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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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einzige Bemerkung erlaube ich miraufdieAeußerung, daß das Gesetz nicht auszuführen sei. Hier, glaube ich, müssen wir uns doch an die Erfahrung anderer Lander halten. Es besteht die Leichenschau theils mit, theils ohne Todtenkammern, wie ich ge wiß weiß, in Böhmen, in Würtemberg, in Baiern, und ganz neuerdings, in Folge der hier stattgefundenen Berathung, ist mir zuverlässige Nachricht darüber zugekommen, daß auch im Großherzogthume Baden seit mehren Jahren eine Leichenschau mit Nutzen und ohne Beschwerde eingeführt worden, welche im Wesentlichen diejenigen Bestimmungen enthält, die in dem ge genwärtigen Entwürfe ausgenommen worden sind, ohne daß man hier von dem Bestehen der dortigen medicinalpolizeilichen Einrichtungen Kunde gehabt. Abg. Zische: Ich habe mich bereits vom.Anfänge an verwahrt, daß es nicht aus pecuniarer Scheu geschieht, wenn ich mich gegen dieTodtenschau erkläre.. Ich muß das ausdrück lich wiederholen, da man von anderer Seite das wiederholt her vor hebt. Ich muß mich auch dafür verwahren, als ob ich nicht an die Möglichkeit glaubte, daß Jemand lebendig begraben wer denkönnte. Ich habe im Gegentheil die Idee sehr lebhaft, und sie liegt mir vielleicht näher, als einem von Ihnen, meine Herren, weil ich selbffbefürchtet habe, diese traurige Erfahrung an einem lieben Verwandten gemacht zu haben. Wenn aber der letzte Sprecher sagte,daß er die gegentheiligeErfahrung von dem, was ich ausBöhmen äußerte, gemacht, und diese Nachricht von einem dasi- gen sehr achtbaren Manne habe, der ihm gesagt hat, daß diese Maßregeln sehr wünschenswerth wären, so muß ich das gerade auch von mir sagen. Es kommt nur darauf an, wie sie aus geführt werden, und ich glaube, was dort geschehen kann, kann auch bei uns geschehen. Würde mir die Versicherung gegeben, daß eine Controle möglich wäre, so würde ich mich mit großer Freude für das Gesetz bestimmen. Allein weil mir nicht ein leuchtend dargethan werden kann, daß eine Controle möglich ist, so glaube ich deshalb, daß das Gesetz nicht ausgeführt werden wird. ,. Präsident v. Haase: Will vielleicht der Abg. Wieland eine Berichtigung aussprechen? Sonst würde der Abg. das Wort haben, welchen die Reihe früher trifft. Abg. Wieland: Ich hatte nicht die Absicht das Wort zu ergreifen, und will nur bemerken, daß ich für Annahme des Gesetzentwurfs stimmen werde. Weil jedoch der Abg. v- Leipziger mich genannt, auf eine frühere Aeußerung von mir Bezug genommen hat, so will ich nur hiermit wiederholen, daß ich nicht unwesentlich durch die Mittheilung eines angesehenen Criminalbeamten in Böhmen bestimmt worden bin, der mir sehr befriedigende Aufklärung über die Zweckmäßigkeit der dor tigen Todtenschau gab, so daß ich nicht im Geringsten zweifel haft fein könnte, mich für die von der Hohen Staatsregierung vorgefchlagenen Maßregeln zu erklären. In der That, ich habe zu wiederholen, daß jener Beamte sich sehr wundert, daß wir in Sachsen noch nicht soweit gekommen feien, eine Todtenschau zu haben, wie sie dort schon seit den Zeiten des unsterblichen Joseph besteht. Wir sehen so oft von Sachsen aus, mit einem gewissen Stolze hinüber Nach Böhmen; im gegenwärtigen Falle sind aber jene in dem Falle uns denselben Stolz zurück zu geben. Ich muß noch auf einen Punkt zurückkommen, den man als wesentlich ansieht, nämlich auf den Kostenaufwand, der mit der Einrichtung und Fortbildung des Instituts verbunden sei. Schon der Abg. Eisenstuck hat es bemerkt, und ich erkenne an, wenn bei den Leichenbegängnissen der übliche Pomp und das überflüssige Gepränge abgestellt würde, wenn insbesondere die unnützen Schmausereien bei den Leichenbegräbnissen weg fallen, man recht füglich im Stand sein würde, den Todtenbe- schauer dafür zehn und zwanzigmal zu bezahlen. Ich wiederhole nochmals, daß ich mit der von der Deputation vorgeschlagenen Aenderung die in Frage stehende §. annehmen werde. Abg. a. d. Winkel: Ich bin abgehalten worden, bei der letzten Berathung über diesen Gegenstand hier gegenwärtig zu sein. Allerdings war ich mit mir selbst nicht ganz im Klaren, da ich den Verhandlungen nicht habe beiwohnen können, was wohl das Wahre sein möchte. Ich habe bei dem vorigen Land tage mit für den Antrag an die Staatsregierung gestimmt, wodurch dieselbe gebeten wurde, eine solche Gesetzesvorlage zu geben, und nach alledem, was ich gegenwärtig für und wider die Sache gehört habe, kann ich meine damalige Ansicht nicht ändern, und ich bin noch nicht davon zurückgekommen. Ich kann mich nur für dieses Gesetz aussprechen.' Es ist hier nur die Rede, unter welchen Modifikationen das Gesetz'angenommen werden soll, und ich glaube, es werde sich bei der Berathung der einzelnen §§. noch Gelegenheit genug finden, über diese und jene Einrichtung zu sprechen. Ich glaube, es ist beson ders, in doppelter Hinsicht wünschenswerth; die erste ist die, wegen der Gefahr des Scheintodes; und ich muß sagen, es ist für mich 'einerder furchtbarsten Gedanken, den ich fassen kann, daß ein Mensch lebendig begraben werden, und nachdem er in der Gruft wieder aufgewacht, eines schmählichen Todes sterben kann. Also, ich würde sehr gern ein bedeutendes Opfer bringen, um vor diesem Gedanken sicher zu sein. Allein, das ist es nicht allein, sondern auch in Hinsicht der Entdeckung mancher heimlichen Verbrechen wird dieses Institut sehr zweck mäßig sein. Noch gestern ist mir eine Schrift zugeschickt wor den über die gegenwärtige Einrichtung der Todtenschau in Baiern. Es ist mir unmöglich gewesen, sie genau durchzugehen, allein ich habe gerade über diesen Punkt darin Andeutungen gefunden, die mich sehr angesprochen haben. Es ist wohl nicht zu leugnen, daß heimliche Vergiftungen und heimliche Morde vorfallen können, welche die gewöhnliche Leichenfrau durchaus an dem Körper nicht entdeckt; sie ist auch nicht besonders darauf angewiesen. Vergiftungen lassen sich auch nur schwer ent decken , wenn nicht ein Arzt zur Untersuchung gerufen wird. Also Vergiftungen werden öfters nicht entdeckt, und es ist doch sehr wünschenswerth, daß eine dergleichen Schandthat entdeckt wird und zur richterlichen Untersuchung kommt. Also auch dieser Punkt ist ein solcher, der mich sehr für die Sache stimmt. Was den schon so oft erwähnten Kostenpunkt betrifft, nun,
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