Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ihrer dritten Deputation zu gutachtlicher Berichterstattung stbergeben. Die eine dieser Petitionen, welche bei der ersten hohen Kammer eingereicht, von dieser aber aus dem Grunde, weil vor deren Eingänge bereits zwei Petitionen gleichen Inhalts der diesseitigen Kammer vorlagen, an letztere abgegeben worden ist, trägt die Unterschrift des Advocqten Wilhelm Eduard Adam, so wie die der Vorsteher von zehn Landgemeinden; sie beab sichtigt die Errichtung einer „alle Besitzer fruchttragen der Grundstücke von einem gewissen Umfange im gesammten Vaterlande zum Beitritt verbinden den und nach Analogie der.Landes-Jmmobiliar- Brandversicherung sanstalt auf Gegenseitigkeit und auf Garantie des Staates beruhenden Ver sicherungsanstalt," und schließt mit der Bitte: die hohe Ständeversammlung möge die hohe Staatsregierung ersuchen, wo möglich noch während des gegenwärtigen Land tages und, im Unmöglichkeitsfalle, der nächsten Ständevcr- sammlung einen Gesetzentwnrf, die Errichtung einer Lan des-Versicherungsanstalt für Schäden der Lan- desfrüchtedurchHagel betreffend, zur Berathung vor zulegen. Die zweite Petition ist von 25 Bittstellern unterzeichnet, an deren Spitze Herr Ernst Freiherr von Lorenz steht, und ent hält am Schluffe das Gesuch: die diesseitige Kammer wolle für die Errichtung einer, unter Garantie desStaates stehenden Hagelschäden- Versicherungsanstalt bei der hohen Staatsregierung sich verwenden. In der dritten Petition endlich, welche außer der Unter schrift des Herrn Wilhelm Eduard Schnetger noch 36 andere zählt, ist der Wunsch ausgesprochen worden: die jetzt versammelten Stände möchten die baldige Errichtung einer Landes-Versicherungsanstalt gegen Hagel schaden nach den Grundsätzen der Landes- Jm- mobiliarbrandkasseder hohen Staatsregierung anem pfehlen. Die zuletzt erwähnten beiden Petitionen wurden bei der diesseitigen Kammer unmittelbar eingereicht; sämmtliche drei Petitionen aber haben beziehendlich in der 41. und 49. öffent lichen Sitzung der diesseitigen Kammer die Abgeordneten Herr Speck und aus dem Winckel bevorwortet und zu den ihrigen gemacht. Diese drei Petitionen sind im Allgemeinen durch die außer ordentlichen Hagelschäden hervorgerufen worden, welche bekannt lich im zuletztverflossenen Jahre, wie in anderen Ländern, so auch in unserm Vaterlande, stattgefunden haben, insonderheit aber dadurch, daß die bis jetzt bestandenen und noch bestehenden Privatversicherungsanstalten gegen Hagelschäden, namentlich die Leipziger außer Stand gesetzt gewesen, den Beschädigten den Verlust vollständig zu ersetzen, welchen diese im Jahre 1839 durch Hagelschlag erlitten haben. — Die Petenten haben hauptsächlich auf diese zuletzt gedachte Thatsache sich bezogen und dadurch ihr Gesuch, so wie den Be weis für dessen Nützlichkeit und Nothwendigkeit zu begründen sich bemüht. Die Deputation, erkennend die Wichtigkeit des ange regten Gegenstandes, so wie das vielseitige Interesse, was der selbe in Anspruch nimmt, fühlt sich verpflichtet, zunächst alle H. 86. diejenigen Momente ausführlich zusammenzustellen, welche sm den Petenten, gemeinschaftlich oder auch besonders, fsir ihr Ge such angeführt Wochen, und theils aus dem spesiellen Interesse der Versichernden, theils aus dem angeblichen allgemeinen In teresse des Staates, entlehnt sind. Der Landmann, sagen sie, sei hauptsächlich hinsichtlich sei ner Subsistenz auf den Ertrag seiner Aecker gewiesen und dadurch