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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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kann es ihnen erwünscht sein, wenn sie dann nach drei Jahren ängstlichen Wartens und Hoffens am nächsten Landtage erfah ren , es müsse doch abgelöst werden. Aber auch im Interesse der Verpflichteten muß ich obigen Wunsch aussprechen. Es ist nicht gut, eine Maßregel, welche im Allgemeinen auf den Cul- turzustand überhaupt und auf die Verbesserung des Ackerbaues und der Landwirthschaft insbesondere basirt, und darauf aller dings auch nicht ohne großen Einfluß ist, auf drei Jahre auszu setzen. Ich enthalte mich zur Zeit, mich über das hohe Decret selbst zu äußern, ich behalte mir vor, dies später zu lhun, muß aber nochmals den dringenden Wunsch aussprechen, daß dem Anträge des Herrn Vicepräsidenten keine Folge gegeben werden möge. Abg. v. Leipziger: Ich kann mich ebenfalls mit dem An träge des Herrn Vicepräsidenten nicht einverstehen, und zwar um so mehr nicht, als der Hr. Staatsminister bereits eine definitive Erklärung darüber abgegeben hat. Uebrigenssind meine Gründe gegen diesen Antrag, welche auch schon von Mehren so aus führlich entwickelt worden sind, zum Theil in demjenigen mit enthalten, was ich mir vorgenommen hatte, überden Gegenstand selbst zu sagen. . Daß der Decem und andere Naturalbezüge der Geistlichen und Schullehrer nach dem Ablösungsgesetze als ablösbar anzuschen seien, ist gewiß in mehr als einer Beziehung angemessen und nöthig. Auch ist die hohe Staatsregierung von diesem Gesichtspunkte ausgegangen, und hat zu Sicher stellung der Geistlichen und Schullehrer das hier vorliegende De cret erlassen. Es kommt nach meiner Ansicht hier dreierlei in Frage: 1) die Ablösung des Decem überhaupt und insbeson dere des Garbenzehntens; 2) die Ablösung der übrigen Natural leistungen, und 3) wo möglich ein Mittel aufzufinden, die Geist-' lichen und Schullehrer hinsichtlich dieser Ablösungen für Ver luste sicher zu stellen, ohne zugleich dem Staate einen neuen lästigen Aufwand aufbürden zu müssen. Daß insbesondere die Ablösung des Garbenzehntens unbedingt nöthig ist, dürfte wohl nicht zu verkennen sein, denn die Entrichtung desselben tritt offenbar den Vorschritten der Landescultur hemmend entgegen, und sie hat überhaupt, sowohl für die Verpflichteten als für die Berechtigten etwas sehr Widerwärtiges und Gehässiges, so daß hierdurch zwischen den Geistlichen und Gemeinden sehr häufig Zwistigkeiten und Zerwürfnisse herbeigeführt werden, welche einen höchst bedauerlichen und nachtheiligen Einfluß auf die morali sche und religiöse Fortbildungder Gemeindeglieder äußern müssen. Der Geistliche, welcher den Garbenzehnten zu empfangen hat, be findet sich in der Lhat in einer höchst unangenehmen Lage; ent weder er muß sich veranlaßt sehen, eine strenge Controls gegen die Zehntenpfll'chtigen auszuüben oder er muß es sich gefallen lassen, häufig bevortheilt zu werden; es bleibt ihm in der Regel nichts anderes übrig, als er muß entweder selbst das Getreide abzehnten lassen, oder er muß auf Treu und Glauben anneh men, was man ihm gutwilliger Weise giebt. Weniger noth- wendig erscheint wohl die Ablösung des Sackzehnten und der übrigen fixirten Naturalleistungen, da beider Entrichtung die ser Leistungen alle die Mißverhältnisse nicht eintreten, welche ich eben in der Kürze erwähnt habe. In dieser Beziehung würde es daher wohl zweckmäßig erscheinen, wenn noch nachträglich zu dem bestehenden Ablösungsgesetze die Bestimmung getroffen würde, daß für die Zukunft aller Natural-Getreidedecem nicht mehr in Geldrente oder Kapital, sondern nur in Sackzehnten verwandelt werden könne. Denn die Entrichtung des Sack zehnten ist gewiß für beide Theile als für die angemessenste Lei stung zu betrachten, und zwar für den Belasteten, weil es ihm gewöhnlich weit eher möglich ist, Getreide abzuentrichten, als eine Geldrente oder Kapital, und für den berechtigten Geistlichen und Schullehrer deshalb, weil sie hierdurch den Wechselfällen hinsichtlich der Getreidepreise überhoben sein würden. Nun ist aber noch zu bemerken und zu berücksichtigen, daß die Ablösung des Sackzehnten und Verwandlung in Geldrente oder Kapital für den wohlhabendem Grundbesitzer allerdings doch immet sehr wünschenswerth ist, und ich gebe daher zur Erwägung anheim, ob es nicht noch angemessener erscheinen dürfte, em anderes Aus kunftsmittel zu ergreifen, wodurch, wenigstens meiner Ansicht nach, alle Lheile zufrieden gestellt werden würden, ohne daß der Staat nöthig hätte, ein pecuniäres Opfer zu bringen. .... Präsident V. Haase: Ich habe dem Abgeordneten be merklich zu machen, daß gegenwärtig die Rede sich auf die Prä- judicialftage zu beschränken hat, welche durch den Antrag des Hrn. Vicepräsidenten angeregt worden ist und jetzt discutirt wird. Abg. v. Leipziger: Ich beabsichtigte zugleich einen An trag zu stellen und denselben vorläufig zu motivirey. Präsident 0. Haase: Es schien mir, als ob die Rede des geehrten Abgeordneten über die erwähnte Präjudicialfrage hin ausging und dieselbe weniger berührte. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Nachdem, was von dem geehrten Abgeordneten geäußert wurde, scheint es, als werde derselbe einen Antrag einbringen, der mit dem meinigen connex ist und es käme darauf an, ob ich nicht in Folge dieses Antrags den meinigen fallen lassen könnte. Präsident 0. Haase: Nach meiner Ansicht muß die Rede jetzt lediglich mit dem, was für oder wider den Antrag des Hrn. Vicepräsidenten ist, sich beschäftigen. Vor allen Dingen muß über die darin enthaltene Präjudicialfrage die Kammer sich entscheiden, ehe sie auf die Ablösbarkeit des Decem und auf die Modalität der erster« eingeht. Denn wird der Antrag des Hrn. Vicepräsidenten angenommen, so fällt vor der Hand alle weitere Berathung in der Sache selbst hinweg. Wicepräsident Reiche-Eisenstuck: Ich wünschte aber doch den Antrag des Abg. v. Leipziger zu hören. Präsident v. Haase: Mir schien die Rede des geehrten Abgeordneten von dem Gegenstände der jetzigen Berathung allerdings abzuschweifen, indessen, wenn derselbe nunmehr auf diesen zurückkommen will, so würde dem kein Bedenken ent gegen stehen.
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