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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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fahrung. Sagt man aber, das Gesetz werde nichts helfen, so ist das eine Behauptung, welche dem, was die Erfahrung erst be weisen muß- vorgreift. Man hat schon mehrfach auf andere Staaten Beziehung genommen und von dort her nachgewiesen, welchen segensreichen Erfolg die Todtenschau gehabt habe. Ist dies 1>er Fall, so glaube ich, kann mast imckerhin auch bei uns einen Versuch machen, selbst auf die Gefahr hin, daß die jetzigen Maßregeln nicht den Erfolg hatten, den man sich für den Au genblick davon verspricht. Es mag sein, daß dieselben auf Voll ständigkeit nicht Anspruch machen können, aber es wird uns die Erfahrung lehren, inwieweit wir auf der betretenen Bahn vor zuschreiten, und welche Zusätze wir in Bezug aufdas Gesetz selbst zu machen haben. Wären freilich alle Menschen von den Ge sinnungen durchdrungen, welche gewiß alle Mitglieder der Kam mer beseelen, so würde es nicht nöthig sein, ein Gesetz zu geben; denn ich bin überzeugt, daß jeder Gebildete so viel Pietät im Herzen trägt, auch für seine verstorbenen Verwandten zu sor gen, daß er auch, ohne ein directes Gesetz alles dasjenige anwen det, was ein Lebendigbegrabenwerden verhindert. Allein ich gebe zu bedenken, daß die Einwohnerzahl eines Landes nicht aus lauter Gebildeten besteht, nicht aus lauter solchen, die diese Pit- tät gegen die Verstorbenen beobachten, und daß bei diesen ein Act, ich will es so nennen, des Zuvielregierens ausgeübt würde, glaube ich um so mehr bevorworten zu können, da ich übrigens ge rade für diese Art und Weise des Regierens nicht bin. Da aber nicht alle Staatseinwohner diesen Grad von Bildung besitzen, der hier vorausgesetzt werden muß, so ist es nöthig, daß der Staat einschreite und einen gewissen Zwang ausübe. Uebrigens kann ich nicht leugnen, daß ich alle Gründe, die man vorgebracht hat, doch am Ende nur in der Furcht vor dem Kostenaufwande habe zusammenlaufen sehen; denn wäre es nicht um dieKosten, so könnte man ja einen Versuch machen, wenn er auch am Ende nicht so zweckentsprechend wäre und nach einiger Zeit wieder auf gegeben werden müßte. Will man die Kosten nicht scheuen, so wird überall auch selbst ein medicinisch gebildeter Mann zu erlangen sein, welcher die Todtenschau ausübt. Ich gebe zu, daß, wenn man stets nur Aerzte zulassen wollte, die Kosten be deutender sein würden, als das Gesetz vor der Hand beabsichtigt. Allein es haben schon mehre Abgeordnete darauf hingewiesen, daß dasjenige, was auf diese Weise aufgewendet wird, sehr leicht durch die Ersparnisse bei dem übrigen Begräbnißaufwande sich würde compensiren lassen. Schon bei der ersten Berathung wurde auf die Dörfer des Voigtlandes Bezug genommen und die Behauptung aufgestellt, daß dort das Gesetz sich sehr schwer würde ausführen lassen. Allein, wenn ich meine nächste Um gebung mir vor Augen halte, so kann ich kaum glauben, daß die ser Kostenaufwand drückend für das platte Land sein werde, denn gerade dort herrscht der Mißbrauch der Begräbnißmahlzeiten noch in sehr auffallender Weise, daß es in der That zu wünschen wäre, es würde ein neuer Aufwand für die Begräbnisse erfun den, um den unnöthkgen und unzweckmäßigen zu beseitigen. Es würde dadurch zugleich auf indirectem Wege auch eine poli zeiliche Aufsicht ausgeübt und eine Menge Streitigkeiten und Trunkenheiten und ähnliche Ungebührnisse vermieden werden, die, wie ich aus Erfahrung weiß, zeither sehr oft in Folge von solchen Mahlzeiten entstanden sind. Will man das beseitigen helfen, so därf man nur hier für einen kleinen Aufwand sprechen, Und es wird dann zugleich durch die Maßregeln, die wir zunächst einzuführen beabsichtigen, ein zweiter nützlicher Zweck erreicht. Schließlich bemerke ich, nachdem so viel darauf bezügliche Aeu- ße'rungen gefallen sind, nur noch, daß meine Meinung über den vorsiegenden Gegenstand keineswegs durch die Presse bestimmt worden ist. Ich bemerke dies um deswillen, weil ich nun eiü- mal der Liebhaberei zur Presse theils verdächtig, theils überführt bin. Aber das muß ich noch hinzufügen, daß ich, eben weil ich die ser Liebhaberei huldige, nicht zugestehen kann, daß ein öffentliches Urtheil über öffentliche Ksmmerverhandlungen und öffentliches Leben überhaupt nicht erlaubt sein soll, und zwar nicht aus den Gründen allein, die bereits angeführt worden sind, sondern auch um deswillen, weil wir nicht die Behauptung werden auf stellen wollen, daß alle Weisheit, die überhaupt existirt, nur allein in der Kammer repräsentirt und concentrirt sei. Wir müssen vielmehr zugeben, daß diejenigen, die nicht in der Kammer sind, wohl auch Bemerkungen über Gesetzent würfe, Kammerverhandlungen rc. zu machen befähigt sind, welche wohl eben so zweckentsprechend sein können, als die un- srigen. Abg. v. v. Mayer: Ich habe noch einige wenige Be merkungen hinzuzufügen. Wenn durch Einführung einer Todtenschau auch nur etwas entfernt würde, was jetzt in der That dem platten Lande hin und wieder noch zum Vorwurf gemacht werden kann, so würde schon für das allgemeine Wohl viel gewonnen sein. Ich meine die hin und wieder in hohem Grade wahrzunehmende Unzweckmäßigkeit und selbst Gewissen losigkeit in Behandlung der Tobten. Es ist kaum zu glauben) aber doch wahr, daß die nächsten Umgebungen der Leiche, die den Kranken bis zum nächsten Augenblicke mit aller erdenklichen Sorgfalt, Hingebung und selbst Aufopferung gepflegt haben, sobald sie glauben, daß der letzte Athem entwichen ist, ihre Sorge um die Leiche andern fremden Personen überlassen, daß man sich dann nicht scheut, die Leiche sofort aus dem Bette zu neh men, gänzlich auszuziehen, aufdas Lcichenbret zu binden und selbst des Winters in eine kalte Kammer zu schaffen. Es wird dadurch vielleicht mancher Todesfall erst verursacht, wo eine zweck mäßigere Behandlung vielleicht zum Wiedererwachen geführt haben würde. Wenn also, in Folge der Einrichtung einer Todtenschau, auch nur diese zum Theil aus Bequemlichkeit, zum Theil aus Lieblosigkeit, zum Theil aus Unverstand hervorge hende Einrichtung vollends überall in Wegfall gebracht werden könnte, so würde für das menschliche Leben und die Zwecke der Menschheit schon sehr viel gewonnen sein. Diese Folge muß aber die Todtenschau mindestens haben, weil der Arzt sonst Anzeige darüber machen würde. Es wäre das ein unbestreit barer Nutzen, der sich selbst bis in die geringsten Dörfer er strecken wird; und es ist das mir so wesentlich , daß ich bei der Vergleichung, wie andere Völker mit ihren Tobten umgehen,
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