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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Perctptionsquantis abgezogen werden, theils nicht erschöpfend, insofern sie den Fall, wenn Specialmassen zu bilden sind, nichr berührt, in welchem künftig wegen der Bestimmungen in 2, 3 des gegenwärtigen Gesetzes Sonderung der Kosten, je nach dem sie einzelne Specialpfandmassen betreffen, oder nichr, ganz besonders nöthig wird, und insofern sie weiter sich auf die vom Gerichte zu liquidirenden Kosten beschränkt, während doch eine solche Sonderung in Ansehung der von dem GütervertrLter zu liquidirenden Gebühren und Verlage künftig nicht minder er forderlich ist. Präsident v. Haase: Da Niemand das Wort begehrt, würde ich fragen: Nimmt die Kammer §. 6 unverändert an? — Einstimmig Ja.— 7. Was abweichend von den Bestimmungen des ge genwärtigen Gesetzes in älter» Landesgesetzen, wie namentlich in der erläuterten Proceßordnung sä rit. 42 Z. 1, ß. 6, im Ge nerale: was eigentlich zu denen Concurs- und Sequestrations kosten zu rechnen sei oder nicht, vom 3. Juli 1748 Z. I. V., im geschärften Banqueroutir-Mandat vom 20. December 1766 §. 23, im Mandat, die Berechnung der Sequestrationskosten und des Agio in Concursen betreffend, vom 9. April 1827 sub I. verordnet zu finden ist, wird hiermit aufgehoben; nicht min der erledigt sich durch gegenwärtiges Gesetz die Vorschrift des Befehls, daß der piarum osnsarum Stiftungsreste bei Vorfall lenden Concursen vpn Sporteln und andern Gerichtsgebühren befreit sein sollen, vom 14. Januar 1717, insoweit sich diese Vorschrift auf Befreiung von Beiträgen zu den allgemeinen Concurskosten bezieht; auch fällt nunmehr weg, was das Ge nerale, die Befreiung der Steuerreste, ingleichen der Contribu- tions-, Kreis- und PeraquationS-AnIagen von gewissen Kosten in Concursen betreffend, vom 23. Februar 1813, und das Ge setz, die Rechte persönlicher, directer und indirecter Staatsab gaben in Concursen betreffend, vom 20. October 1834, wegen rückständiger öffentlicher Abgaben in Bezug aufden diesen For derungen pro rata zuzutheilenden Beitrag zu den allgemei nen Concurskosten enthalten. Die Motiven lauten: Zu §. 7. Nach Generale,'die Befreiung der Steuerreste rc. von gewissen Ko sten in CoNcursen betreffend, vom 23. Februar 1813. Gesetz, die Rechte persönlicher Staatsabgaben in Concursen betreffend, vom 20. October 1834 genießt die Staatskasse wegen ihrer bei Concursen liquidirten Forderungen rückständiger Staatsabgaben Befreiung von Se paratkosten. Diese Kostenimmunität wird durch gegenwärti ges Gesetz nicht betroffen. Insofern jedoch in den angeführten Gesetzen zugleich bemerkt ist, daß die Befreiung sich aufden Bei trag zu den allgemeinen Concurskosten nicht erstrecke, sondern die Staatskasse mit ihren Abgabenforderungen dem Abzug des selben gleich andern Gläubigern unterworfen sei, ändert sich dieses durch die Z. 1 ausgestellte Bestimmung. . In demselben Sinne erledigt sich durch das neue Gesetz die Bestimmung des . Befehls vom 14. Januar 1717, nach welcher „aller piarum vausarum Stiftungsreste, da sie bei erregten Concursen mit liquidirt werden, von Abstattung derer Spor teln und anderer Gerichtsgebühren" frei gelassen werden sollen, insofern diese Vorschrift, wie bei der Allgemeinheit der Worte anzunehmen ist und man auch zeither angenommen hat, aufden Beitrag zu den allgemeinen Comurs- kostrn nicht minder als auf Separatkosten sich bezieht. In welcher Beziehung das Mandat vom 9. April 1827 Nr. I. durch das neue Gesetz abgeändert wird, ist schon weiter oben gelegentlich erwähnt worden. Hierbei hat die Deputation Folgendes bemerkt: Da die einzelnen Paragraphen nothwendige Folgerungen der §. 1 enthaltenen Hauptbestimmung in sich fassen, mit denen die Deputation sich ebenfalls einverstanden erklärt, so be antragt dieselbe nur, §. 7 unter den aufgehobenen Gesetzesstellen auch der Ge setzgebung des Markgrafthumes Oberlausitz zu gedenken, so wie die aus dem Mandate vom 9. April 1827 entnommene Be stimmung nicht mit einer römischen, sondern einer arabischen Ziffer zu bezeichnen, da diese Bezeichnung das Gesetz selbst ent hält, und sonach auf der fünften Zeile nach „1766" einzuschalten: „und in dem mittels Oberamtspatentes vom 27. September 1783 publicirten geschärften Mandate gegen die Banque- roütirers in dem Markgrafthume Oberlausttz vom 2. August 1783" ingleichen auf der siebenten Zeile das Allegat „sud I." zu vertauschen mit „sud 1." Präsident v. Haase: Hat Jemand dabei eine Bemer kung zu machen? Wenn nicht, so würde ich zunächst fragen, mit Vorbehalt des Antrags der Deputation und der vorgeschla genen Veränderung der Zahl I. in 1. Nimmt die Kammer Z. 7 unter diesem Vorbehalt an? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Ist auch die Kammer damit ein verstanden , daß die im Berichte angegebene Einschaltung nach „1766" „und in dem — 1783" eintrete, und übrigens die I. mit der 1 vertauscht werde? — Einstimmig Ja. — §.8. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind in allen Concursen anzuwenden, die nach dem durch öffent ¬ liche Vorladung der Gläubiger eröffnet werden, wohingegen in allen vor diesem Zeitpunkt eröffneten Concursen die Reparation der allgemeinen Concurskosten nach denjenigen Bestimmungen sich richtet, die zeither darüber gegolten-haben. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig unter schrieben und das Königliche Siegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, den Die Motiven dazu lauten: Zu §. 8. Es scheint angemessen, daß ein gewisser Tag bestimmt werde, mit welchem das Gesetz in Wirksamkeit treten soll, dergestalt, daß in allen vor diesem Tage anhängig gewor denen Concursen die Berechnung der allgemeinen Concurskosten nach der bisherigen Gesetzgebung in allen nachher anhängig wer denden Concursen hingegen nach dem neuen Gesetz erfolge. Zwar ist hierbei in Frage gekommen, ob nicht bei Erlassung eines Ge setzes ein spatium vavatioms von einem bis zwei Jahren zu be-
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