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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ten in Dörfern wohl 20, ja 50 — 100 Jahre vergehen, ehe das einmal geschieht. Aber einzelne Städte würden es wohl öfter zu thun Gelegenheit haben, und es mit Recht thun können, und somit würde eine Ungleichheit, wenn sie in anderer Art nicht zu haben wäre, auf eine billige Weise einigermaßen ausgegli chen. Abg. v. Friesen: Der Hr. königl. Commiffar hat mei nem Antrag entgegengekalten, er könne zu nichts führen, weil die Sache schon gründlich erwogen worden wäre. Das bezweifle ich nicht, allein ich glaube, daß die Staatsregierung die Sache noch nicht aus dem richtigen Gesichtspunkte ansieht, und daß sie bei einer nochmaligen Erwägung einen andern Gesichtspunkt ge winnen wird. Der Herr königl. Commiffar hat sich auf eine spätere Gesetzgebung bezogen, und hat gesagt, daß dadurch eine neue Gesetzgebung und von der damaligen bestehenden Gesetzge bung das Recht bestätigt oder gegeben worden sei, so könne auf eine Aufhebung des frühem Gesetzes etwas nicht weiter ankom men. Ich erblicke im Deputationsberichte blos die sub. 7 u. 8 genannten Rescripte von den Jahren 1825 und 1826 und ein Allerhöchstes Specialrescript von 1830. Zuerst glaubte ich aber nicht, daß diese Rescripte als Gesetze anerkannt werden können. Schon die ganze Fassung derselben beweist, daß sie nicht wirkliche Gesetze gewesen sind, sondern daß man, wie der Abg. Sachße sehr richtig gesagt hat, das Recht hat fortbestehen lassen, weil Niemand sich dagegen aufgelehnt hat. Es hat Nie mand dagegen geklagt und man hat nur gesagt: man trage Bedenken, das Recht aufzuheben. Allein ein Gesetz ist das Rescript von 1830 nicht. Das Patent von 1814 tz. 3 unter sagt ausdrücklich die Wiedererwerbung der aufgehobenen Befug nisse durch Vertrag und Verjährung. Es hat also gewollt, daß ähnliche Befugnisse, nachdem sie einmal aufgehoben wären, nicht wieder von Neuem entstehen sollten. Mithin hat unsere zu allen" Zeiten gerechte und weife Regierung auch nicht die ernstliche Absicht haben können, durch ein neues Gesetz ein Be- fugniß wieder zu geben, was erst vor Kurzem durch ein Gesetz aufgehoben worden war. Uebri'gens wären auch die sogenann ten Gesetze von den Jahren 1825, 26 und 30 wirklich Gesetze, so beziehe ich mich hier wieder auf den von der hohen Staats regierung so oft gebrauchten Grundsatz: was durch Gesetz gege ben ist, kann auch wieder durch Gesetz aufgehoben werden; und daß dieses Privilegium wenigstens ein gerechtes und billiges nicht genannt werden könne, darüber wird wohl nicht nur die Kammer, sondern auch die hohe Staatsregierung einverstanden sein. Die bloße Pietät, auf welche man sich hat beziehen wollen, kann für mich kein Grund sein, das Privilegium der Stadt Dresden als billig anzuerkennen. Jede Commun muß ihre Armen selbst erhalten; sie darf es aber nicht auf Ko sten Anderer und mit dem Vermögen Anderer thun. Mithin ist das Privilegium nicht zu Gunsten der Armen, sondern blos zu Gunsten der Stadt Dresden. Ich glaube, daß mein An trag dahin führen werde, entweder das Recht als ein unzwei felhaftes darzustellen, oder aber zur Aufhebung derselben zu füh ren. Deshalb kann ich mit dem Deputationsantrage nicht ein verstanden sein, denn er spricht von Modisicationen, von Ver mittelung und stellt eine mögliche Ablösung oder Entschädigung in Aussicht; ist das Recht nicht begründet und ist es aufgeho ben, so muß es wegfallen, ohne alle Entschädigungen und von Vermittelung kann dann nicht die Rede sein. Präsident v. Haase: Ich habe zu bemerken, die Depu tation hat ihren Schlußantrag geändert. Das Wort: ,Mv- disication" fällt weg, so wie das Wort: „vermitteln," und der Antrag lautet nun so: „daß dieselbe die Aufhebung des von der Stadt Dresden behaupteten Rechts, ein Procent der von da in das Inland ausgehenden Erbschaften und Legaten als Abzug für die dasige Armenkasse zu fordern, auf geeignete Weise be wirken möge." Abg. v. Friesen: Unter diesen Umständen nehme ich meinen Antrag zurück und stimme mit der Deputation. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaction beauftragt: v. Gretschel.
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