dessen Wohlstand bedingt. Je mehr nun die Feldfrüchte den Ele menten und andern zufälligen Ereignissen ausgesetzt, welche keine menschliche Vorsicht abwenden könne, umsoweniger sei die Noth wendigkeit zu verkennen, dem Landmanne Gelegenheit zu geben, mindestens theilweise, gegen die Verluste sicher sich zu stellen, mit welchen er in dieser Beziehung bedroht werde, zumal da der Verlust einer Ernte keineswegs nach dem Betrage dessen sich abschätzen lasse, was der Augenblick vernichtet, vielmehr Jahre lang nachwirke und den Ertrag des betroffenen Grundstücks auf längere Zeit schmqlere. Eine Anstalt aber, welche diesem Be dürfnisse abhelfe und dem Feldbesitzer namentlich den Ersatz der Schäden, welcher ihmdurchHagelschlqg an seinen Feldfrüchten zu gefügt werde, gegen gewisse Bedingungen sicher verbürge, könne nur eine solche sein, „die der Staat selbst zu der seinigen mache." Denn.die Erfahrung, insonderheit in der neuesten Zeit, habe gelehrt, wie wenig die diesfalls bestehenden Privatinstitute dem angegebenen Zwecke vollkommen entsprächen. Diese letzteren gewährten nämlich dem Versichernden keine hinreichende Ga rantie, da die Auszahlung der Versicherungssumme von dem vorhandenen Deckungsfonds abhängig sei und setzten ebenden selben der Möglichkeit aus, je nachdem in einem Jahre mehr oder weniger Entschädigungsgelder zu bezahlen seien, sich bedeu tenden Abzügen unterwerfen zu müssen. Die Petenten haben bei dieser Gelegenheit und zur Unter stützung ihrer Bitte besonders auf die unter Genehmigung der hohen Staatsregierung zu gegenfeitigerHagelschädenvergütung seit dem Jahre 1824 in Sachsen bestehende Gesellschaft, welche in Leipzig ihren Sitz hat, hingewiesen. Zwei in den Statuten derselben enthaltene Grundsätze sind es hauptsächlich, mit wel chen sie beziehendlich sich nicht befreunden wollen und welchesie zu dem Wunsche bestimmen, daß, statt dieses Institutes, eine Landesversicherungsanstalt für Hagelschäden eintrete. Der erste dieser Grundsätze ist der „ d erGegönseitigkei t"; der zweite betrifft „dieWürderung des Hagelschadens, welcher sich an den Feldfrüchten vor deren Bluthe ereignet hat." In Folge des ersteren derselben wird nämlich der Versicherungs- contract von dem versichernden Mitglieds der Gesellschaft mit dieser nur auf ein Jahr abgeschlossen; dafern der durch die normirten Beiträge der Gesellschaftsmitglieder gebildete Kassen bestand (dessen doppelten Betrag dieselben erforderlichen Falles nachschußweife zu gewähren verbunden sind,) nicht ausreicht, wird der Rest durch verhältnißmäßig gl eiche Abzüge an den Entschädigungsquoten gekürzt, dagegen die etwaigen Überschüsse der Gesellschaftskasse den einzelnen Mit gliedern nach Ablauf des Rechnungsjahres entweder antheilig zurückgezahlt oder gut geschrieben. Dieser Grundsatz, behaup ten sie, gebe den Versichernden offenbar dem Zufalle preis, ent spreche dem Zwecke nur so lange, als nicht ein Mißverhaltniß zwischen dem vorhandenen Kaffenbestande und dem Umfange derEnlschädigung eintrete,welche vonjenemgedecktwerden müsse, und stelle das Mangelhafte diesesJnstituts aufdas Fühlbarste her aus, insofern diejenigen Gesellschaftsmitglieder, deren Grund stücke zufällig in einem Jahre, wie das vorige, vomHagelschlag betroffen worden, außerdem von ihnen zu leistendenNachschusse, sich einen Abzug von der ihnen zu gewährenden Entschädigung gefallen lassen müssen; dieser könne jedoch nach Befinden , sich 2*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder