Gerichte abgetreten wer den, daß die Kosten gedeckt werden können. Ich bitte, meine Herren, zu beachten, daß, wenn das Justizministerium nur einzelne Gerichte übernimmt, die Ausgaben vielleicht keineswegs im Verhältniß zu den Einnahmen stehen; es läßt sich das erst übersehen, wenn eine Einheit in die Sache gekommen ist. Ich schließe mich daher der Majorität der Deputation an. Abg. Braun: Im Laufeder Diskussion sind einige Aeu- ßerungen laut geworden, zu denen ich nicht schweigen kann. Es ist von einem der geehrten Abg. bemerkt worden, daß die praktischen Juristen die Abgabe der Patrimonialgerichte wünsch ten, weil vor den Aemtern weniger Vergleiche zu Stande kä men, als vor den Patrimom'algen'chten. Diese Aeußerung enthalt in ihrer Allgemeinheit einen Vorwurf, dem ich als un geeignet widersprechen muß. Ferner ist von einem andern eh- renwerthen Abg. erwähnt worden, es möchte keinem Patrimo nialrichter ein Vorwurf darüber gemacht werden, wenn er auch seinen Privatvortheil bei Handhabung der Justiz nicht aus den Augen setzte. Ich glaube aber, daß jeder Richter den größ ten Vorwurf verdient, wenn er nur im Geringsten seinen Pri vatvortheil berücksichtigt und ich spreche öffentlich die Meinung aus, daß ein Richter, der in Verwaltung seines Amtes seinen Privatvortheil berücksichtigt, nicht verdient ein Richter zu sein. Abg. Sachßss: Ich hatte mir vorgenommen, mich über diesen Gegenstand zu äußern; allein meine persönlichen Ver hältnisse bestimmen mich, nach dem, was von so vielen Seiten laut geworden ist, auch zu bemerken, daß ich meine Ansicht, welche ich vorigen Landtag aussprach, ebenfalls nicht geändert habe, und daß ich am allerwenigsten die Gründe gelten lassen kann, die von den Gegnern der Aufhebung der Patrimonial- gerichte angeführt worden sind. Insbesondere würde ich das von dem Abg. v. Hartmann Geäußerte nicht als gültig aner kennen können, daß nämlich die Patrimonialrichter mit den Bedürfnissen ihrer Gerichtsbefohlnen mehr bekannt seien, als— andere Richter von großem Bezirken., und bei Umgestaltung der Untergerichte in größere Bezirke Nachtheile entstünden. Allein der Sprecher scheint davon auszugehen, daß ein Gerichts verwalter nur eine oder ein paar Gerichtsverwaltungen habe^ die eine geringe Zahl Unterthemen zahlen, mit deren persönli chen Verhältnissen er sich zwischen einem und dem andern Ge richtstage bekannt machen kann, wenn er sonst weiter nichts zu thun hat. Allein im wirklichen Leben stellt sich die Sache ganz anders heraus. Jeder Gerichtsverwalter muß suchen, mehre Gerichtshaltereien zu bekommen ; denn wenn er nur eine hat, ist es besser, er hat gar keine. Je mehr er hat, desto besser ist es für ihn; hat er mehre, und hat er zugleich Praxis, so ist die natürliche Folge, daß er so unbekannt mit den persönlichen Verhältnissen bleibt, als ein Actuarius und Justizbeamter eines größeren Amtsbezirks. Es wurde ferner bemerkt, es sei ein besondrer Vorzug der Patrimonialgerichte, daß im Orte zu expediren sei. Dabei ist man wieder davon ausgegangen, daß jedes Dorfeine besondere Gerichtsstelle habe und daß, wenn der Gerichtsverwalter im Orte sich an Gerichtstagen befinde, er sehr bald auf eine oder die andere Seite desselben gelangen könne. Im Gebirge übrigens sind die Orte zum Theil sehr groß und eine Stunde lang, mitunter auch noch länger. Der Vortheil verkleinert sich also dadurch bedeutend und verschwin det noch mehr, wenn die Gerichtsstelle sich über mehre Dörfer erstreckt. Hierzu kommt, daß der Gerichtsverwalter für die Geschäfte in den Orten, in welchen er nicht wohnt, wenn er zugleich Praxis hat, seinen Gerichtstag mit genauer Abmessung seiner Zeit bestimmt. Wenn nun an einem solchen Gerichts tage etwas vorfällt, was als Ausnahme behandelt werden muß und was außer dem Orte nicht in der gewöhnlichen Lokalität abzumachen ist, so bringt der Gerichtshalter die meiste Zeit damit zu, während Kaufe, Consense, Bürgschaften und an dere Handlungen, die im Voraus angezeigt worden sind, zu rückgesetzt werden müssen; denn er ist genöthigt, nun erst den folgenden Tag zurückzureisen, den er für andere Geschäfte be stimmt hatte. Auch verdoppelt dies die Kosten seines Fort kommens. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: 0. Gretschet.
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