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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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im Einverständnisse mit der ersten Kammer bei der hohen Staatsregierung dahin anzutragen r Dieselbe wolle die nach drücklichsten Maßregeln ergreifen, daß fämmtliche Wahlen der Abgeordneten von den betreffenden Wahlbehörden recht zeitig eingeleitet und vor der Eröffnung des Landtags der gestalt beendigt werden, daß die Abgeordneten am Tage der Einberufung sämmtlich zu erscheinen im Stande sind, ist die erste Kammer nicht beigetreten. Dieselbe hat vielmehr dem Gutachten ihrer dritten Deputation sich abgeschlossen, welches dahin ging: diese Sache auf sich beruhen zu lassen. Jenes Gutachten ist folgendergestalt motivirt worden, Es habe sich ergeben, daß von der hohen Staatsregierung die Wahlen zu dem gegenwärtigen Landtage frühzeitig angeordnet worden, die Verzögerung derselben aber, namentlich im 23. bäuerlichen Wahlbezirke- lediglich den unteren Behörde.» zur Last zu legen sei. Hierüber habe die hohe Staatsregierung, nach den Aeußerungen des Herrn königl. Kommissars, bereits sich überzeugt, wie es einer in der, zur Zeit bestehenden Anord nung noch ermangelnden Feststellung geeigneter Mittel bedürfe, wodurch die Behörden zu rechtzeitiger'Erfüllung ihrer desfall- sigen Obliegenheiten mit Nachdruck angehalten werden könn ten, und habe, dem, zu Folge, das Ministerium des Innern die Frage: durch welche Vorkehrungen, ohne in dem, durch die Gesetze vom 24. September 1831 und 7. März 1839 be stimmten Wesen des Wahlverfahrens etwas zu ändern, derglei chen Verschleißen für die Zukunft vorgebeugt werden könne?! in einer unter dem 21. October 1839 an die Kreis directionen ergangenen Verfügung zum Gegenstände näherer Erörterung gemacht. Solchemnach sei, da weder die hohe Ktaatsxegie- rung, noch der oberwähnte Antrag der diesseitigen Kammer eine bezügliche Abänderung der wahlgesetzlichen Vorschriften be-- absichtigt, vielmehr alles nur darauf ankomme, daß die hohe .Staatsregierung durch jede ihr zu Gebote stehende Mittel, als^ Feststellung geeigneter Fristen, binnen welcher das Wahlge schäft beendigt und bebdem hohen Ministerio des Innern ange- zeigt sein müsse, und Androhung geeigneter Strafen, die Unterbe hörden zur pünktlichen Erfüllung ihrer Obliegenheiten anhalte, überhaupt schon ein vollkommenes Einverständniß zwischen der hohen Staatsregierung und den Wünschen der Ständeversamm lungvorhanden. In Berücksichtigung dieserUmstande,undba in sonderheit die hohe Staatsregierung erkläret, wie sie mit den nöthigen Vorkehrungen, um dergleichen Verzögerungen vorzu beugen, wirklich beschäftiget sei, so könne man derselben ver trauen, daß sie die gerügten Uebelstände im Wahlverfahren durch zweckdienliche Mittel auf jede Weise verhindern werde.--- Die Deputation kann jedoch diese Motiven, welche die Billigung der ersten Kammer gefunden, nicht für ausreichend erachten. Die Deputation der ersten Kammer hat in ihrem Be richte selbst bemerkt, daß von den Wahlen zu dem gegenwärti gen Landtage sehr viele nicht früher, ja einige derselben noch später zu Stande gekommen sind, als im Jahre 1836, in wel chem die Einleitung dazu schon vier Monate früher getroffen war, und beiden Verhandlungen über diese Angelegenheit in der ersten Kammer ist ausdrücklich anerkannt worden: „daß et was in der Sache geschehen müsse, um dergleichen Verzögerun gen abzustellen", so wie „daß nicht nur der wahrgenommenm Saumseligkeit der bei dem Wahlgeschäft betheiligten Unterbe hörden mit Nachdruck entgegenzutreten sei, sondern auch den Verordnungen an die Wahlcommissarien selbst, angemessene, diese betreffende, Verwarnungen hinzuzusügen sein 'möchten, Auch hat der königl, Herr Negierungscommissar ausdrücklich erklärt, „daß es in der zur Zeit bestehenden Anordnung im Betreff der ständischen Wahlen einer Feststellung geeigneter Mittel, um deren Verzögerung vorzubeugen, „ermangele", so wie „daß es einer solchen Feststellung allerdings bedürfe". Hieraus geht, nach der Ansicht der Deputation klar hervor, daß der von der diesseitigen Kammer beschlossene Antrag in der That begründet sei, auch ist die Begründung desselben sowohl in dem an die erste Kammer erstatteten Deputationsberichte, als in der Verhandlung der letzteren darüber genügend aner kannt worden. Es kann daher nur in Frage sein, ob inzwischen diesem Anträge zur Genüge entsprochen und daher derselbe jetzt überflüssig geworden sei. Die Deputation verneint dies- Dadurch, daß die hohe Staatsregierung das Vorhandensein dex Lücke, welche die zweite Kammer bemerklich gemacht, und deren Ausfüllung sie durch ihren Antrag beabsichtiget, anerkannt hat, ingleichen dadurch, daß nach der Erklärung des kö'nigl. Herrn Cvmmissars das hohe Staatsmimsterium des Innern sich mit der Frage beschäftiget, wie dergleichen Verzögerungen künftig voxzubeugen und dieselbe zum Gegenstand näherer Erörterung mittelst einer an die Kreisdirectionen erlassenen Verfügung ge macht hat, dürfte noch keinesweges folgen, daß jener Antrag als überflüssig angesehen werden müsse. Bis jetzt mindestens steht, wie die Lanvtagsacten nachweisen, der Grundsatz in den Kammern so unbedingt fest noch nicht, daß ein Antrag durch eine derartige commissarifche Erklärung als erledigt anzusehey und zurückgenommen werden müsse. Um nur ein Beispiel, das erste, welches in dieser Beziehung in den Kammern statt gefunden, hier anzuführen, erinnert man an den Antrag auf Erlassung eines Civil- und Criminalgesetzbuches, so wie einer Gerichtsordnung im Jahre 1833. Obwohl Seiten der hohen Staatsregierung damals im Bezug auf diesen zuletzt erwähnten Antrag erklärt wurde: „daß dieselbe den Mangel solcher Ge setzbücher selbst längst gefühlt, deshalb auch längst schon wich tig« und umfassende Vorarbeiten unternehmen lassen" (Landt.- Act. v. I. 183.3. Ul. Abthl. 1. Bd. S, 57), wurde dieser An trag dennoch bekanntlich von der Standeversammlung an die hohe Staatsregierung gerichtet, und die letztere erklärte sogar nach jener Eröffnung später ausdrücklich, „daß sie mit dem Wunfche der Kammern, allgemeine Gesetzbücher zu besitzen, Überernstimme und einem ständischen Anträge auf' möglichste Beschleunigung der Anfertigung von Gesetzbüchern nicht ent gegen sein werde." Die hohe Staatsregierung hat im Jahre 1833, wie zu jeder Zeit, das vollste Vertrauen der Kammern besessen, wie sie dasselbe noch jetzt besitzt; nichts destoweniger hat dieses Vertrauen, den zuletzt erwähnten Antrag zu stellen, die Kammern im Jahre 1833 nicht abgehalten. Daher kann auch der Grund, welcher aus diesem Vertrauen von der De putation der ersten Kammer entnommen worden ist, die Deputation nicht bestimmen, dazu zu rathen, den eingangs gedachten Antrag zurückzunehmen. Dieselbe hält dafür, daß hier und in ähnlichen Fällen die Wichtigkeit des Antrags das StehenbleibeN bei solchem oder das Zurückgehen von selbigem entscheidet, -so wie die Wichtigkeit des auch selbst von Gesetz büchern im Jahre 1833 entschied. Daß der in Folge der Müller'schen Petition von der zwei ten Kammer beschlossene Antrag mindestens für diese'von der größten Wichtigkeit ist, kann nicht bezweifelt werden. Es han delt sich, wo nicht um deren Eonstituirung, doch darum, daß bei Eröffnung des Landtags die in der Constitution vorgefchrie- bene Zahl der Abgeordneten eintreten könne, daß der Verfas sungsurkunde, welche vorschreibt, daß 75 Mitglieder in der zweiten Kammer Sitz und Stimme haben sollen, von den diese
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