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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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in ihrem Rechte ist, wenn sie das Princip des Gesetzes und-mit diesem Principe den Gesetzentwurf selbst abermals verwirft, aber etwas Anderes ist ein Recht, etwas Anderes ist die Zweck- . Mäßigkeit der Ausübung dieses Rechtes. Ich muß hinzufügen, daß ich es nicht für wohlgethan halten würde, wenn^die Kam mer von ihrem Rechte im vorliegenden Falle Gebrauch machen wollte. Sollte der Gesetzentwurf verworfen werden, so hoffe ich zwar, daß deswegen nicht alle und rede ständische Anträge bei der Regierung unberücksichtigt bleiben dürften, aber ich glaube in der That, daß es das Gewicht der ständischen Anträge, schwächen würde, und ich glaube selbst, daß meine Gegner mir hierin Recht geben werden.- Ich sage, es würde das Gewicht der ständischen Anträge schwächen, wenn die Regierung die Er fahrung macht, daß eine Ständeversammlung etwas einhellig und dringend beantragt'und die darauf folgende-es wiederum verwirft. Daß die Regierung durch ein solches Verfahren be denklich werden würde, auf manche ständische Anträge einzuge hen, das glaube ich, läfft sich nicht leugnen. Ich gehe nun über auf einige Bedenken, welche von den Gegnern deß Gesetzent wurfs ausgestellt worden sind. Der sehr ehrenwerthe Abg. Braun, der mehrmals in dieser Debatte das Wort genommen, hat zületzt erwähnt, das Gesetz beabsichtige die Einführung einer neuen polizeilichen Maßregel. Das kann ich nicht zugeben. Ich bin auch kein Freund von Einführung neuer polizeilicher Maßregeln, allein die hier fraglich? hat schon seither untevge- - wissen Modifikationen bestanden und es handelt sich jetzt nur davon, das schon Bestehende zweckmäßiger umzugestalten; das ist ver Zweck des Gesetzentwurfs. Derselbe ehrenwerthe Ab geordnete hat ferner erwähnt, das Gesetz sei unzureichend. Nun, meine Herren, es wird weder die Absicht der Regierung noch der Deputation sein, das Gesetz für ein ganz vollkommenes Werk auszugeben; es ist möglich, daß recht zweckmäßige Abänderun gen sich im Laufe der Berathung noch Herausstellen und wir würden gewiß dem geehrten Abg.Bra-un verbunden sein, wenn er zweckmäßige Verbesserungsvorschlage angeben wollte. Er behauptete, es sei das Gesetz wegen Mangels an Aerzten un ausführbar. Hierüber aber gewähren die statistischen Nach richten, die der Hr. Staatsminister mitgetheilt hat, einige Be ruhigung; wenn ich nicht irre, habe ich bei der vorigen Bera tung vernommen, daß die Zahl der Aerzte im Lande auf un gefähr 1200 sich beläuft. Aus dieser Zahl ergiebt sich, daß un gefähr auf 12—1300 Seelen ein Arzt kommen würde, und ich glaube, daß diese Anzahl hinreichend sein werde, um hoffen zu lassen, daß die Anstellung anderer Individuen als Aerzte zu Todtenbeschauern nur zu den seltenen Ausnahmen gehören werde. Auf die Äußerungen des Hrn. Secretair v. Schröder hatte ich mir vorgenommen, das zu erwiedern, was ihm, wie mir schien, auf sehr zweckmäßige Weise von dem Abg. Löhnig eingehakten wurde/ Es hat mir geschienen, als ob ersterer ge gen die Kritik der Presse etwas zu empfindlich gewesen wäre. In der von ihm gerügten Äußerung kann ich wenigstens nur eine hyperbolische Metapher erkennen, deren Zweckmäßigkeit ich dahin gestellt sein lasse. Doch bin ich weit entfernt, mit dem geehrten Abgeordneten der Regierung einen indirekten Vorwurf darüber zu machen, daß sie die Kritik der ständischen Verhand lungen und Beschlüsse nicht verhindere. Ich wünsche vielmehr, daß einer solchen Kritik so wenig als möglich Hindernisse ent gegengestellt werden möchten. Was mich selbst anlangt, so ist es mein Wunsch, daß nie ein Tadel, welchen die Presse über mich auszusprechen beabsichtigt, von der Censur verhindert werde, denn ich gehe davon aus, daß der Tadel entweder ein. begründeter sei, — und dann werde ich ihn zu berücksichtigen mich bemühen — oder ein unbegründeter, nun dann werde ich mich darüber Hinwegsetzen. Weit entfernt, es mißbilligen zu , wollen, daß die Regierung die Kritik der ständischen Verhand lungen nicht hindert, würde ich vielmehr wünschen, daß die Censur darüber noch weit weniger streng gehandhabt würde, und daß es ebenso auch erlaubt sein möchte, Maßregeln und Handlungen der Regierung zu kritisiren und selbst tadelnd dar über sich auszusprechen. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Auf die letz te Aeußerung des geehrten Hrn.'Referenten habe ich, obschon der Gegenstand an sich wohl nicht in den Bereich der jetzigen Discusston gehört, zu erwiedern, daß, wie auch die öffentli chen Blätter zur Genüge darthun, Kritiken über von der Staatsregierung getroffene Einrichtungen und Maßnehmun-. gen, auch über Gesetzentwürfe und dergleichen mehr, in derglei chen öffentlichen Blattern häufig zu finden sind und dies Seiten der Regierung durchaus nicht behindert wird. Präsident 0. Haase: Ich werde nun zur Fragstellung übergehen: Will die Kammer nach dem Rathe der Deputation von ihrem frühem Beschlüsse, durch welchen die tz. 1 des Ge setzentwurfs, die Einführung einer Todtenschau und die An legung von Leichenkammern betreffend, abgelehnt worden ist, wiederum zurückgehen? — Wird mit 37 gegen 22 Stimmen bejaht.— Präsident v. Haase: Wir würden nunmehr zu §. 1 selbst gelangen, zu welcher bereits der Hr. Vicepräsident einen Zusatz angekündigt hat. - Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Ich werde darauf verzichten, indem die Deputation zu dem Entwürfe der In struction wenigstens einen ähnlichen Antrag schon gestellt hat. Referent v. Watzdorf: Zu tz. 1 des der Regierung vor gelegten Gesetzentwurfs, welche festsetzt: „daß von Eintritt des Gesetzes an keine Leiche, bevor sie nicht der Besichtigung durch einen verpflichteten Todtenbeschauer unterlegen habe, und von diesem die Erlaubmß zur Beerdigung ertheilt worden sei, beer digt werden dürfe," ist in dem ersten von der Deputation erstat teten -Bericht folgende Bemerkung gemacht worden: Zu §. 1 schienen der Deputation die Worte im Ein gänge: „Vom Eintritt des Gesetzes an" insoweit nicht ganz deutlich, als daynt nicht die Zeit der Promulgation, sondern die
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