Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
theils ungleichförmig und mehrfach selbst für den praktischen Verkehr unzweckmäßig sind, einer festen Grundlage und eines Zusammenhangs unter sich aber ganz entbehren, so kann die Nothwendigkeit einer neuen zweckmäßigeren gesetzlichen Regu- lirung allerdings nicht bezweifelt werden. Wenn ferner 3. die Erfordernisse des der neuen Gesetz gebung zum Grunde zu legenden Systems imAllgemei nen ausführlich erörtert worden sind, so ist auch die Deputa tion der Ueberzeugung, daß ein System den Vorzug verdiene, welches s) sich dem Bestehenden möglichst anschließt, b) entweder in den Nachbarstaaten, oder doch in einem großen Landercomplex, mit welchen Sachsen in Berührung -steht, bereits in Anwendung und Wirksamkeit sich befindet, und «) auf einer streng wissenschaftlichen unveränderlichen Ba sis beruht. Denn sichert das erste Erforderniß den leichteren Eingang des neuen Systems beim Volke, so gewährt das andere immense Vortheile für den Verkehr mit dem Auslande, wahrend das dritte die Gewißheit verbürgt, daß die Richtigkeit der Maase und Gewichte auf alle Zeilen hinaus erhalten, und wenn sie durch vernachlässigte Controle verloren gegangen, mit Sicher heit wieder gefunden werden kann. Daß das letztere Erforderniß durch eine willkührlich angefertigte Normalelle oder ein ebenso unabhängig und plan los construirtes Scheffelmaas durchaus nicht ersetzt werden kann, geht aus derGeschichte des sächsischen Maas- und Gewichtswe sens auf das anschaulichste hervor. Denn noch nicht hundert Jahre waren vergangen nach gesetzlicher Einführung der Leip ziger Elle und des Dresdner Scheffels, als kein Mensch in Sachsen mehr im Stande war, mit mathematischer Sicherheit die ursprüngliche wirkliche Größe dieser Maase genau aufzusin- den, unerachtet die sogenannten Urmaase noch zum Theil h.eut vorhanden sind. Von den vier in Leipzig und Dresden auf bewahrten eisernen Normalellen stimmte nicht Eine mit der andern, ebenso wenig mit der noch vorhandenen eisernen Hand elle Churfürst August's überein. Nach ihnen differirte die Länge des sächsischen Normal fußes von 125,4g bis 125,gg7 Pariser Linien, also um mehr als die Hälfte einer Pariser Linie. Wenn aber schon die Nor mal- und Urmaasstücke solche Fehler oder Abweichungen unter sich haben, so vervielfältigen und vergrößern sich diese in den Copien und deren zweiten und dritten Nachbildungen für den gemeinen Verkehr, wobei man sich ohnehin mit minderer Ge nauigkeit begnügen muß, noch weit mehr, und führen bei, den Mehrheitsgrößen, vor allem aber bei Quadrirung und Cubi- rung zu den allerbedeutendsten Abweichungen. Nach den all gemeinen Motiven beträgt die Abweichung von nur H Linie im Normalfuße bei dem daraus construirten Scheffel schon eine Differenz von 67,Cubikzoll — d. i. von mehr als -^-Mätz chen oder eires A Dresdener Kannen, — bei der zehnfüßigen Cubikruthe aber von 10 Cubikfuß. Nicht minder zweifelhaft ist der wahre Inhalt des, 1705 eingeführten Dresdner Scheffels. Zuverlässige ältere Lehr- und Rechenbücher (z. B. Krusen's allgemeiner und besonderer Hamburg. Contorist rc. Hamburg 1766) geben den Inhalt des alten Dresdner Scheffels auf 8,064 Leipziger Cubikzoll (construirt aus einem Parallelopi- pedum von 1 üMlle Basis und 14 Zoll Höhe) an, das Gene rale vom 7. December 1803 wegen des Kalkmaases bestimmt ihn auf 7,900 Cubikzoll, während bei späterer sachverständige- II. 94. rer Messung aller in Dresden