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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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von selbst, sie würden aber keineswegs in das Gesetz, sondern nur in die Ausführungsverordnung gehören, eben so wenn ganze Kleider, ganze Roben nach französischem Maase in den Handel kommen und verkauft werden u. s. w. Allein ich sollte glau ben, es werde dem geehrten Abg. einleuchten, daß, wenn einmal ein neues Maas- und Gewichtssystem eingeführt werden soll, es durchaus nicht gestattet sein kann, im Kleinverkehr nach den alten abgeschafften oder mit andern Maasen und Gewichten Jemandem etwas zuzumessen und zuzuwiegen, als mit den durch das Gesetz bedingten. In Bezug auf das gestellte Amen dement bemerke ich noch, daß, wenn es nur in dem vorhin ent wickelten Sinne gemeint ist, die Deputation sich wohl damit einverstanden erklären könne; sollte es aber darauf hinausgehen, im Kleinverkehr den alten Maasen und Gewichten Vorschub zu leisten, so müßte sich die Deputation mit allen Kräften dagegen erklären. Abg. Mei sei: Insofern, als schon von zwei Seiten be merkt worden ist, daß Erinnerungen zu tz.21 der Ausführungsver ordnung gemacht werden können, behalte ich mir vor, später ei nige Erläuterungen zu geben, die geeignet sein dürften, denHrn. Referenten zu überzeugen, daß ich keineswegs zu Gunsten irgend eines Falsi gesprochen habe, sondern nur im Interesse derer, welche sich an herkömmlichen unschädlichen Gebrauch zu halten haben, und durch strenge Durchführung der neuen Maßregel sich zu sehr bedrückt sehen würden. Abg. Rahlenbeck: Wenn ich §.5 lese und versetze mich im Geiste auf die Leipziger Messe, so gehen mir im Allgemeinen man cherlei Bedenken bei, und es dürften da wohl noch Bestimmun gen nöthig sein, die den etwaigen Befürchtungen Grenzen setz ten, namentlichauch in Bezug auf den Grossohandel. In Leipzig läßt sich wohl durchaus keine Vorschrift in Hinsicht des Ellen- maases feststellen; dort wird verkauft nach Yards, nach Stab, sogar nach zweierlei Stab, nach zweierlei Brabanter Ellen, nach der Berliner Elle und nach andern Maasen. Nun heißt es zwar in §.6: „Das Ministerium des Innern ist ermächtigt, diejenigen Ausnahmen von der Vorschrift §. 5 zu bestimmen, welche in eigenthümlichen Bedürfnissen des Verkehrs, nament lich im Verhältnisse zum Auslande Begründung finden." Allein ich möchte mir erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß diese Bestimmungen wo möglich so beschaffen sein müssen, um diesen wichtigen Handel und den daraus hervorgehenden Con sequenzen durchaus nicht mit Verboten und Strafen etwa be gegnen zu wollen, was für den Verkehr nur nachtheilig sein dürfte. Präsident v. Haase: Es ist, wenn Niemand weiter spricht, nunmehr zur Abstimmung überzugehen, und zwar zuvör derst auf das Amendement des Abg. Zische. Derselbe hat be antragt, daß in der 5. §. auf der ersten Zeile die Worte: „und Benennungen" wegfallen sollen. Ich frage: nimmt die Kam mer dieses Amendement an? — Gegen 3 StimmenIa. — Präsident 0. Haase: Sodann hat die Deputation vorge schlagen, daß die Worte: „bis zu 50 Thlr. Geld oder sechs Wochen Gefängniß" folgendermaßen abgeändert werden sollen: „bis zu zehn Thalern Geld oder vierzehn Tagen Gefängniß, und in Wiederholungsfällen bis zu zwanzig Thalern Geld oder vier Wochen Gefängniß, so wie jederzeit bei Consiscation der ge brauchten Maase und Gewichte." Ist die Kammer mit dieser Veränderung einverstanden? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer die solcherge stalt modisicirte h. 5 an? — Einstimmig Ja. — Präsident 0. Haase: Ferner hat die Deputation vorge schlagen, noch eine Zusatzparagraphe, welche sie mit Z. 5 b. bezeichnet hat, des Inhalts aufzunehmen: „Der Gebrauch unrichtiger Maase, Gewichte oder Waagen aus gewinnsüch tiger Absicht, so wie die Fälschung von dergleichen Gegenstän den in solcher Absicht, ist dagegen neben der Consiscation dieser Gegenstände, nach den Bestimmungen des Criminalgesetzbuchs überBetrug und Fälschung, insonderheit der Art. 245,247 flg. und 251, zu beurtheilen und zu bestrafen, und tritt diesfalls die Competenz der Justizbehörden ein." Nimmt die Kammer diese von der Deputation vorgeschlagene Zusatzparagraphe an ?— AllgemeinJa.— Referent v. v. Mayer: §.6 lautet: Das Ministerium des Innern ist ermächtigt, diejenigen Ausnahmen von der Vorschrift §. 5 zu bestimmen, welche in eigenthümlichen Bedürfnissen des Verkehrs, namentlich im Verhältnisse zum Auslande, Begründung finden. In den Motiv en ist gesagt: Die in dem Verhältnisse des Großhandels, insbesondere zum Auslande, begründeten Ausnahmen von dem allgemeinen Verbote ungesetzlicher Maase und Gewichte sind in §. 21 der Anfuge unter 6. bereits berücksichtigt. Ob es noch weiterer Ausnahmen dießfalls, z. B. hinsicht lich des Grenzverkehrs bedürfen werde, läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen. Referent v. v. Mayer: Die Deputation ist einverstanden mit dieser §. und empfiehlt deren Annahme. Gerade in dieser Z. liegt die Milderung gegen die anscheinende Härte der 5. tz., die für eigenthümliche Verhältnisse den nöthigen Schutz dar bietet. Abg. v. Leipziger: Nach der Fassung der §.6 ist es wohl unzweifelhaft, daß denjenigen Fabrikanstalten, wie z. B. Spinnereien, welche mit dem Auslande Geschäfte treiben, nach gelassen sein würde, sich der alten Maase fernerhin zu bedienen. Denn es ist hier gesagt: „das Ministerium des Innern ist er mächtigt , diejenigen Ausnahmen von der Vorschrift §. 5 zu bestimmen, welche in eigenthümlichen Bedürfnissen des Ver kehrs, namentlich im Verhältnisse zum Auslande, Begrün dung finden." Etwas zweifelhafter erscheint esmirjedoch, ob es auch denjenigen Spinnereien, welche mit den auslän-ischerr Spinnereien im Jnlande zu concurriren haben, ebenfalls frei stehen wird, sich eines andern Gewichts als des neuen zu be dienen? Es findet nämlich eine große Concurrenz der ausländi schen Spinnereien gegen die sächs. überhaupt und insbesondere
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