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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Wericht unter«. angegebene Summe zu Gewerbeausstellungeü? — Einstimmig Ja. — . k) 4,000 Thlr. —— zu Beförderung der landwirth- schaftlichen Industrie. - - Die erste Bewilligung für diesen Zweck erfolgte bei dem Landtage 1834 mit 5,000 Thlr. jährlich und wurde bei dem nächsten Landtage erneuert, so daß die Staatsregierung in den 6 Jahren von 1834—1839 über eine Summe von 30,000 Thlr. zu Unterstützung landwirthschaftlicher Industrie disponiren konnte. . Erst in der zweiten Hälfte des Jahres 1836 traten, zu folge einer Bekanntmachung des Ministern des Innern vom 30. Juni 1836, die Veranstaltungen ins Leben, um die von den Standen verwilligte Summe von jährlich 5000 Thlr. — zweckmäßig zu verwenden. Aus diesem Grunde konnte man den gegen Ende des Jah res zusammentretenden Ständen von einem wirklichen Erfolge ihrer Bewilligung etwas noch nicht sagen-, nur, wozu man die von ihnen bestimmten Summen zu verwenden-gedenke, und welche Einleitungen man zu diesem Behufs durch Errichtung landwirthschaftlicher Comits's,^durch'Ausfttzung von Prämien - und durch Zusicherung gewisser unmittelbarer Unterstützungen, bereits getroffen habe, wurde ihnen mitgetheilt. Auch waren von 15,000 Thlr. — — bis zum vorigen Landtage erst ungefähr 8,500 Thlr. — — ihrem Zwecke ge- , mäß verwendet worden. , , Der Bericht der vorigen Finanzdeputation . Landt.Act. Beil, zur IU. Abth. 1. Samml. S. 725. konnte daher darüber, ob mit den verwendeten Geldern der Zweck der Stande erreicht worden fei, eben so wenig etwas sagen,-ja er sprach sogar Zweifel aus, ob es gutgethan sein werde, chie vorige Bewilligung zu erneuern, und enthielt zu einer neuen Bewilligung wenig Aufmunterung, welche indessen erfolgte, und in der ständischen Schrift vom 25. November 1837 aus gesprochen wurde. - Ganz anders zeigen sich nun aber gegenwärtig die Resul tate der -von der Staatsregierung zu Beförderung der Land- wsrthschaft angewendeten Bemühungen, und da die der De putation hierüber gegebenen Mittheilungen in jeder Hinsicht interessant und befriedigend sind, und der Deputation die Überzeugung gewahren, daß die bisher verausgabten Gelder nicht vergebens aufgewendet sind und eine fernereVerwilligung nicht , ohne erheblichen Nutzen sein wird, so hat es nöthig ge schienen', die Mittheilung der Regierung in ihrem ganzen Um fange, sh wie eine Uebersicht über die bisherige Verwendung der bewilligten Summen sub I-. undOo. diesem Bericht beidrucken zu lassen. . . Die Deputation ist damit ganz einverstanden, daß, wenn schon der unmittelbare Vortheil mancher Veranstaltun gen, namentlich für Viehzucht, Wiesen - und Hopfenbau sehr wichtig gewesen; der moralische Impuls noch ungleich höher anzuschlagen sei, welcher hierdurch der landwirth- schaftlichen Industrie gegeben worden ist, und in allen Landes- theilen seine Früchte zu tragen, sicherlich Nicht verfehlen wird. Es ist schon unendlich vielfür das Emporbringen der Land- wirthschaft geschehen, wenn Staatsregierung .und Stände nur erst erklären, daß sie etwas für dieselbe thun wollen, und wenn Beide hierdurch zu erkennen geben, daß sie die Land- wirthschaft für ein eben so ehrenvolles als segensreiches Gewerbe ansehen, so werden schon dadurch ein Bestreben und ein In teresse geweckt, welche nicht ohne Erfolg bleiben können, und der Nation Hülfsquellen erworben, welche bisher gänzlich un bekannt waren, oder gleichgültig übersehen wurden. Wenn jedoch die Staatsregierung in dem Aufsatz «uk lll. über die Schwierigkeiten klagt, welche sich bei der Verwaltung des landwirthschafclichen Unterstützungsfonds den Absichten des Ministern entgegcnstellen, und welche besonders in dem ver fassungsmäßigen Geschäftsgänge und Behörden-Drganismus ihren Grund haben, und wenn Dieselbe daher beabsichtiget- nach dem Beispiele der süddeutschen Staaten die Verwaltung des größten Theils der bewilligten Summen unter Aufsicht und Leitung des Ministern in die Hände landwirthschaftlicher Vereine zu legen^ so erkennt die Deputation zwar an, daß die.Verwaltung des landwirthschaftlichen Unterstützungsfonds dem Ministers einen bedeutenden Geschäftszpwachs zugezogen haben müsse, daß es demselben, obgleich in jedem amtshaupt mannschaftlichen Bezirke ein landwirthschaftlicher Comit«; be steht, an geeigneten Mittelorganen fehle, um die zahlreichen Unterstützungsgesuche, welche aus allen Gegenden des Landes an das Ministerium gelangen, gehörig prüfen und erörtern zu lassen, und daß der geschäftliche Weg, welchen die Berichte und Anträge -der Comit^'s durch die Amtshauptmannschaften und Kreisdirectionen hin und zurück zu durchlaufen haben, zu weitläuftig und aufhältlich sei. Allein andererseits kann die Deputation in der Errich tung eines landwirthschaftlichen Centralvereines, dessen Secre- tair und Mitglieder von der Staatsregierung ernannt werden, und welcher für die in den Provinzen und Bezirken zu errich tenden Zweigvereine den Mittelpunkt abgeben soll, überhaupt in einer Einrichtung, welche im Hauptwerke nach den Statuten des landwirthschaftlichen Vereins im Großherzogthume Baden gebildet werden würde, kaum das Mittel finden, um den be zeichneten Uebelstanden abzuhelfen und die vorhandenen Fonds° zweckmäßiger anzuwenden. Theils befürchtet sie, daß aus einer solchen Einrichtung früher oder später eine neue Behörde hervorgehen, neue Kosten und neue Gehalte entstehen möchten, daß dann hierdurch ein beträchtlicher Lheil des bewilligten Fonds verzehrt werdet:, und das Mittel am Ende mehr kosten würde, als für den Zweck übrig bliebe. Theils aber vermag sie die Ueberzeugung nicht zu gewin nen, daß der neue Centralverein in der Verwaltung und Ver wendung des landwirthschaftlichen Unterstützungsfonds um sichtiger, unparteiischer, gerechter und freier von einseitigen Ansichten und Neigungen zu Werke gehen werde, als es das Ministerium in seiner hohen Stellung vermag und als es sol ches bisher, wiewohl mit Schwierigkeiten und mit Aufopferung von Zeit und Kräften wirklich gethan hat. Indem die Deputation diese Ueberzeugung ausspricht, möchte sie aber auch nicht geradezu dazu rathen, zu einer an dern Einrichtung bestimmte Vorschläge zu thun, sie hält sich nur verpflichtet, über diejenigen anderweiten Vorschläge sich gutachtlich zu äußern, welche ihr von den Hrn. Commissariest der Staatsregierung bei der Beratyung über diesen Gegenstand gemacht worden sind. Haben die vorigen Ständeversammlungen ihre Bewil ligungen nicht an maßgebende Bedingungen geknüpft, (Landt.-Act. 1834.1. Abthl. 4 Bd. S. 329 und ' 1837.1. Abthl. 3. Bd. S. 163)
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