vorhandenen Normalscheffel- maase dieselben weder mit den genannten Angaben, noch unter sich irgend übereinstimmend gefunden worden sind, vielmehr unter sich selbst von 7,861,2 bis 7,972,g Cubikzoll — also um 111,g Cubikzoll, d. i. fast um ein Mäßchen,— differi- rcn. Könnte man annehmen, was nach der ständischen Jnter- cessionalschrift vom 13. April 1805 und dem beigelegten Auf sätze eines ungenannten Mathematikers wenigstens nicht un denkbar ist, daß der 1705 eingeführte Dresdener Scheffel wirk lich zu 8,064 Cubikzoll (—4-I Cubikfuß) hat bestimmt sein sollen; nimmt man ferner aus der Angabe des Generalis von 1803 und den verschiedenen Messungen der verschiedenen Nor malmaase, deren Mittel als die gegenwärtig wirklich bestehende Größe des Dresdener Scheffels auf 7,909,22 Cubikzoll an, so ergiebt sich eine in wenig mehr als hundert wahren durch all- mählige Abnutzung der Normalscheffelmaase, fehlerhafte Re construction und Mangel einer festen wissenschaftlichen Basis herbeigeführte Abweichung des jetzigen in Gebrauch befindlichen Dresdener Scheffels von dem ursprünglich beabsichtigten, von 154,7 g Leipziger Cubikzollen — d. i. von ungefähr 1^ Mätz chen — um welche der letztere im Laufe der Zeit kleiner gewor den ist. Wenn in den allgemeinen Motiven ferner 4) die Frage, welches System für Sachsen insbesondere den Vor zug verdiene, gründlich beleuchtet worden ist, so kanndieDe- putation mit dem Resultate dieser Erörterung sich ebenfalls nur einverstanden erklären. Es ist dies aber die Annahme des neu französischen (metrischen) Systems unter einigen später zu erwähnenden Modificationen. In Bezug auf die vorhin auf gestellten Erfordernisse eines vorzugsweise annehmbaren neuen Systems ist das metrische System nämlich das Einzige, welches diesen Erfordernissen überhaupt und resp. am meisten entspricht. Was zunächst sä s.) die thunlichste Annäherung an das Bestehende betrifft, so ist solche, ohne daß das zu Grunde zu legende metrische Sy stem verfälscht oder verlassen wird, zu erreichen, wie aus der diesem Berichte angefügten tabellarischen Vergleichung hervor geht und von der Deputation bei dem Detail der Ausfüh rungsverordnung unter 0. später im Einzelnen nachgewiesen werden wird. Wird ferner . sä b.) darauf mit Recht ein hoher Werth gelegt, daß ein schon bestehendes und möglichst weit verbreitetes System einge führt werde, so konnte nur das metrische System Frankreichs gewählt werden. Denn dieses ist zugleich in Belgien, Holland, dem größten Kheile von Oberitalien, Baden (Maasordnung von 1829), Hessen-Darmstadt (Gesetz vom 10. December 1819), Rheinbaietn und neuerdings auch einem Theile der Schweiz (in Bern, Zürich, Luzern, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel, Schaffhausen, Aargau und Thurgau: Concordat vom 5. Februar 1839) in Gebrauch und verbreitet sich mithin jetzt schon über einen Bereich von mehr als 40 Millio nen Menschen und zwar gerade über den Handels- und ge- werbreichsten Thcil des europäischen Festlandes. Von einem Anschlüsse an Oestreich, Baiern oder Preußen konnte, nicht die Rede sein. Denn obwohl diese Staaten in neuerer Zeit ihre Maas- und Gewichtssysteme geordnet haben und Sachsens nächste Nachbarn sind, so sind doch jene Sy steme, abgesehen von ihrer inneren Unvollkommenheit, auch in zu weitem Abstande von unserem bisherigen Maas- und Ge wichtswesen, in Bezug auf die Größen, als daß man der Hoff- 1*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder