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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Lehrern des Kkrchenrechls durchaus der Zehnten zu den Paro- chiallasten gehört. Er hat dazu unbezweifelt gehört zu der Zeit, als das Gesetz berathen wurde; es würden auch alleSpruch- collegien, wenn die Sache nicht bei dieser Gelegenheit des Ablö- sungsgesetzcs zur Sprache gekommen und die Frage' in Folge desselben aufgetaucht wäre,es würden,sage ich, gewiß alleSpruch- collegien in allen einzelnen Processen nach derjenigen Meinung entschieden haben, welche nach der Erklärung jenes Kirchenrechts lehrers die richtige ist, der in unserem Vaterlande in diesem Theile der Rechtswissenschaft als Autorität fast allein anerkannt worden ist. Ich bin dahero sehr zweifelhaft, mache mir es sehr zur Gewissenssache, ob eine solche Streitfrage von einem so ge wichtigen Erfolge gleichsam so gelegentlich entschieden wer den kann, wie es hier der Fall sein würde. Lägen Motiven vor, rbelche diese Streitfrage.und deren Entscheidung beträfen, die die Meinung der Regierung klar aussprächen, so würde es an der Zeit sein, daß auch in der Kammer darüber discutirt wer den, und eine Entscheidung dieser Vorfrage erfolgen könnte; das ist aber rucht der Fall. Die Deputation hat, da keine Motivemder Regierung über diese Streitfrage selbst vorlagen, auch sich nicht darüber auslassen können. Es scheint also in der Lhat dieser Gegenstand von zu hoher Wichtigkeit noch zu roh, um darauf einen weiteren Beschluß gründen zu können, besonders da eines Thcils die Opfer für die Staatskasse höchst bedeutend werden können, dagegen die Vorteile, die aus der Ablösung für die einzelnen Pflichtigen hervorgehen können, nur sehr gering sein werden. Ja es würde sich wohl auch die Frage stellen las sen, ob es überhaupt dem Pflichtigen öfters nicht angenehmer sein könne, namentlich bei guten Ernten, wo er vielleicht selbst sein Getreide nicht ins Geld setzen kann, m natura seinen Ob liegenheiten zu genügen, zu einer Zeit, wo er Getreide überflüssig hat, und das Geld fehlt. Es könnte auf der andern Seite sich fragen, ob bei schlechten Ernten es ihm nicht angenehmer sein könnte, auch dann das Getreide, wie er es erbaut hat, zu geben; als eine Rente in Geld. Ich glaube aber auch, daß man mir nicht entgegensetzen kann, wenn ich die authentische Interpreta tion der §. 52 b. den weitern Beschlüssen vorausgehen zu lassen beabsichtige, daß ein Theil der Gefälle, Leistungen bereits abge löst sei. Es soll überhaupt dem Vernehmen nach nur verhält- nißmäßig ein sehr geringer Lheil sein, und es würde dabei im mer später noch sich über die Frage handeln, in wiefern eine Sicherstellung der geistlichen .Stellen sich möglich machen laßt, in sofern die Leistungen schon abgelöst sind. Eine Ungleichheit aber unter den Pflichtigen je nachdem sie abgelöst haben oder nicht, wird allerdings factisch nicht zu vermeiden' sein. Allein eine Ungleichheit dieser Art stellt sich überall heraus, wo neue Gesetze die Verhältnisse neu reguliren, und ich glaube, es würde nicht der einzige Gesichtspunkt sein, den Man festzuhalten hätte, wenn andere gewichtige Gründe für ein Anderes sprächen. Ich bin aber auch überzeugt, wir sind dem Anträge so vieler Peten ten, die der Deputationsbericht auf der letzten Seite erwähnt, die darauf angetragen haben, daß eine authentische Interpreta tion der fraglichen Paragraphe erfolge, zu genügen verpflichtet. Sie verlangen ihr Recht, sie verlangen gesetzlich und klar über ihre Berechtigung entschieden zu sehen, und ich glaube, man kann sie gerechterweise mit diesem Verlangen nicht zurückweisen. Ich erkläre dahero, wir sind cs ihnen nicht allein, wir sind es bei unserer Fürsorge für die Steuerpflichtigen und Staatskasse dem Staate selbst, wir sind es aber auch uns selbst schuldig, diese Vor frage zuvörderst gehörig geprüft zu fehen, um uns vollkommen klar zu machen, was in vorliegender Angelegenheit wirklich Rech tens ist oder nicht, ehe wir uns gewissenhaft wenigstens ent scheiden können, entweder ob wir das geistliche Einkommen im Land in diesem Schwanken lassen wollen, oder, wenn dies nicht der Fall ist und sein kann, ob wir eine so bedeutende Last der Staatskasse aufbürden können. Ich erlaube mir daher in dieser Beziehung folgenden Vorschlag: „im Verein mit der ersten Kammer den Antrag zu stellen, die hohe Staatsregierung wolle zuvörderst der nächstenStändeversammlung einenGesetzentwurf, die authentische Interpretation der tz. 52 b. des Ablösungsgese tzes, namentlich darüber, ob den dort erwähnten Parochiallasten, der geistliche Decem beizuzählen? vorlegen und, bis darüber verfassungsmäßig nach tz. 85 der Verfassungsurkunde Feststel lung erfolgt ist, mit vorliegender Ablösung einstweilen Anstand nehmen, auch sodann das Decret vom 14. Februar 1840 da nöthig zu anderweiter ständischer Berathung bringen lassen." Ich hoffe, daß dieser Antrag, sollte er auch mit den Ansichten mehrer'Kammermitglieder materiell nicht übereinstimmen, doch wenigstens die Unterstützung der Kammer finden wird, damit derselbe noch weitläufiger besprochen, erörtert und geprüft wer den, aber vielleicht auch benutzt werden könne, wenn man sich über die Ansprüche der Entschädigungen halber selbst gegenwär tig schwer oder gar nicht zu vereinigen im Stande wäre. Präsident v. Haase: Es hat der Hr. Vicepräsident fol genden Antrag gestellt und um dessen Unterstützung gebeten, er lautet: „Im Verein mit erster Kammer den Antrag zu stellen: die hohe Staatsregierung wolle Zuvörderst der nächsten Stände versammlung einen Gesetzentwurf die authentische Inter pretation der tz. 52b. des Ablösungsgesetzes, namentlich darüber, ob den dort erwähnten Parochiallasten der geistliche Decem zuzuzählen oder nicht? betreffend, vorlegen und, bis darüber verfassungsmäßig nach §. 85 der Verfassungsurkunde Feststellung erfolgt, mit fernerer Ablösung einstweilen Instand nehmen lassen, auch sodann, da nöthig, das Decret vom 14. Februar 1840 zu anderweiter ständischer Berathung zu bringen." Ich frage die Kammer: ob sie den Antrag unter stützt? -- Wird ausreichend unterstützt.— Abg. Eisen stuck: Ich habe den Antrag nicht unter stützt aus mehren Gründen. Ich glaube, die Prämissen sind factisch nicht begründet. Es ist im Berichte entwickelt worden, aus welchen Ursachen die Deputation es für eine ganz ent schiedene Sache hält. Ist nun aber die Sache eine entschiedene, so ist eine authentische Erklärung ganz überflüssig. Wozu soll sie führen?' Wenn einer ganzen Klasse von Staatseinwohnern ein Gesetz nicht gefällt, so will sie dasselbe authentisch erklärt
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