Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Referent Eisenstuck: Die Gründe, wodurch die Deputation sich bestimmt gesehen hat, den Antrag zu stellen, sind von mehren geehrten Mitgliedern so vollständig entwickelt worden, daß man blos darauf sich zu beziehen hat. Ich muß voraus schicken, darüber, daß eine Bestimmung getroffen werden müsse, scheint man doch im Allgemeinen einverstanden zu sein. Selbst die Staatsrcgierung hab das angedeutet. (Staatsmi nister v. Könneritz tritt ein.) Der Unterschied zwischen der Ansicht der Staatsregierung und der der Deputation beruht nur darin, daß die Deputation der Kammer vorgeschlagen hat, es als Zwang cintreten zu lassen, was die Staatsregierung blos als Gestattung ausgesprochen zu sehen wünscht. Nun ich kann nicht bergen, daß ich von sehr vielen Seiten gehört habe, den allgemeinen Wunsch nach einer gleichmäßigen Be kleidung. Ich muß ferner auch sagen, daß wenn Leute, die der Communalgarde angehörten, die Uniformirung nicht ergriffen haben, daß dies stets Leute waren, die nicht durch Armuth dazu sind gebracht worden; sondern es ist immer,'wenigstens hier in Dresden, eine Wahrnehmung gewesen, die unleugbar ist, daß es nur Böswillige waren, die den Communalgardenrock und Mütze verschmäheten. Wenn der Aufwand groß angeschlagen ist, so darf man nur bedenken, daß man nur erst heute einen Communalgardenrock für 6 Thlr. ausgeboten hat. Und zwei tens, daß es möglich ist, mit wenig Gelde ihn herzustellen, das sehen wir an der Pariser Nationalgarde, wo angeschlagen war, daß eine Uniform nicht höher als 29 Francs kommen sollte. Es ist also diese Einrede, wenn sie sollte ergriffen werden, ob wohl ich diese noch nie gehört habe, der Dürftigkeit unbegrün det. Nun, die Nützlichkeit ist anerkannt. Ich will nicht bergen, es kann in einzelnen Städten der Fall wohl sein, wie mehre Abgg. bemerklich gemacht haben, daß es wünschenswerlh sei, entweder auf Zeit oder gänzlich der Uniformirung sich zu enthalten. Das würde mehr als Concession angesehen werden müssen, und so ist auch vom Abg. Braun der Antrag gestellt worden. Ich glaube auch, wie überhaupt von einem Gesetze, müßte immer dem Generalcommando das Recht zustehen, Dispensation zu gewähren; so ist auch dann, wenn in einer Stadtchle Communalgarde durch ihreOrgane, den Ausschuß, ei nen Antrag stellt, dies nicht ausgeschlossen. Ich glaube aber, die Regel aufzustellen wegen der Uniformirung, hat der Depu tation nur wünschenswerlh erscheinen müssen, und sie kann nur ihr Gutachten, wie es im Berichte gestellt ist, wiederholen. Präsident v. Haase: Wir werden jetzt übergehen zur Abstimmung über den Antrag der Deputation, wornach dieselbe zunächst folgende Bestimmung in das Gesetz ausgenommen wissen will, „sammtliche Communalgarden haben den Dienst in einer gleichförmigen Bekleidung zu verrichten." Ich frage also mit Vorbehalt der eingebrachten unterstützten Amendements: ob die Kammer dem Gutachten der Deputation beistimmt, wo nach angetragen werden soll, daß die Bestimmung in das Ge setz ausgenommen würde „sämmtliche Communalgarden haben den Dienst in einer gleichförmigen Bekleidung zu verrichten?" — Wird mit 27 gegen 26 Stimmen angenommen. -- Präsident v. Haase: Daran würde sich nun der Antrag des Abg. Braun anschließen. Nach solchem soll zu dem Dr- putationsantrag folgender Zusatz kommen: „in sofern nicht vom Generalcommando auf Antrag des Ausschusses in einzel nen Städten ein Anderes nachgelassen wird." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Zusatz zu dem Anträge der Deputa tion annimmt? — Wird einstimmig angenommen. — Präsident V. Haase: Das Uebrige, was der Abg.Braun dabei noch bemerkt hat, betrifft bloS die Redaction. Nun bleibt die Frage übrig: ob der Abg. Hecker noch unter diesen Um ständen für nöthi'g findet, sein Amendement zur Abstimmung bringen zu lassen. Es könnte nämlich das Ansehen gewinnen, als sei dasselbe durch die gefaßten Beschlüsse erledigt; allein es läßt sich auch dasselbe Mit den gefaßten Beschlüssen verbinden, so daß nach solchen, wenn schon gleichförmige Bekleidung statt finden soll, doch noch zwei Jahre nachgelassen würden, als der jenige Zeitraum, in welchem die Vorschrift außer Vollzug zu setzen. In. diesem Falle könnte cs neben dem Braun'schen Amendement bestehen. Referent Eisenstuck: Ich muß mir eine Bemerkung er lauben, denn ich glaube, nachdem nunmehr das Braun'sche Amendement angenommen ist, so würde cs wohl dieses zweiten Amendements kaum bedürfen. Denn wenn der Stand der Sache ein solcher ist, wie ihn der Abg. Hecker in einzelnen Fäl len angeführt hat, so glaube ich, hat die Commupalgarde des Ortes und der Ausschuß es in der Hand, die Ausführung der Maßregel auf zwei Jahre zu verschieben. In der Beziehung habe ich geglaubt, würde der Antrag Erledigung finden. Stellvcrtr. Abg. Hecker: Wennesmirgestattetist, sohabe ich darauf zu erwiedern, daß Chemnitz nicht wünschen wird, den guten Ruf, zu verlieren, den es in dieser Hinsicht hat, und es würde nothgedrungen in die Lage kommen, den Ruf zu verlie ren, wenn es bei einer großen Anzahl Communalgardisten, die sich in kurzer Zeit nicht uniformiren können, diese Nachsicht in Anspruch nehmen müßte. Präsident V. Haase: Es könnte in Frage gestellt wer den, ob das Amendement des stellvertretenden Abg. Hecker noch verträglich sei mit dem Deputatiousgutachten und dem vom Abg. Braun gestellten Amendement. Ich meinerseits glaube es allerdings. Soll nämlich nach dem angenommenen Depu tationsgutachten eine gleichmäßige Bekleidung eingeführt wer den, und kann auch nach dem Amendement des Abg. Braun eine Ausnahme von dieser Regel eintreten, wenn jene auf An trag des Ausschusses in einzelnen Städten von dem General- Cvmmando gebilligt wird, so kann doch neben jener Regel und Ausnahme davon noch gesetzlich eine Sistirung der erstem auf zwei Jahr stattsinden. Nach dem Hecker'schen Amendement tritt dann die Regel erst nach Ablauf von zwei Jahren ein, und um. von derselben eine Exemtion zu erlangen, bedürfte es sol chenfalls keines Antrages von Seiten des Ausschusses. So nach halte ich allerdings dafür, daß das Amendement des Abg.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder