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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ein Tableau gebildet, über die Möglichkeit einer ungeheuer» Armenverpflegung, dieAngstund Schreckessverbreitet hat, ohne zu bedenken, daß die Möglichkeit gegen, die Wirklichkeit sich wie 1: 10 verhält. Dasselbe Tableau wird sich aber auch auf dem Lande aufstellen lassen. Wenn wir alle Landobrigkeiten darü ber fragen, alle die Registraturen durchgehen wollten, so wird eine hübsche Summe von Leuten sich Herausstellen, die erst vom Lande das Heimathsrecht erlangt haben, und möglicher Weise dort zur Versorgung kommen können, und ich glaube wir wer den sehen, daß die Last auf dem Lande eben so groß sei, wie in den Städten. Eine Erfahrung hat man, wie sehr richtig gesagt worden ist, noch gar nicht, und wenn auch die Oberlausitz nicht in der Art als Beispiel aufgeführt werden mag, daß sie der ein zige Theil des Landes wäre, welcher durch diese Bestimmung, noch überdemprägravirt würde, und überdem diese kleineProvinz nicht einmal wie ein Abg. gesagt har, sondern nur^ oder unseres Landes ist, so meine ich doch, dürste sie in anderer Be ziehung angeführt werden. Nicht'dreihundert Jahre, nein, fünfhundert Jahre und darüber existirt dort die Gewerbsfrei heit. Der Prager Vertrag ist vom Jahre 1534 und setzt nur die schon bestehenden Verhältnisse fest. Er hat keine neuengeschaf- fen. Bei uns Halles sich erwiesen, daß die Handwerker aus den Städten nur sehr schwer auf das Land ziehen. Es können sich auf dem platten Lande Sattler, Schneider, Riemer, Schuh macher rc. niederlasscn, wie sie wollen. Warum haben sie es nicht in einer irgend gefährdenden Art gethan ? Weil sie nicht fortkommen, weil sie der gegenseitigen Unterstützungen bedür fen, und sie dieselbe nur in Städten finden. Daher brauchen die' Städte keine Furcht gegen Ueberlastung zu haben; denn es werden wenige auf das Land ziehen. Die hohe Staatsregie rung har selbst gesagt, daß die meisten Handwerker, welche auf das Land ziehen, dem Lande angehören. Einige Abgg. haben gesagt, es wäre diese Maßregel zum Schutz des Landes uöthig, Andere wollten sie zum Schutz der Städte. Was zeigt dies an? daß man keine Erfahrung hat. Meine Herren, die Wahl des Heimathsortes ist die Erste Bedingniß der Freiheit, die erste Bedingniß der Wohlhabenheit eines Landes, insbesondere eines solchen, welches auf Fabriken angewiesen ist, wie na mentlich ein großer Theil unsres Landes, wo ohne diese Frei heit nicht möglich wäre, das; diese Fabriken fortbestehen könn ten. Darum glaube ich auch, daß man sich hüten müsse, an diesem Princip zu rütteln. Einmal dieses Princip aufgege ben, werden Sie sich bald überzeugen müssen, daß die Frei heit, dort seinen Erwerb zu suchen, wo man ihn findet, ver loren geht, und zwar weil die Gemeinden aus Furcht, irgend einmal die Last der Versorgung tragen zu müssen, alles anwen den, sich des sogenannten Eindringlings zu erwehren. Ich habe immer Bedenken gehabt, den Gemeinden das Recht zu geben, über die Person als Ekgenthum zu beschließen. Man muß den Gemeinden das Recht nicht geben, zu bestimmen, ob Jemand sich in ihrHederlaffen dürfe. Es muß Jedermann die Freiheit haben, sich niederzulassen, wo er glaubt seinen Verdienst zu finden. Steht es in der Willkühr des Einzelnen, durch bloßen Aufenthalt die Verpflichtung zu seiner künftigen Versorgung den Gemeinden aufzubürden, so ist es gerecht, ih nen ein Recht der Gegenwehr zu geben. Das erstere haben wir früher gehabt. Das letztere wollte die Regierung durch einen Ihnen bereits vorgelegten Gesetzentwurf gewähren. Nach diesem sollte den Stadt- und Landgemeinden, nach Vermögen und sonstigen Verhältnissen jedes neuen Ankömmlings fragen dürfen, und das Recht haben, wenn ihnen diese nicht genüg ten, ihn zurückzuweisen. Nun, meine Herren, was daraus erfolgt wäre, wenn dieser Gesetzentwurf Annahme gefunden hätte, brauche ich nicht auszuführen; Sie haben selbst darüber entschieden, indem Sie sich für die natürliche Freiheit und für das jetzt geltende Princip entschieden. Ich habe in einet frü heren Sitzung die Meinung aufgestellt, daß die Freiheit, die den Handwerkern gewährt werden soll, auch ohne Veränderung des Princips des Heimathsgesetzes den Städten eine große Wohlthat gewähre; ich habe angeführt, daß, wenn ein Hand werker auf dem platten Lande zehn, zwanzig und dreißig Jahre lang sich aufhalte und sein Auskommen finde, auch wenn er wieder zurückkehre, dies schon eine große Wohlthat für die Städte herbeiführe, indem sie ihn während dieser Zeit nicht zu ernähren brauchten. Man hat mir erwiedert, es sei ein Scheingrund, es ist aber in der That ein sehr reeller Grund; denn wenn die Städte sich über Nahrungslosigkeit beschweren, so sollte ich meinen, würde eine Ausleerung dieser Art sehr wünschenswert!) sein. Sind es nun nur diejenigen Handwer ker, welche in der Stadt wenig Verdienst haben, die sich auf das Land heraus wenden, wie sich das in der Provinz heraus gestellt hat, welcher ich angehöre, und ist gerade bei diesen die Versorgung imminent, und ohne Auswanderung auf das Land fast gewiß, so ist klar, daß die Städte nicht allein die Zeit ge winnen, binnen welcher er sich auf dem Lande erhält, sondern auch noch neben dem, daß dessen Kinder, welche auf dem Lande geboren werden, künftig auch dem Lande zur Last fallen. Muß nun ein solcher Handwerker in der Stadt bleiben, so bleiben deshalb die Kinder nichr aus, und der Mann fällt um so eher der Stadt zur Last, je weniger er schon vorher Verdienst ge habt hat, mit ihm aber noch^dessen Kinder. Wer, meine Herren, hat schon berechnet, wie diese Versorgungslast nach dem neuen Gesetze sich vertheilt? Kann mir Jemand sagen, wieviel Leute aus den Städten auf das Land ziehen? Kann mir Jemand sagen, wieviel Kinder dem Lande zugewiesen wer den und wieviel den Städten ? Die Kinder des Mannes, wel cher aus der Stadt auf das Land zieht, fallen dem Lande zur Last, und die Kinder des Mannes, welcher von dem Lande in die Städte zieht, fällt den Städten zur Last; es ist also eine vollkommene Gleichheit vorhanden. Nun erlauben Sie mir noch einen Punkt zu berühren, der herausgehoben worden ist. Er betrifft nämlich die Freiheit, die für die Handwerker eintreten soll. Auch hierbei spricht man von Gleichstellung, .aber es bleibt eine große Ungleichheit und zwar nicht allein deshalb, weil nur Ein Handwerker von demselben Geschäfte in jedem Orte des platten Landes sich niederlassen darf, ob zwar es mir
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